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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Superturismo Dakar
Typ                             01925
Radgröße                        9,0J x 21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
201          01925201 / XL-Ø 66,46               5/112/66,46         37         725    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50147
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01925 201
Radgröße                        9,0J x 21H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)
S02   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      120                36,5               81710309
S03   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      130                36,5               81710309
S04   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      150                36,5               81710309
S05   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      140                38                 81710402

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Infiniti
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-185        255/30R21   Car T93 145                         A12 A16 A21
4G, 4G1                 100-245        255/30R21   Lim T93 145                         A57 NA1 S02
e1*2007/46*0436*..;     100-245        265/30R21   A01 Car K1a K2b Lim T96 145
e13*2007/46*1147*..     100-245        275/30R21   A01 Car K1c K2b K3a K8b Lim 145
- incl. Facelift 2014
Audi A6 allroad         140-245        255/35R21   K5w K6x T98 144                     A01 A12 A16
4G, 4G1                 140-245        265/35R21   K5w K6x T01 T97 142                 A21 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                                                    Car KMV S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       140-230        255/30R21   T93                                 A12 A16 A21
4G, 4G1                 140-245        265/30R21                                       A57 S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245        275/30R21
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368        245/35R21   T96 145                             A12 A16 A21
4H                      150-368        255/35R21   144                                 A57 NBF S02
e1*2007/46*0284*..      150-368        265/35R21   142
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/30R21   145
                        150-368        275/35R21   141
Audi Q5                 100-200        245/40R21   141                                 A12 A16 A21
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   T98                                 S05
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200        245/40R21   141                                 A12 A16 A21
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   T98                                 KMV S05
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q5                 110-185        245/40R21   141                                 A12 A16 A21
FY                      110-185        255/40R21   A01 K1a K2b 139                     A56 S05
e1*2007/46*1550*..      110-185        265/35R21   A01 K1a K2b 142
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       265/30R21   K1a K2b T96 145                     A01 A12 A16
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   K1c K2b K3a K8b T98 145             A21 A56 Car
e1*2007/46*0436*..;                                                                    Lim S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback       309, 331       265/30R21   T96                                 A12 A16 A21
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   T98                                 A56 S02
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S8                382            265/35R21   142                                 A12 A16 A21
4H                     382            275/30R21   145                                 A56 NBF S02
e1*2007/46*0284*..     382, 445       275/35R21   141
e1*2007/46*0398*..     445            275/30R21   M+S 145
Infiniti QX30 AWD      125, 155       245/30R21   K5v K6w T91                         A01 A12 A16
H15                                                                                   A21 A56 S03
e11*2007/46*2977*..
CL-Klasse              285,320        265/30R21   K1a K1b K41 K45                     A01 A12 A16
216                                                                                   A21 Cpe S04
e1*2001/116*0372*..
(FIN: WDD216...)
E-Klasse               110-190        255/30R21   K1c K2b K5d K5i K5k T93             A01 A12 A16
212                    110-190        255/30R21   K1c K2h K5d K5i K5k T93             A21 A58 Lim
e1*2001/116*                                                                          S04
0501*25-..
(FIN: WDD213...)
GLA 45 AMG 4matic      265, 280       245/30R21   K2b K6x K8a T91                     A01 A12 A16
245G, -/AMG            265, 280       255/30R21   K1b K2c K5v K6g K6y K8i T93         A21 A56 S03
e1*2001/116*0470*..;
e1*2007/46*1207*..

GLA-Klasse             80-155         245/30R21   K1a K1b K2b K5v K6x K8a T87 T91     A01 A12 A16
245G                   80-155         255/30R21   K1c K2c K5a K5x K6g K6y K8i         A21 A57 Flh
e1*2001/116*                                                                          S03
0470*06-..
GLC-Coupé              120-190        245/40R21   A32                                 A16 A21 A56
204X                   120-190        255/35R21   A12                                 Flh KMV V21
e1*2001/116*           120-190        255/40R21   A12 139                             S03
0480*18-..             120-190        275/35R21   A01 A12 R03
(FIN: WDC253...)
GLC-Klasse             120-190        245/40R21   141                                 A12 A16 A21
204X                   120-190        255/35R21   T98 144                             A56 MHy S03
e1*2001/116*           120-190        255/40R21   139
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
GLK-Klasse             100-225        245/35R21   K1b T96                             A01 A12 A16
204X                   100-225        255/35R21   K1c K2a K2b K5a                     A21 S04
e1*2001/116*
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
S-Klasse               150-285        265/30R21   K1a K1b K41 145                     A01 A12 A16
221                                                                                   A21 S04
e1*2001/116*0335*..
(FIN: WDD221...)
S-Klasse               150-335        245/35R21   R02 T96 145                         A12 A16 A21
222, 221               150-335        255/35R21   T98 144                             A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-335        275/30R21   R03 T98 145                         P38 V21 X93
e1*2001/116*                                                                          S04
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung   kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S63, S65 -/AMG       430, 463         255/35R21     M+S T98 144                            A12 A16 A21
221, 221AMG                                                                                A57 B79 BmK
e1*2001/116*0335*20-                                                                       Lim V21 S04
..;
e1*2001/116*0396*09-
..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 10

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B79    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BmK     Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 10

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                   Seite 7 von 10

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 10

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 9 von 10

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/45R21      315/40R21
Nr.13   285/35R21      325/30R21
Nr.14   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. Mai 2017 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50147 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55805714 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 21H2 Typ 01925
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. Mai 2017




Pohl                                                                  00272939.DOC




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