TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0897-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Hersteller O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell Superturismo Dakar Superturismo Dakar
Typ 01875 01864
Radgröße 8,5 J x20 EH2+ 10Jx20 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
203 01875 203 / XL-Ø 72.56 5/120/72,6 20 850 2254
204 01864 204 / XL-Ø 72.56 5/120/72,6 40 950 2300
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen OZ OZ
Radtyp und Ausführung 01875 203 01864 204
Radgröße 8,5 J x20 EH2+ 10Jx20 EH2+
Einpresstiefe ET 20 ET 40
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 28
Prüfungen
Die Gutachten Nr.118080 und Nr.108074 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0897-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 155-300 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05
GT, K-N1 155-300 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 155-300 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*.. 155-300 275/35R20 R03 T02 T98 Flh L05 NBF
Gran Turismo 155-300 285/30R20 K2b R03 T99 V20 S02
- ohne Allradlenkung 155-300 295/30R20 K2b R03 T01 T97
BMW 5er-GT 155-300 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05
GT, K-N1 155-300 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 155-300 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21
e1*2007/46*0508*.. 155-300 275/35R20 R03 T02 T98 Flh L04 NBF
Gran Turismo 155-300 285/30R20 K2b R03 T99 V20 S02
- mit Allradlenkung 155-300 295/30R20 K2b R03 T01 T97
BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*.. 155-400 255/35R20 R03 T97 L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 S02
155-400 285/30R20 K2b R03 T95 T99
155-400 295/30R20 K2b R03 T01 T97
BMW 7er-Reihe 155-400 245/35R20 K1a R02 T91 T95 A02 A04 A05
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a R02 A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c R02 T93 T97 A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*.. 155-400 255/35R20 R03 T97 L04 NBF V20
- mit Allradlenkung 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 S02
155-400 285/30R20 K2b R03 T95 T99
155-400 295/30R20 K2b R03 T01 T97
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0897-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
10Jx20 EH2+ Typ 01864
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0897-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2 235/45R20 255/40R20
Nr. 3 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 4 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 6 245/45R20 275/40R20
Nr. 7 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 8 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 10 255/45R20 285/40R20
Nr. 11 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 12 265/35R20 295/30R20
Nr. 13 265/45R20 295/40R20
Nr. 14 275/35R20 305/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0897-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x20 EH2+ Typ 01875 und
10Jx20 EH2+ Typ 01864
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps 01875 wurde im September 2011, die des Sonderradtyps 01864
im November 2010 in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2011 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.
Lambsheim, 16. November 2011
Pohl 00173059.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim