Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0704-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19 H2 bzw. EH2+ Typ 01962 und 11J x 20 H2 Typ 01972
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 4

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Bastion 49/4
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         LEGGERA HLT                   Leggera HLT
Typ                            01962                         01972
Radgröße                       8,5Jx19 H2                    11J x 20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
001        01962001 / ohne Ring            5/130/71,56            53          630    2040
003        01972003 / ohne Ring            5/130/71,56            65          700    2205

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              O.Z. Racing                   O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung          01962 001                     01972 003
Radgröße                       8,5Jx19 H2                    11J x 20 H2
Einpresstiefe                  ET 53                         ET 65
Giessereikennzeichen           -                             -
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY                 Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                      (Nm)         (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      160          29               Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8039-A00-V02 und 14-8061-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0704-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19 H2 bzw. EH2+ Typ 01962 und 11J x 20 H2 Typ 01972
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911         283-331          235/40R19        A12 M+S R02                       A06 A07 A16
992                 283-331          295/35R20        A32 M+S R03                       A21 A58 BnK
e13*2007/46*0992*..                                                                     Cbo Cpe L06
                                                                                        S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0704-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19 H2 bzw. EH2+ Typ 01962 und 11J x 20 H2 Typ 01972
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 4

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         19-0704-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19 H2 bzw. EH2+ Typ 01962 und 11J x 20 H2 Typ 01972
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 4

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab Juni 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
(siehe Tabelle Testdaten) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. März 2021




Pohl                                                                         00363145.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim