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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RALLY RACING
Typ                             01A50
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201          01A50 201/ S-Ø 56,1                   4/100/56,1          37         615    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51591
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A50 201
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  81710006
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  81710008
S04   Serienschraube           Kegel 60°     130                      27,5               81710386
      M14x1,25
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 81710306
S06   Serienschraube           Kegel 60°     140                      27,5               81710386
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi
                                Proton

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81          205/45R17                                  A12 A16 A21
EP1, -2, -4             66-81          215/40R17   A01 K42 K90                    Flh S02
e11*98/14*              66-81          215/45R17   A01 G01 K42 K90
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81          205/45R17                                  A12 A16 A21
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          215/40R17   A01 K42 K90                    Flh S02
e11*98/14*              66-81          215/45R17   A01 G01 K42 K90
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92          205/45R17                                  A12 A16 A21
Coupé                   88-92          215/40R17   A01 K90                        Cpe S02
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz              57,61          205/40R17   G01 K1c K2b K42                A01 A12 A16
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          215/35R17   K1c K2b K42                    A21 K56 LK6
e6*98/14*0088,87*..,                                                              S02
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73         195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a            A01 A12 A16
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b            A21 S02
e6*2007/46*             66, 73         205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73         195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a            A01 A12 A16
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b            A21 S02
e6*2001/116*            66, 73         205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz              75             195/45R17   K1c                            A01 A12 A16
GK                      75             205/40R17   K1c K3a K3c K5b                A21 Flh S02
e6*2007/46*0162*..      75             205/45R17   K1c K3a K3c K5b
Kia Sephia, Shuma       65-84,3        205/40R17   K42 K46                        A01 A12 A16
FB                                                                                A21 Flh Sth
e4*96/27*0024*..,                                                                 S03
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         205/40R17   G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81    A01 A12 A16
RF, F                   55-107         215/35R17   K1a K2b K42 K56 T79 T83        A21 Npf S02
H224,                   55-118         205/45R17   K1a K2b K42 K56 R09
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110         205/40R17   K2b K42 K46 K56 T80 T81 T84    A01 A12 A16
RT, T                   74-130         205/45R17   K2b K41 K42 K46 K56 R67        A21 K1c S02
H093,
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17    K1a K1b K2b K32                       A01 A12 A16
Mini                    65-160        215/40R17    K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
e1*2001/116*            65-160        215/45R17    K1c K2c K32 K42 K56                   S04
0231*08-..              65-85         205/40R17    K1a K1b K2b
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17    K1a K1b K2b                           A01 A12 A16
Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17    K1c K2b K42                           A21 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17    K1c K2b K42                           Cpe Flh S06
e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17    K1a K1b K2b T80 T81
e1*2007/46*
0369, 0370, 0593*..
e1*2007/46*0371*00-
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        205/45R17    K1a K1b K2b K32                       A01 A12 A16
R50, Mini               55-160        215/40R17    K1c K2c K32 K42 K56                   A21 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,       55-160        215/45R17    K1c K2c K32 K42 K56                   S05
e1*2001/116*            55-85         205/40R17    K1a K1b K2b
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma      66            205/40R17    K42 K56 K90 T80 T81 T84               A01 A12 A16
DAO                                                                                      A21 B02 S03
e4*93/81*0005*..,
e4*98/14*0005*..
Proton 300/400          55-99         205/40R17    G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56           A01 A12 A16
C9..                                                                                     A21 B02 S02
e11*92/53, 93/81,
98/14*0002-04*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 7

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51591 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55811017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ 01A50
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. November 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 2. November 2017




Pohl                                                                    00282231.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim