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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0845-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 9

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Leggera HLT                    Leggera HLT
Typ                           01970                          01971
Radgröße                      9 J x 20 EH2+                  10 J x 20 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
201         01970201 / XL-Ø 72,56           5/120/72,56           30          700   2100
204         01971204 / XL-Ø 72,56           5/120/72,56           35          700   2100

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             O.Z.                           O.Z.
Radtyp und Ausführung         01970 201                      01971 204
Radgröße                      9 J x 20 EH2+                  10 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                 ET 30                          ET 35
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube         Kegel 60°   130                    27,5                91700043
      M14x1,25
S03   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   140                    32,3                81710311

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8058-A00-V01 und 14-8059-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            15-0845-A00-V02

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20       K1a R02 T95                       A06 A12 A16
5L                      100-330        275/30R20       K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97       A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                     140                               Lim V20 S02
- mit Allradlenkung     100-330        285/30R20       K2c K4i K6l K8s R03 T95 T99
                                                       140
BMW 5er-Reihe           100-330        245/30R20       K1a R02 T90                       A06 A12 A16
5L                      100-330        245/35R20       K1a R02 T95                       A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..      100-330        275/30R20       K2b R03 T93 T97 140               Lim V20 S02
- ohne Allradlenkung    100-330        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T97
                                                       140
                        100-330        295/25R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 140
                        100-330        295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 140
BMW 6er-Reihe           230-330        245/30R20       R02 T90                           A06 A12 A16
6C                      230-330        245/35R20       R02 T91                           A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..      230-330        275/30R20       K2b R03 T93 T97                   L06 V20 S02
                        230-330        285/30R20       K2c K4i K6l K8m R03 T95
                        230-330        295/25R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95
                        230-330        295/30R20       K2c K4i K6f K8m R03
BMW M2                  272            245/30R20       R02                               A06 A12 A16
M3                      272            265/30R20       K2b K6g R03                       A21 Cpe
e1*2007/46*0377*09                                                                       VC4 S02
-
BMW M3, M4              317            255/30R20       R02                               A06 A12 A16
M3                      317            265/30R20       R02                               A21 A58 BnK
e1*2007/46*0377*06      317            275/30R20       K2b R03                           Cbo Cpe Lim
-                       317            285/30R20       K2c R03                           VM0 S02

BMW M5                  412,423        265/35R20       R02 T99                           A06 A12 A16
M5/M6                   412,423        295/30R20       R03 T01 140                       A21 Lim R21
e1*2007/46*0361*02                                                                       V20 S02
-..
BMW X3                  100-230        245/40R20       K1a R02                           A06 A12 A16
X3, X-N1                100-230        255/35R20       K1a K1b R02                       A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230        265/35R20       K1a K1b R02                       S02
e1*2007/46*0454*..      100-230        265/35R20       K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
- incl. Facelift 2014                                  T95 T99 139
                        100-230        275/35R20       K1c R02
                        100-230        275/35R20       K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
                                                       138
                        100-230        285/30R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
                                                       T99 140
                    100-230            285/35R20       K2c K4i K4w K6x K8i R03 137
BMW X3              100-210            245/35R20       K1b R02                           A06 A12 A16
X83                 100-210            255/35R20       K1a K1b R02                       A21 V20 S03
e1*2001/116*0249*.. 100-210            255/35R20       K2b R03 T93
                    100-210            275/30R20       K2a K2b R03 T93
                    100-210            285/30R20       K2c K42 K46 R03 T95




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0845-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0845-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 9

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        15-0845-A00-V02

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6l   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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Nummer                          15-0845-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 9

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0845-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   265/50R20             295/45R20
Nr. 18   275/35R20             305/30R20
Nr. 19   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/50R20             305/45R20
Nr. 21   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 245/30R20                265/30R20
Nr. 2 255/30R20                275/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0845-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 9

VM0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1 255/30R20                255/30R20, 265/30R20, 275/30R20, 305/25R20
Nr. 2 255/35R20                255/35R20, 265/35R20, 275/35R20, 285/30R20, 295/30R20,
                               305/30R20, 315/30R20
Nr.   3   265/30R20            265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 315/25R20
Nr.   4   265/35R20            265/35R20. 275/35R20, 285/35R20, 305/30R20, 315/30R20
Nr.   5   275/25R20            275/25R20, 295/25R20
Nr.   6   275/30R20            275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   285/30R20            285/30R20, 295/30R20, 305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab Juli 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab August 2014 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2017 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0845-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ 01970 und 10 J x 20 EH2+ Typ 01971
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. August 2017




Pohl                                                                          00276620.DOC




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