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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53333 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11JX22H2 Typ 01C23
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          SUPERTURISMO DAKAR HLT
Typ                             01C23
Radgröße                        11JX22H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
200          01C23 200 / XL-Ø66.46               5/112/66,46         40         975    2410

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55803522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53329 , RADTYP 01C21) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53333
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01C23 200
Radgröße                        11JX22H2
Einpresstiefe                   ET 40
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)
S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      150                40                 81710260

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11JX22H2 Typ 01C23
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG       270, 287      275/40R22     M+S R03                               A12 A16 A21
Coupé                   270, 287      285/40R22     M+S R03                               A56 V22 HA2
166                     270, 287      325/35R22     R03                                   S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé           335           275/40R22     R03                                   A12 A16 A21
166                     335           285/40R22     R03                                   A56 V22 HA2
e1*2007/46*             335           325/35R22     R03                                   S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 63/63s AMG          410, 430      275/40R22     M+S R03                               A12 A16 A21
Coupé                                                                                     A56 V10 HA2
166, 166AMG                                                                               S01
e1*2007/46*
0598*16-...;
e1*2007/46*
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé               190-245       275/40R22     R03                                   A12 A16 A21
166                     190-245       285/40R22     R03                                   A56 V22 HA2
e1*2007/46*             190-245       325/35R22     R03                                   S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55803522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53329 , RADTYP 01C21) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11JX22H2 Typ 01C23
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11JX22H2 Typ 01C23
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55803522, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53329 , RADTYP 01C21) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V10      Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 3    255/35R22      285/30R22
Nr. 4    255/45R22      285/40R22
Nr. 5    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 6    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 7    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
Nr. 8    275/40R22      315/35R22
Nr. 9    285/30R22      335/25R22
Nr. 10   285/35R22      315/30R22
Nr. 11   285/40R22      325/35R22
Nr. 12   285/45R22      325/40R22
Nr. 13   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2022 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801722 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11JX22H2 Typ 01C23
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Mai 2022




Pohl                                                                 00390921.DOC




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