GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell HYPER XT Typ 01A57 Radgröße 9,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 200 01A57 200 / XL-Ø 66,46 5/112/66,46 52 950 2310 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55810518, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52373 , RADTYP 01A56) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 52374*05 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52374 Herstellerzeichen OZ RACING Radtyp und Ausführung 01A57 200 Radgröße 9,5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET 52 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) S01 Schraube M14x1,5 Kugel D=24mm 150 36,5 81710536 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse 120-150 275/35R20 R03 A12 A14 A16 R2EW A21 A58 B77 e1*2018/858*00213*.. L06 Lim NoP V20 Vn2 HA2 S01 E-Klasse 4Matic 145-280 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A14 A16 R2EW A21 A56 B77 e1*2018/858*00213*.. L06 Lim NoP V20 Vn2 HA2 S01 E-Klasse 4Matic 145-185 275/35R20 R03 T02 A12 A14 A16 PHEV A21 A56 B77 R2EW L06 Lim V20 e1*2018/858*00213*.. Vn2 HA2 S01 - Plug-in Hybrid E-Klasse All-Terrain 145-280 275/35R20 AS9 R03 T02 T98 A14 A16 A21 §22 52374*05 R2ES 145-280 285/35R20 A12 R03 T00 T04 A56 B77 Car e1*2018/858*00214*.. KMV L05 NoP V20 Vn2 HA2 S01 E-Klasse All-Terrain 145 275/35R20 AS9 M+S R03 T02 A14 A16 A21 PHEV 145 285/35R20 A12 M+S R03 T04 A56 B77 Car R2ES KMV L05 V20 e1*2018/858*00214*.. Vn2 HA2 S01 - Plug-in Hybrid E-Klasse PHEV 145, 150 275/35R20 R03 T02 A12 A14 A16 R2EW A21 A58 B77 e1*2018/858*00213*.. L06 Lim V20 - Plug-in Hybrid Vn2 HA2 S01 E-Klasse T-Modell 145, 150 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A14 A16 R2ES 145, 150 285/35R20 R03 T00 T04 A21 A58 B77 e1*2018/858*00214*.. Car KOV L05 NoP V20 Vn2 HA2 S01 E-Klasse T-Modell 145-280 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A14 A16 4Matic 145-280 285/35R20 R03 T00 T04 A21 A56 B77 R2ES Car KOV L05 e1*2018/858*00214*.. NoP V20 Vn2 HA2 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse T-Modell 145, 150 275/35R20 R03 T02 A12 A14 A16 PHEV 145, 150 285/35R20 R03 T00 T04 A21 A58 B77 R2ES Car KOV L05 e1*2018/858*00214*.. V20 Vn2 HA2 - Plug-in Hybrid S01 E-Klasse T-Modell 145 275/35R20 R03 T02 A12 A14 A16 PHEV 4Matic 145 285/35R20 R03 T04 A21 A56 B77 R2ES Car KOV L05 e1*2018/858*00214*.. V20 Vn2 HA2 - Plug-in Hybrid S01 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55810518, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 52373 , RADTYP 01A56) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 52374*05 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 52374*05 Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55810518, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 52373 , RADTYP 01A56) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und §22 52374*05 ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 §22 52374*05 Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 13 255/45R20 285/40R20 Nr. 14 255/50R20 285/45R20 Nr. 15 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 16 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 17 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 18 265/45R20 295/40R20 Nr. 19 265/50R20 295/45R20 Nr. 20 275/35R20 305/30R20 Nr. 21 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 22 275/45R20 305/40R20 Nr. 23 285/35R20 335/30R20 Nr. 24 285/40R20 325/35R20 Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52374 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804619 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01A57 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. §22 52374*05 Lambsheim, 30. Juli 2024 Pohl 00432368.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim