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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0798-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          Superturismo Dakar           Superturismo Dakar
Typ                             01875                        01864
Radgröße                        8,5 J x20 H2                 10 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
201         01875 201 / XL-Ø 66.46          5/112/66,6            45          815   2254
201         01864 201 / XL-Ø 66.46          5/112/66,5            43          850   2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               OZ                           OZ
Radtyp und Ausführung           01875 201                    01864 201
Radgröße                        8,5 J x20 H2                 10 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET 45                        ET 43
Giessereikennzeichen            -                            -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel D=24   130                  36,5
S02     Schraube M14x1,5             Kugel D=24   150                  36,5

Prüfungen

Die Gutachten Nr.11-8080-A00-V02 und 10-8074-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0798-A00-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-           Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ            Bereich                       Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                88-225        235/30R20       G01 K1c K41 K45 R02 T88       0A1 A02 A04
204                     88-225        265/25R20       K2c K42 K44 K56 K66 R03 R70   A05 A06 A08
e1*2001/116*                                          T89                           A09 A12 A16
0431*00-28                                                                          A21 Cpe Lim
- Limousine/Coupe                                                                   R21 V20 S01
- incl. Facelift 2011
E-Klasse                100-285       245/30R20       R02 T90                       0A1 A02 A04
212                     100-285       295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A05 A06 A08
e1*2001/116*0501*..                                                                 A09 A12 A16
- mit Luftfederung                                                                  A21 A57 F38
- incl. Facelift 2013                                                               Lim V01 V20
                                                                                    S01
E-Klasse                100-245       245/30R20       R02 T90                       0A1 A02 A04
212, 212G               100-245       295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03       A05 A06 A08
e1*2001/116*0501*..;                                                                A09 A12 A16
e1*2007/46*0484*..                                                                  A21 A57 F39
- incl. Facelift 2013                                                               Lim V01 V20
                                                                                    S01
E-Klasse Cabrio         120-225       235/30R20       R02 T88                       0A1 A02 A04
207                     120-225       275/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   A05 A06 A08
e1*2001/116*0502*..                                   T91                           A09 A12 A16
                                                                                    A21 A58 Cbo
                                                                                    F39 V20 Y63
                                                                                    S01
E-Klasse Coupé          120-225       235/30R20       R02 T88                       0A1 A02 A04
207                     120-225       265/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   A05 A06 A08
e1*2001/116*0502*..                                   R70 T89                       A09 A12 A16
                        120-225       275/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   A21 A58 Cpe
                                                      T91                           F39 V20 Y63
                                                                                    S01
E-Klasse T-Modell       100-245       245/30R20       R02 T90                       0A1 A02 A04
212 K                   100-245       295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A05 A06 A08
e1*2007/46*0200*..                                                                  A09 A12 A16
- incl. Facelift 2013                                                               A21 A57 Car
                                                                                    F42 V01 V20
                                                                                    X77 S01
E-Klasse T-Modell       100-245       245/30R20       R02 T90                       0A1 A02 A04
212 K                   100-245       295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A05 A06 A08
e1*2007/46*0200*..                                                                  A09 A12 A16
- mit Luftfederung                                                                  A21 A57 Car
- incl. Facelift 2013                                                               F38 V01 V20
                                                                                    X77 S01
GLK-Klasse              100-225       235/45R20       R02                           0A1 A02 A04
204X                    100-225       245/40R20       R02                           A05 A06 A08
e1*2001/116*0480*..     100-225       245/45R20       R02                           A09 A12 A16
                        100-225       255/40R20       K2a K2b R03                   A21 V20 S02
                        100-225       275/35R20       K2c K6a R03
                        100-225       275/40R20       K2c K6a R03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0798-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0798-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0798-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 7

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0798-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0798-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps an Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l im September 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps an Achse 2
wurden in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l im November 2010 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 22. April 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. April 2014




Pohl                                                                          00210109.DOC




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