TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0990-A00-V02
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx20 EH2+ Typ 01864 und
11Jx20EH2+ Typ 01865
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
Seite 1 von 4
Hersteller O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell Superturismo Dakar Superturismo Dakar
Typ 01864 01865
Radgröße 10Jx20 EH2+ 11Jx20 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
204 01864 204 / XL-Ø 74.06 5/120/74,1 40 950 2300
200 01865 200 / XL-Ø 72.56 5/120/72,6 35 950 2310
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen OZ OZ
Radtyp und Ausführung 01864 204 01865 200
Radgröße 10Jx20 EH2+ 11Jx20 EH2+
Einpresstiefe ET 40 ET 35
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6
Prüfungen
Die Gutachten Nr.108074 und Nr.108073 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0990-A00-V02
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx20 EH2+ Typ 01864 und
11Jx20EH2+ Typ 01865
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X6 155-330 275/40R20 R02 A02 A04 A05
X70, X6, X-N1 155-330 315/35R20 R03 A06 A08 A09
e1*2001/116* A12 A16 A21
0420*03-..; V20 S01
e1*2007/46*0412*..;
e1*2007/46*0454*..
BMW X6-Hybrid 300 275/40R20 R02 A02 A04 A05
HY, X-HY 300 315/35R20 R03 A06 A08 A09
e1*2007/46*0323*..; A12 A16 A21
e1*2007/46*0585*.. V20 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0990-A00-V02
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx20 EH2+ Typ 01864 und
11Jx20EH2+ Typ 01865
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
Seite 3 von 4
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/45R20 255/40R20
Nr. 4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 5 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 7 245/45R20 275/40R20
Nr. 8 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 9 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 10 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 11 255/45R20 285/40R20
Nr. 12 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 13 265/35R20 295/30R20
Nr. 14 265/45R20 295/40R20
Nr. 15 275/35R20 305/30R20
Nr. 16 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung der Sonderradtypen wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im November 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2012 in Lambsheim
statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0990-A00-V02
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx20 EH2+ Typ 01864 und
11Jx20EH2+ Typ 01865
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
Seite 4 von 4
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.
Lambsheim, 23. Januar 2012
Pohl 00175129.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim