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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER XT FLAT
Typ                             01A52
Radgröße                        9,5J x 22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
002          01A52 002 / ohne Ring               5/108/63,4             36       950     2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51710
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A52 002
Radgröße                        9,5J x 22 H2
Einpresstiefe                   ET 36
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   140                      -                    81010170
S03   Serienschraube           Kegel 60°   140                      31                   Serie
      M14x1,5
S04   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   135                      -                    81010170
S05   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   125                      -                    81010170

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace          120-280        265/35R22   K1a K1b                         A01 A12 A16
DC                     120-280        265/40R22   K1a K1b K3s                     A21 A57 S05
e11*2007/46*3324*..    120-280        275/35R22   K1a K1b K3s
Land Rover Discovery   110-177        255/35R22   K1c K2b                         A01 A12 A16
Sport                  110-177        265/30R22   K1c K2b T00 T97                 A21 A57 S04
LC                     110-177        265/35R22   K1c K2b
e11*2007/46*1659*..
Land Rover             110-171        265/30R22   K1c K2c T93 T97                 A01 A12 A16
Freelander 2           110-171        265/35R22   K1c K2c                         A21 S02
LF
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-      110-177        245/35R22   K2b                             A01 A12 A16
Rover Evoque           110-177        255/30R22   K2b                             A21 A57 Cbo
LV, LV-A                                                                          Cpe Y85 S02
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-      132-280        265/35R22   K1a                             A01 A12 A16
Rover Velar            132-280        265/40R22   K1a K3s                         A21 A56 S02
LY                     132-280        275/35R22   K1a K1b K2b
e11*2007/46*3954*..
Volvo XC60             140-235        255/30R22   K1c K2c T95                     A01 A12 A16
U                      140-235        255/35R22   K1c K2c                         A21 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/30R22   K1c K2c T93 T97                 NoH S03
- ohne Radhaus-        140-235        265/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen      140-235        275/35R22   K1c K2c K3i
Volvo XC60             140-235        255/30R22   K1c K2c T95                     A01 A12 A16
U                      140-235        255/35R22   K1c K2c                         A21 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/30R22   K1c K2c T93 T97                 NoH Z21 S03
- mit Radhaus-         140-235        265/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen      140-235        275/35R22   K1c K2c K3i
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60             140-235        255/30R22   T95                             A12 A16 A21
U                      140-235        255/35R22                                   A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/30R22   A01 K1a K1b K2a K2b T93 T97     NoH
- mit Radhaus-         140-235        265/35R22   A01 K1a K1b K2a K2b             Z22 S03
  Verbreiterungssatz   140-235        275/35R22   A01 K1c K2c K3i
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            255/30R22   K1c K2c T95                     A01 A12 A16
U                      235            255/35R22   K1c K2c                         A21 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22   K1c K2c T97                     S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22   K1c K2c
- ohne Radhaus-        235            275/35R22   K1c K2c K3i
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T8          235            255/30R22    K1c K2c T95                           A01 A12 A16
U                      235            255/35R22    K1c K2c                               A21 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22    K1c K2c T97                           Z21 S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22    K1c K2c
- mit Radhaus-         235            275/35R22    K1c K2c K3i
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            255/30R22    T95                                   A12 A16 A21
U                      235            255/35R22                                          A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22    A01 K1a K1b K2a K2b T97               S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22    A01 K1a K1b K2a K2b
- mit Radhaus-         235            275/35R22    A01 K1c K2c K3i
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC90             140-235        265/35R22                                          A07 A12 A16
L                      140-235        275/35R22                                          A21 A57 NoH
e4*2007/46*0929*..                                                                       XCg S03
Volvo XC90             140-235        265/35R22    K1c K2c LV3                           A01 A07 A12
L                      140-235        275/35R22    K1c K2c LV3                           A16 A21 A57
e4*2007/46*0929*..                                                                       NoH S03
Volvo XC90 T8          235            265/35R22    K1c K2c LV3 T02                       A01 A07 A12
L                      235            275/35R22    K1c K2c LV3 T04                       A16 A21 A56
e4*2007/46*0929*..                                                                       S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8          235            265/35R22    T02                                   A07 A12 A16
L                      235            275/35R22    T04                                   A21 A56 XCg
e4*2007/46*0929*..                                                                       S03
- Twin Engine Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51710 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801818 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 22 H2 Typ 01A52
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2018




Pohl                                                                    00291083.DOC




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