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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LEGGERA HLT
Typ                             01976
Radgröße                        8,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
204          01976204 / L-Ø 66,46                5/112/66,46        48          630   2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49897
Herstellerzeichen               O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung           01976 204
Radgröße                        8,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET 48
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                    Bund                Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                             (Nm)
S02   Schraube M14x1,5           Kugel D=24mm        120                 36,5                81710452
S03   Schraube M14x1,5           Kugel D=24mm        130                 36,5                81710452

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/50R17   128                            0A1 A02 A04
B8, B81                 88-195         235/45R17   130                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-195         245/45R17   129                            A12 A16 A21
e13*2007/46*1084*..                                                               Car Lim V17
                                                                                  S02
A-Klasse                60-142         205/45R17   K42 R37 R70                    0A1 A01 A02
169                     60-142         215/45R17   K1a K2b K42                    A04 A05 A08
e1*2001/116*0288*..                                                               A09 A12 A16
                                                                                  A21 S03
A-Klasse                66-125         205/50R17   R70                            0A1 A02 A04
176, 245G               66-125         215/45R17   T87 T91                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0928*..;     66-155         225/45R17                                  A12 A16 A21
e1*2001/116*            66-155         235/40R17   A01 K2b                        A57 Flh V00
0470*04-..              66-155         235/45R17   A01 K2b                        V17 S03
B-Klasse                70-142         215/45R17                                  0A1 A02 A04
245                                                                               A05 A08 A09
e1*2001/116*0314*..                                                               A12 A16 A21
                                                                                  S03
B-Klasse                66-135         205/50R17   A01 K2b R70                    0A1 A02 A04
246, 245G               66-135         215/45R17   T87 T91                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*..;     66-155         225/45R17   A01 K2b                        A12 A16 A21
e1*2001/116*                                                                      A58 V17 S03
0470*04-..
C-Klasse                115-135        225/50R17   A90                            0A1 A02 A04
204                     115-135        235/45R17   A32                            A05 A08 A09
e1*2001/116*            115-135        245/45R17   A12 R03                        A16 A21 A58
0431*29-..              115-135        255/45R17   A12 R03                        F39 Lim Po1
(FIN: WDD205...)                                                                  V17 S03
C-Klasse                88-215         205/50R17   A12 R37 R70 T89 T93            0A1 A02 A04
204                     88-215         215/45R17   A32 R37 T87 T88 T91            A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-225         225/45R17   A12                            A16 A21 Cpe
- Limousine/Coupe       88-225         235/40R17   A12                            Lim V17 S03
- incl. Facelift 2011   88-225         235/45R17   A12
                        88-225         245/40R17   A12
C-Klasse T-Modell       88-170         205/50R17   A12 R37 R70 T89 T93 130        0A1 A02 A04
204K                    88-170         215/45R17   A32 R37 T91 130                A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..     88-225         225/45R17   A12 T90 T91 T93 130            A16 A21 Car
- incl. Facelift 2011   88-225         235/40R17   A12 T90 T94 130                V17 S03
                        88-225         235/45R17   A12 130
                        88-225         245/40R17   A12 T91 T95 130
CLA-Klasse              80-125         205/50R17   R70                            0A1 A02 A04
117, 245G               80-125         215/45R17   T87 T91                        A05 A08 A09
e1*2007/46*1007*..;     80-155         225/45R17                                  A12 A16 A21
e1*2001/116*                                                                      A57 Lim V00
0470*04-..                                                                        V17 S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-225        225/45R17    A10 R37 T90 T91 T93 130                0A1 A02 A04
212                     100-225        235/45R17    A10 R37 130                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     100-245        245/45R17    A10 T95 T99 129                        A16 A21 A58
- mit Luftfederung                                                                         B03 F38 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Y63 S03
E-Klasse                100-225        225/45R17    A10 R37 T90 T91 T93 130                0A1 A02 A04
212, 212G               100-225        235/45R17    A10 R37 130                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-245        245/45R17    A10 129                                A16 A21 A58
e1*2007/46*0484*..                                                                         B03 F39 Lim
- incl. Facelift 2013                                                                      Y63 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 x 28 mm an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49897 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55805114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ 01976
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. August 2014




Pohl                                                                                  00215308.DOC




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