TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 1 von 6 Hersteller O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell LEGGERA HLT LEGGERA HLT Typ 01962 01966 Radgröße 8,5Jx19 H2 11,0J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 001 01962001 / ohne Ring 5/130/71,56 53 630 2040 001 01966 001 / ohne Ring 5/130/71,5 50 640 2120 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen O.Z. Racing O.Z. Racing Radtyp und Ausführung 01962 001 01966 001 Radgröße 8,5Jx19 H2 11,0J x 19 H2 Einpresstiefe ET 53 ET 50 Giessereikennzeichen - - Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Serienschraube Kugel 160 29 Serie M14x1,5 D=28mm S03 Serienschraube Kugel 130 29 Serie M14x1,5 D=28mm Prüfungen Die Gutachten Nr.14-8039-A00-V02 und 14-8026-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Porsche Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Porsche 911 257 235/40R19 A12 R02 A06 A07 A16 991 257 245/35R19 A12 R02 A21 A56 BnK e13*2007/46* 257 245/40R19 A12 R02 Cbo Cpe P35 1187*00-11 257 295/30R19 A32 R03 R21 Skb Tar - Carrera 4/-4S 257 295/35R19 A32 R03 V9P Vn5 S02 - Targa 257 305/30R19 A12 R03 257-316 235/40R19 A12 M+S R02 257-316 245/35R19 A12 M+S R02 257-316 245/40R19 A12 M+S R02 257-316 295/30R19 A32 M+S R03 257-316 295/35R19 A32 M+S R03 Porsche 911 257 235/40R19 R02 A06 A07 A12 991 257 245/35R19 R02 A16 A21 A58 e13*2007/46* 257 245/40R19 R02 BnK Cbo 1187*00-11 257 285/35R19 K2c K6c K6g R03 Cpe - Carrera /-S 257 295/30R19 K2c K6c K6g R03 P35 R21 Ska 257 295/35R19 K2c K6c K6g R03 V9P Vn5 S02 257 305/30R19 K2c K6f K6h R03 257-316 235/40R19 M+S R02 257-316 245/35R19 M+S R02 257-316 245/40R19 M+S R02 257-316 285/35R19 K2c K6c K6g M+S R03 257-316 295/30R19 K2c K6c K6g M+S R03 257-316 295/35R19 K2c K6c K6g M+S R03 Porsche 911 239-254 295/30R19 A12 R03 R35 A06 A16 A21 997 239-300 235/35R19 A12 R02 R35 A56 Cbo Cpe e13*2001/116*0137* 239-300 235/35R19 A12 M+S R02 R21 SPo Skb .. 239-300 295/30R19 A63 M+S R03 VP9 S03 - Carrera 4/-4S 239-300 305/30R19 A12 R03 R35 - Targa Porsche 911 Turbo 280-390 235/35R19 A12 R02 R35 A06 A16 A21 997 Turbo 280-390 235/35R19 A12 M+S R02 A56 Cbo Cpe e13*2001/116*0177* 280-390 295/30R19 A63 M+S R03 R21 SPo Skb .. 280-390 305/30R19 A12 R03 R35 VP9 S03 Porsche 911, 911S 239-300 235/35R19 R02 A06 A12 A16 997 239-300 295/30R19 K2c K42 R03 A21 A58 Cbo e13*2001/116*0137* 239-300 305/30R19 K2c K42 K44 K56 R03 Cpe R21 . SPo VP9 S03 Porsche 911/50 294, 316 235/40R19 A12 M+S R02 A06 A07 A16 991 294, 316 245/35R19 A12 M+S R02 A21 A58 BnK e13*2007/46* 294, 316 245/40R19 A12 M+S R02 Cpe P35 R21 1187*00-11 294, 316 295/30R19 A32 M+S R03 Skb V9P Vn5 - Edition 50 Jahre 294, 316 295/35R19 A32 M+S R03 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 3 von 6 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 4 von 6 A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 5 von 6 R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet werden. SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig. Ska Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler Karosserievariante. Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante. Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Targa. V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 2 245/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 3 245/40R19 295/35R19 Nr. 4 255/35R19 305/30R19, 315/30R19, 325/30R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 14-0669-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19 H2 Typ 01962 und 11,0J x 19 H2 Typ 01966 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 6 von 6 VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/35R19 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19 Nr. 2 245/30R19 275/30R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab Juni 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab April 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 4. Dezember 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. Dezember 2017 Pohl 00284213.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim