Kraftfahrt-Bundesamt E-Mail
Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg
O.Z. S.p.A. Ihr Zeichen: Denis Matijasic / 1900040 T
über den Zustellungsbevollm. Ihre Nachricht vom: 19.02.2019
O.Z. Deutschland GmbH Bei Antwort bitte angeben: 423 - 606753
Aspachstrasse 2
Ansprechpartner: Frau Huber
88400 Biberach an der Riß
Telefon: +49 461 316-1536
Telefax: +49 461 316-1740
E-Mail: Bianca.Huber@kba.de
Datum: 19.02.2019
Bescheid über die Bekanntgabe einer Genehmigungsnummer
Genehmigungsobjekt: Sonderräder für Pkw
Typ: 01C01
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 für das oben angeführte
§ 22 52802
Genehmigungsobjekt ist im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingegangen. Bei Vorliegen aller
Unterlagen wird das KBA abschließend darüber entscheiden.
Antragsgemäß wird folgende Genehmigungsnummer bekanntgegeben:
52802
Ist auf Basis dieser Genehmigungsnummer ein Genehmigungszeichen anzubringen, muss
die Darstellung der entsprechenden Regelung / Vorschrift entsprechen.
Durch die vorab bekanntgegebene Genehmigungsnummer wird die Entscheidung über den
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nicht vorweg genommen. Die Bekanntgabe der
vorab verwendbaren Genehmigungsnummer ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Nebenbestimmungen:
Die bekanntgegebene Genehmigungsnummer ist für 24 Monate ab o. g. Datum genehmigt
und wird mit Ablauf einer 4-wöchigen Frist vom KBA widerrufen, wenn dem KBA bis zu
diesem Zeitpunkt nicht die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Unterlagen
vorliegen. Für den Widerruf wird nach § 15 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) eine
Gebühr in Höhe von 25 % der für das Genehmigungsobjekt maßgeblichen Gebühr
(Fahrzeug oder Teil) für eine Ersterteilung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es wird keine Gebühr erhoben sofern der Antragssteller
den Antrag innerhalb der 24 Monate freiwillig zurückzieht.
Im Falle von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten sind Sie mit Bekanntgabe
der Genehmigungsnummer berechtigt, vor der Entscheidung über die Erteilung der
Genehmigung bereits produzierte Teile mit dem entsprechenden Genehmigungszeichen zu
kennzeichnen.
Dienstsitz Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Konto:
Fördestraße 16 (0461) 3 16-0 (0461) 3 16 16 50 kba@kba.de www.kba.de Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg -
24944 Flensburg (0461) 3 16 14 95 IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF 1200
2
So gekennzeichnete Teile dürfen erst in den Verkehr gebracht werden, wenn die
Genehmigung erteilt ist.
Werden Teile mit dem Genehmigungszeichen in den Verkehr gebracht, ohne dass die
Genehmigung erteilt wurde, sind diese Teile auf Verlangen des KBA vom Markt zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944
Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
§ 22 52802
Dienstsitz Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Konto:
Fördestraße 16 (0461) 3 16-0 (0461) 3 16 16 50 kba@kba.de www.kba.de Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg -
24944 Flensburg (0461) 3 16 14 95 IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF 1200