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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SUPERTURISMO DAKAR HLT
Typ                             01C19
Radgröße                        9JX22H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
201          01C19 201 / XL-Ø57,06               5/112/57,06         35         975    2410

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53327
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01C19 201
Radgröße                        9JX22H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)
S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      140                38                 81710542
S02   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      140                36,5               81710261
S03   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      120                38,2               81710630
S04   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      120                38,2               81710630

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q3, -/Sportback    110-180       245/30R22   K1c K2b T92                      A01 A12 A16
(II)                    110-180       255/30R22   K1c K2b T95                      A21 A57 MpH
F3                                                                                 S01
e1*2007/46*1900*..
Audi Q3, -/Sportback    110-180       245/30R22   T92                              A12 A16 A21
(II)                    110-180       255/30R22   T95                              A57 MpH
F3                                                                                 RQ3 S01
e1*2007/46*1900*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q4 e-tron -        70            255/35R22   K1c K5a K5w T99                  A01 A12 A16
/Sportback              70            265/35R22   K1c K5a K5w T02 T98              A21 A58 B54
FZ                                                                                 BS2 S04
e1*2018/858*00006*..
- Elektro
Audi RS Q3 -            294           255/30R22   T95                              A12 A16 A21
/Sportback (II)                                                                    A56 P38 S01
F3
e1*2007/46*2038*..
Seat Tarraco            110-180       245/30R22   K1c K6w T92                      A01 A12 A16
KN                      110-180       255/30R22   K1c K2b K5v K6w T95              A21 A57 MpH
e9*2007/46*6666*..                                                                 S02
- ohne FR-Line
Seat Tarraco FR         110-180       245/30R22   K6w T92                          A01 A12 A16
KN                      110-180       255/30R22   K5v K6w T95                      A21 A57 MpH
e9*2007/46*6666*..                                                                 RQ3 S02
Skoda Enyaq 60          70            255/35R22   K1a K2b T99                      A01 A12 A16
NY                      70            265/35R22   K1c K2b T02 T98                  A21 A58 B54
e8*2007/46*0416*..                                                                 BS2 Car S04
- 62 kWh-Batterie
-max.Leistung:132kW
Skoda Enyaq 80          70            255/35R22   K1a K2b T99                      A01 A12 A16
NY                      70            265/35R22   K1c K2b T02 T98                  A21 A58 B54
e8*2007/46*0416*..                                                                 BS2 Car S04
- 82 kWh-Batterie
-max.Leistung:150kW
VW ID.4 Pro             70            255/35R22   K1c K2b K3i T99                  A01 A12 A16
E2                      70            265/35R22   K1c K2b K3i K5w T02 T98          A21 A58 B54
e1*2018/858*00004*..                                                               BS2 Car S03
- 77/82 kWh-Batterie
-max.Leistung:150kW
VW Tiguan (II)          85-180        245/30R22   K1a K1b K2b T92                  A01 A12 A16
5N                      85-180        255/30R22   K1c K2b K6w T95                  A21 A57 MpH
e1*2001/116*                                                                       S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II)          110-180       245/30R22     K1a K1b K2b T92                       A01 A12 A16
Allspace                110-180       255/30R22     K1c K2b K6w T95                       A21 A57 S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II)          110-180       245/30R22     T92                                   A12 A16 A21
Allspace R-Line         110-180       255/30R22     A01 K6w T95                           A57 RQ3 S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II) R        235           255/30R22     K6w                                   A01 A12 A16
5N                                                                                        A21 A56 S02
e1*2001/116*
0450*54-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II) R-Line   85-180        245/30R22     T92                                   A12 A16 A21
5N                      85-180        255/30R22     A01 K6w T95                           A57 MpH
e1*2001/116*                                                                              RQ3 S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

BS2    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53327 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55802922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ 01C19
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Mai 2022




Pohl                                                                 00390955.DOC




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