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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        11-0798-A00-V03

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 9

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Superturismo Dakar             Superturismo Dakar
Typ                           01875                          01864
Radgröße                      8,5 J x20 H2                   10Jx20H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
201         01875 201 / XL-Ø66.46           5/112/66,46           45          815   2254
201         01864 201 / XL-Ø 66.46          5/112/66,46           43          850   2300

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             OZ                             OZ
Radtyp und Ausführung         01875 201                      01864 201
Radgröße                      8,5 J x20 H2                   10Jx20H2
Einpresstiefe                 ET 45                          ET 43
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                       (Nm)
S02   Schraube M14x1,5       Kugel D=24mm      130              36,5                81710309
S03   Schraube M14x1,5       Kugel D=24mm      150              36,5                81710309

Prüfungen

Die Gutachten Nr.11-8080-A00-V03 und 10-8074-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0798-A00-V03

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                88-225         235/30R20       G01 K1c K41 K45 R02 T88       A06 A12 A16
204                     88-225         265/25R20       K2c K42 K44 K56 K66 R03 R70   A21 Cpe Lim
e1*2001/116*0431*..                                    T89                           R21 V20 S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
E-Klasse                100-285        245/30R20       R02 T90                       A06 A12 A16
212                     100-285        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A21 A57 F38
e1*2001/116*0501*..                                                                  Lim NoH V01
- mit Luftfederung                                                                   V20 S02
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse                110-190        235/35R20       R02 R37 T92                   A06 A12 A16
212                     110-190        245/35R20       R02 T91 T95                   A21 A58 Lim
e1*2001/116*            110-190        265/30R20       K2b R03 T94                   V20 S03
0501*25-..              110-190        265/30R20       K2h R03 T94
(FIN: WDD213...)        110-190        275/30R20       K2c K4i K6i K8h R03 T97
                        110-190        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03
                        110-190        295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03
E-Klasse                100-245        245/30R20       R02 T90                       A06 A12 A16
212, 212G               100-245        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03       A21 A57 F39
e1*2001/116*0501*..                                                                  Lim NoH V01
;                                                                                    V20 S02
e1*2007/46*0484*..
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse 4matic         120-143        235/35R20       R02 R37 T92                   A06 A12 A16
212                     120-143        265/30R20       K2b R03 T94                   A21 A56 Lim
e1*2001/116*            120-143        265/30R20       K2h R03 T94                   V20 S03
0501*25-..              120-245        245/35R20       R02 T91 T95
(FIN: WDD213...)        120-245        275/30R20       K2c K4i K6i K8h R03 T97
                        120-245        285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03
                        120-245        295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03
E-Klasse Cabrio         120-245        235/30R20       R02 T88                       A06 A12 A16
207                     120-245        275/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   A21 A58 Cbo
e1*2001/116*0502*..                                    T91                           F39 V20 Y63
(FIN: WDD207...)                                                                     S02
E-Klasse Coupé      120-225            235/30R20       R02 T88                       A06 A12 A16
207                 120-225            265/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   A21 A58 Cpe
e1*2001/116*0502*..                                    R70 T89                       F39 V20 Y63
(FIN: WDD207...)    120-225            275/25R20       K2c K4a K4k K6h K6i K8i R03   S02
                                                       T91
E-Klasse T-Modell       100-245        245/30R20       R02 T90                       A06 A12 A16
212 K                   100-245        295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95   A21 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                   F42 NoH V01
- incl. Facelift 2013                                                                V20 X77 S02
(FIN: WDD212...)


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             11-0798-A00-V03

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer                O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell       100-245         245/30R20       R02 T90                        A06 A12 A16
212 K                   100-245         295/25R20       K2c K4k K6c K6h K8k R03 T95    A21 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                     F38 NoH V01
- mit Luftfederung                                                                     V20 X77 S02
- incl. Facelift 2013
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell       110-190         235/35R20       R02 R37 T92 X77                A06 A12 A16
R1ES                    110-190         245/35R20       R02 T95                        A21 A58 Car
e1*2007/46*1560*..      110-190         275/30R20       K2c K4i K6i K8h R03 T97 X77    KOV V20
(FIN: WDD213...)        110-190         285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99    S03
                        110-190         295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T01 T97
E-Klasse T-Modell       135, 143        235/35R20       R02 R37 T92                    A06 A12 A16
4matic                  135-245         245/35R20       R02 T95                        A21 A56 Car
R1ES                    135-245         275/30R20       K2c K4i K6i K8h R03 T97 X77    KOV V20
e1*2007/46*1560*..      135-245         285/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99    S03
(FIN: WDD213...)        135-245         295/30R20       K2c K4i K6i K8m R03 T01 T97

GLK-Klasse              100-225         235/45R20       R02                            A06 A12 A16
204X                    100-225         245/40R20       R02                            A21 V20 S03
e1*2001/116*            100-225         245/45R20       R02
0480*00-16              100-225         255/40R20       K2a K2b R03
(FIN: WDC204...)        100-225         275/35R20       K2c K6a R03
                        100-225         275/40R20       K2c K6a R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0798-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 9

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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Nummer                         11-0798-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 9

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Nummer                         11-0798-A00-V03

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 9

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Nummer                          11-0798-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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Nummer                          11-0798-A00-V03

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x20 H2 Typ 01875 und 10Jx20H2 Typ 01864
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   265/50R20              295/45R20
Nr. 18   275/35R20              305/30R20
Nr. 19   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/50R20              305/45R20
Nr. 21   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l im September 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2
wurden in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l im November 2010 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juni 2017 in Lambsheim statt.




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                                                                                         Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. Juni 2017




Pohl                                                                          00273445.DOC




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