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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-8041-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Leggera HLT
Typ                             01963
Radgröße                        9J x 19 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
202          01963202 / XL-Ø 72,56               5/120/72,56        40          675   2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung           01963 202
Radgröße                        9J x 19 EH2+
Einpresstiefe                   ET 40
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                                     (Nm)
S02   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°       130                 27,5                91700043
S03   Schraube M12x1,5               Kegel 60°       110                 26                  81710112
S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°       120                 26                  81710112
S05   Schraube M14x1,5               Kegel 60°       140                 32,3                81710311

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 148041-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           14-8041-A05-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Allrad         135-170        235/35R19     G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87        0A1 A02 A04
346X                                                T88 T91                                A05 A06 A08
e1*98/14*,2001/116*    135-170        255/30R19     K2b K42 K56 R03 T91                    A09 A12 A16
0144*..                135-170        265/30R19     K2c K42 K56 R03 T89 T91                A21 Car Lim
                                                                                           R70 V19 S03
BMW 3er-Compact        85-141         235/35R19     G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87        0A1 A02 A04
346K                                                T88                                    A05 A06 A08
e1*98/14*0167*..,      85-141         255/30R19     K2c K42 K56 R03                        A09 A12 A16
e1*2001/116*0167*..    85-141         265/30R19     K2c K42 K56 R03 R70 T89                A21 K1c V19
                                                                                           S03
BMW 3er-Reihe          77-170         235/35R19     G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87        0A1 A02 A04
346C, 346R                                          T88 T91                                A05 A06 A08
e1*98/14,2001/116*     77-170         255/30R19     K2b K42 K56 R03 T91                    A09 A12 A16
0112, 0146*..          77-170         265/30R19     K2c K42 K56 R03 T88 T91                A21 Cbo Cpe
                                                                                           R70 V19 S03
BMW 3er-Reihe          77-170         235/35R19     G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87        0A1 A02 A04
346L                                                T88 T91                                A05 A06 A08
e1*97/27*0097*..,      77-170         255/30R19     K2b K42 K56 R03 T91                    A09 A12 A16
e1*98/14*0097*..       77-170         265/30R19     K2c K42 K56 R03 T89 T91                A21 Car Lim
                                                                                           R70 V19 S03
BMW 5er-Reihe 4x4      145-200        245/35R19     K1a T93                                0A1 A02 A04
560X                                                                                       A05 A06 A08
e1*2001/116*0322*..                                                                        A09 A12 A16
                                                                                           A21 A56 Lim
                                                                                           S04
BMW X3                 100-190        235/45R19     R37 T95 T99 135                        0A1 A02 A04
X3, X-N1               100-230        245/45R19     135                                    A05 A06 A08
e1*2007/46*0512*..;    100-230        255/40R19     T00 T96 135                            A09 A12 A16
e1*2007/46*0454*..     100-230        275/40R19     K2b K6v R03 135                        A21 B90 V19
                                                                                           S02
BMW X3                 100-210        235/45R19     T95 T99 135                            0A1 A02 A04
X83                    100-210        245/40R19     T94 T98 135                            A05 A06 A08
e1*2001/116*0249*..    100-210        255/40R19     K1b K2b 135                            A09 A12 A16
                                                                                           A21 V19 S05
BMW Z4                 110-195        235/35R19     G01 K14 K1c K2b                        0A1 A02 A04
Z85                    110-195        245/30R19     K14 K1c K2b                            A05 A06 A08
e1*2001/116*0219*..    110-195        255/30R19     K2c K42 K56 R03                        A09 A12 A16
                       110-195        265/30R19     K2c K42 K56 R03                        A21 Cbo Cpe
                                                                                           V19 S03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-8041-A05-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 7

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-8041-A05-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-8041-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-8041-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:


         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   245/50R19      275/45R19
Nr. 14   255/30R19      305/25R19
Nr. 15   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19      285/40R19
Nr. 18   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19      295/35R19
Nr. 22   265/50R19      295/45R19
Nr. 23   275/30R19      315/25R19


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab
Juni 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juli 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder werden mit der Humpform EH2+ gefertigt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-8041-A05-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 19 EH2+ Typ 01963
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Juli 2014




Pohl                                                                  00214124.DOC




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