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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53484 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          SUPERTURISMO AERO HLT
Typ                             01C36
Radgröße                        9JX19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
200          01C36 200 / L-Ø66.56                5/112/66,56         30         700    2100

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55800621, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53483 , RADTYP 01C35) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53484
Herstellerzeichen               O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung           01C36 200
Radgröße                        9JX19H2
Einpresstiefe                   ET 30
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,25        Kugel       140                      39                 81710576
                               D=24mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (VII)     85-210        245/35R19    K2b R03 T89 T93                      A01 A12 A14
G3L                     85-210        255/35R19    K2a K2b R03                          A16 A21 A57
e1*2007/46*1947*..      85-210        275/30R19    K2c K8h R03                          Lim NoP V19
                                                                                        Vn2 HA2 S01
BMW 3er-Reihe (VII)     120-135       255/35R19    K2a K2b R03 T96 140                  A01 A12 A14
Hybrid                  120-135       275/30R19    K2c K8h R03 T96 140                  A16 A21 A57
G3L                                                                                     Lim V19 Vn2
e1*2007/46*1947*..                                                                      HA2 S01
- Plug-in Hybrid
BMW 3er-Touring (VII)   85-210        255/35R19    K2a K2b R03 T92 T96 140              A01 A12 A14
G3K                     85-210        275/30R19    K2c K8h R03 T92 T96 140              A16 A21 A57
e1*2007/46*2017*..                                                                      Car NoP V19
                                                                                        Vn2 HA2 S01
BMW 3er-Touring (VII)   120-135       255/35R19    K2a K2b R03 T96 140                  A01 A12 A14
Hybrid                  120-135       275/30R19    K2c K8h R03 T96 140                  A16 A21 A57
G3K                                                                                     Car V19 Vn2
e1*2007/46*2017*..                                                                      HA2 S01
- Plug-in Hybrid
BMW M340 i/d            250, 275      255/35R19    K2a K2b R03 T96 140                  A01 A12 A14
Touring (VII)           250, 275      275/30R19    K2c K8h R03 T96 140                  A16 A21 A56
G3K                                                                                     Car V19 HA2
e1*2007/46*2017*..                                                                      S01
BMW Z4                  120-190       235/35R19    A32 M+S R03                          A14 A16 A21
G4Z                     120-190       245/35R19    A32 M+S R03                          A58 Cbo V9Z
e1*2007/46*1949*..      120-190       255/35R19    A91 R03                              HA2 S01
                        120-190       255/35R19    A91 M+S R03
                        120-190       265/35R19    A12 R03
                        120-190       275/30R19    A12 R03
                        120-190       275/35R19    A12 R03
                        120-190       275/35R19    A12 M+S R03
BMW Z4 M40i             250           235/35R19    A32 M+S R03                          A14 A16 A21
G4Z                     250           245/35R19    A32 M+S R03                          A58 Cbo V9Z
e1*2007/46*1949*..      250           255/35R19    A91 M+S R03                          HA2 S01
                        250           275/35R19    A12 M+S R03
Toyota Supra            145, 190      255/35R19    A91 R03                              A14 A16 A21
JTSC, JBSC              145, 190      275/30R19    A12 R03                              A58 Cpe V9Z
e1*2007/46*1982*..      145, 190      275/35R19    A12 R03                              HA2 S01
e1*2007/46*1983*..      145-250       235/35R19    A32 M+S R03
                        145-250       245/35R19    A32 M+S R03
                        145-250       255/35R19    A91 M+S R03
                        145-250       265/35R19    A12 M+S R03
                        145-250       275/35R19    A12 M+S R03

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55800621, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53483 , RADTYP 01C35) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53484 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53484 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 41, Gutachten Nummer 55800621, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53483 , RADTYP 01C35) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53484 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5     225/55R19     275/45R19
Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8     235/45R19     255/40R19
Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11    245/30R19     305/25R19
Nr. 12    245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14    245/45R19     275/40R19
Nr. 15    245/50R19     275/45R19
Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19    255/45R19     285/40R19
Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21    255/55R19     275/50R19
Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24    265/40R19     295/35R19
Nr. 25    265/45R19     295/40R19
Nr. 26    265/50R19     295/45R19
Nr. 27    275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19     275/30R19
Nr.   3   245/35R19     285/30R19
Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53484 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55800721 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ 01C36
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Februar 2021




Pohl                                                                00360671.DOC




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