TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0897-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und 10Jx20 EH2+ Typ 01864 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 1 von 5 Hersteller O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell Superturismo Dakar Superturismo Dakar Typ 01875 01864 Radgröße 8,5 J x20 EH2+ 10Jx20 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 203 01875 203 / XL-Ø 72.56 5/120/72,6 20 850 2254 204 01864 204 / XL-Ø 72.56 5/120/72,6 40 950 2300 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen OZ OZ Radtyp und Ausführung 01875 203 01864 204 Radgröße 8,5 J x20 EH2+ 10Jx20 EH2+ Einpresstiefe ET 20 ET 40 Giessereikennzeichen - - Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 28 Prüfungen Die Gutachten Nr.118080 und Nr.108074 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0897-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und 10Jx20 EH2+ Typ 01864 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er-GT 155-300 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 GT, K-N1 155-300 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2007/46*0215*..; 155-300 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. 155-300 275/35R20 R03 T02 T98 Flh L05 NBF Gran Turismo 155-300 285/30R20 K2b R03 T99 V20 S02 - ohne Allradlenkung 155-300 295/30R20 K2b R03 T01 T97 BMW 5er-GT 155-300 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 GT, K-N1 155-300 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2007/46*0215*..; 155-300 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0508*.. 155-300 275/35R20 R03 T02 T98 Flh L04 NBF Gran Turismo 155-300 285/30R20 K2b R03 T99 V20 S02 - mit Allradlenkung 155-300 295/30R20 K2b R03 T01 T97 BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0276*.. 155-400 255/35R20 R03 T97 L05 NBF V20 - ohne Allradlenkung 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 S02 155-400 285/30R20 K2b R03 T95 T99 155-400 295/30R20 K2b R03 T01 T97 BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21 e1*2007/46*0276*.. 155-400 255/35R20 R03 T97 L04 NBF V20 - mit Allradlenkung 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 S02 155-400 285/30R20 K2b R03 T95 T99 155-400 295/30R20 K2b R03 T01 T97 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0897-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und 10Jx20 EH2+ Typ 01864 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 3 von 5 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0897-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und 10Jx20 EH2+ Typ 01864 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 4 von 5 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 2 235/45R20 255/40R20 Nr. 3 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 4 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 5 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 6 245/45R20 275/40R20 Nr. 7 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 8 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 9 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 10 255/45R20 285/40R20 Nr. 11 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 12 265/35R20 295/30R20 Nr. 13 265/45R20 295/40R20 Nr. 14 275/35R20 305/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0897-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und 10Jx20 EH2+ Typ 01864 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps 01875 wurde im September 2011, die des Sonderradtyps 01864 im November 2010 in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2011 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt. Lambsheim, 16. November 2011 Pohl 00173059.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim