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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0897-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
                               10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Cartigliana, 125/C
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                        Achse 2
Modell                         Superturismo Dakar             Superturismo Dakar
Typ                            01875                          01864
Radgröße                       8,5 J x20 EH2+                 10Jx20 EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
203         01875 203 / XL-Ø 72.56          5/120/72,6            20           850   2254
204         01864 204 / XL-Ø 72.56          5/120/72,6            40           950   2300

Kennzeichnungen                Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen              OZ                             OZ
Radtyp und Ausführung          01875 203                      01864 204
Radgröße                       8,5 J x20 EH2+                 10Jx20 EH2+
Einpresstiefe                  ET 20                          ET 40
Giessereikennzeichen           -                              -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5           Kegel 60°    110               26
S02     Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       130               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.118080 und Nr.108074 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0897-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
                               10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT              155-300       245/35R20       K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
GT, K-N1                155-300       245/40R20       K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;     155-300       255/35R20       K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..      155-300       275/35R20       R03 T02 T98                        Flh L05 NBF
Gran Turismo            155-300       285/30R20       K2b R03 T99                        V20 S02
- ohne Allradlenkung    155-300       295/30R20       K2b R03 T01 T97
BMW 5er-GT              155-300       245/35R20       K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
GT, K-N1                155-300       245/40R20       K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;     155-300       255/35R20       K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*..      155-300       275/35R20       R03 T02 T98                        Flh L04 NBF
Gran Turismo            155-300       285/30R20       K2b R03 T99                        V20 S02
- mit Allradlenkung     155-300       295/30R20       K2b R03 T01 T97
BMW 7er-Reihe           155-400       245/35R20       K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                 155-400       245/40R20       K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;    155-400       255/35R20       K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..      155-400       255/35R20       R03 T97                            L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung    155-400       275/35R20       R03 T02 T98                        S02
                        155-400       285/30R20       K2b R03 T95 T99
                        155-400       295/30R20       K2b R03 T01 T97
BMW 7er-Reihe           155-400       245/35R20       K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                 155-400       245/40R20       K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;    155-400       255/35R20       K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..      155-400       255/35R20       R03 T97                            L04 NBF V20
- mit Allradlenkung     155-400       275/35R20       R03 T02 T98                        S02
                        155-400       285/30R20       K2b R03 T95 T99
                        155-400       295/30R20       K2b R03 T01 T97

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0897-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
                               10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0897-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
                                10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20              255/40R20
Nr. 3    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20              275/40R20
Nr. 7    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20              285/40R20
Nr. 11   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20              295/30R20
Nr. 13   265/45R20              295/40R20
Nr. 14   275/35R20              305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0897-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
                               10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

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Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps 01875 wurde im September 2011, die des Sonderradtyps 01864
im November 2010 in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.


Lambsheim, 16. November 2011




Pohl                                                                           00173059.DOC




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