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							             Kraftfahrt-Bundesamt                                                     E-Mail
                 Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg




             O.Z. S.p.A.                                                        Ihr Zeichen: Denis Matijasic / 1900040 T
             über den Zustellungsbevollm.                                       Ihre Nachricht vom: 19.02.2019
             O.Z. Deutschland GmbH                                              Bei Antwort bitte angeben: 423 - 606753
             Aspachstrasse 2
                                                                                Ansprechpartner: Frau Huber
             88400 Biberach an der Riß
                                                                                Telefon: +49 461 316-1536
                                                                                Telefax: +49 461 316-1740
                                                                                E-Mail: Bianca.Huber@kba.de
                                                                                Datum: 19.02.2019



             Bescheid über die Bekanntgabe einer Genehmigungsnummer

             Genehmigungsobjekt: Sonderräder für Pkw
             Typ: 01C01


             Sehr geehrte Damen und Herren,

             Ihr Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 für das oben angeführte
§ 22 52802




             Genehmigungsobjekt ist im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingegangen. Bei Vorliegen aller
             Unterlagen wird das KBA abschließend darüber entscheiden.

             Antragsgemäß wird folgende Genehmigungsnummer bekanntgegeben:

                                     52802

             Ist auf Basis dieser Genehmigungsnummer ein Genehmigungszeichen anzubringen, muss
             die Darstellung der entsprechenden Regelung / Vorschrift entsprechen.

             Durch die vorab bekanntgegebene Genehmigungsnummer wird die Entscheidung über den
             Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nicht vorweg genommen. Die Bekanntgabe der
             vorab verwendbaren Genehmigungsnummer ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

             Nebenbestimmungen:

             Die bekanntgegebene Genehmigungsnummer ist für 24 Monate ab o. g. Datum genehmigt
             und wird mit Ablauf einer 4-wöchigen Frist vom KBA widerrufen, wenn dem KBA bis zu
             diesem Zeitpunkt nicht die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Unterlagen
             vorliegen. Für den Widerruf wird nach § 15 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) eine
             Gebühr in Höhe von 25 % der für das Genehmigungsobjekt maßgeblichen Gebühr
             (Fahrzeug oder Teil) für eine Ersterteilung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im
             Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es wird keine Gebühr erhoben sofern der Antragssteller
             den Antrag innerhalb der 24 Monate freiwillig zurückzieht.

             Im Falle von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten sind Sie mit Bekanntgabe
             der Genehmigungsnummer berechtigt, vor der Entscheidung über die Erteilung der
             Genehmigung bereits produzierte Teile mit dem entsprechenden Genehmigungszeichen zu
             kennzeichnen.
             Dienstsitz        Telefon:        Telefax:            E-Mail:       Internet:    Konto:
             Fördestraße 16    (0461) 3 16-0   (0461) 3 16 16 50   kba@kba.de    www.kba.de   Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg -
             24944 Flensburg                   (0461) 3 16 14 95                              IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
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             So gekennzeichnete Teile dürfen erst in den Verkehr gebracht werden, wenn die
             Genehmigung erteilt ist.

             Werden Teile mit dem Genehmigungszeichen in den Verkehr gebracht, ohne dass die
             Genehmigung erteilt wurde, sind diese Teile auf Verlangen des KBA vom Markt zu nehmen.

             Mit freundlichen Grüßen
             Im Auftrag




             Rechtsbehelfsbelehrung:
             Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944
             Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
§ 22 52802




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