GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Superturismo GT Typ 01904 Radgröße 6 J x 14 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 200 01904 200 / S-Ø60,06 4/100/60,1 36 480 1835 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49252 Herstellerzeichen O.Z. Radtyp und Ausführung 01904 200 Radgröße 6 J x 14 H2 Einpresstiefe ET 36 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Logan 50-65 165/80R14 R37 R70 A02 A04 A05 SD/SR 50-65 175/70R14 R37 A08 A09 A12 e2*2001/116* 50-77 185/70R14 A14 A21 B03 0314*00-61; 50-77 195/65R14 Sth S02 0323*00-29; 50-77 205/60R14 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Sandero 50-77 165/80R14 A11 A02 A04 A05 SD/SR 50-77 165R14 A11 A08 A09 A14 e2*2001/116* 50-77 175/70R14 A11 A21 B03 Flh 0314*00-61; 50-77 185/70R14 A31 S02 0323*00-29; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Micra 48-65 165/70R14 K1c K2b R70 A01 A02 A04 K12 48-65 175/65R14 K1c K2c A05 A08 A09 e11*2001/116*0195*. 48-65 185/60R14 K1c K2c A12 A14 A21 48-65 195/60R14 K1c K2c K42 B03 Flh S02 Nissan Micra 59, 72 165/70R14 K1a K1b R70 A01 A02 A04 K13 59, 72 175/65R14 K1c K2b K8c A05 A08 A09 e13*2007/46*1111*.. 59, 72 185/60R14 K1c K2b K8c A12 A14 A21 59, 72 185/65R14 K1c K2b K6g K6i K8m Flh S03 59, 72 195/60R14 K1c K2b K6g K6i K8c Renault Clio (I) 40-55 165/60R14 A02 A04 A05 57 40-55 185/50R14 A08 A09 A12 e2*93/81*0064*.. 66-79 175/60R14 A14 A21 B03 66-79 185/55R14 S02 Renault Clio (I) 40-66 165/60R14 R09 A02 A04 A05 B/C57 40-66 185/50R14 A08 A09 A12 F543 66-108 165/65R14 M+S R09 A14 A21 B03 66-79,5 175/60R14 R09 S02 79-79,5 185/55R14 99 185/60R14 Renault Clio (II) 40-72 165/65R14 R37 A02 A04 A05 B 40-72 175/60R14 R37 A08 A09 A12 e2*93/81*0126*.. 40-72 185/55R14 A14 A21 S02 e2*98/14*0126*.. 40-79 185/60R14 40-79 195/55R14 A01 K1b K2b K42 K46 42-79 175/65R14 R09 Renault Megane 47-84 175/65R14 A02 A04 A05 BA 47-84 175/70R14 R09 A08 A09 A12 e2*93/81*0010*.. 47-84 185/55R14 T79 A14 A21 B02 e2*98/14*0010*.. 47-84 185/60R14 B03 S02 47-84 185/65R14 A01 K42 R09 47-84 195/55R14 A01 K42 47-84 195/60R14 A01 K2b K42 47-84 205/55R14 A01 K2b K42 51,5 165/65R14 T79 51,5 175/60R14 T79 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Megane 47-70 175/70R14 R09 A02 A04 A05 Break 47-70 185/65R14 A08 A09 A12 KA A14 A21 B02 e2*98/14*0192*.. B03 S02 Renault Megane 66-84 175/65R14 A02 A04 A05 Cabrio 66-84 185/55R14 A08 A09 A12 EA 66-84 185/60R14 A14 A21 B02 e2*93/81*0103*.. 66-84 195/55R14 B03 S02 e2*98/14*0103*.. Renault Megane 47-83,5 175/65R14 A02 A04 A05 Classic 47-83,5 175/70R14 R09 A08 A09 A12 LA 47-83,5 185/55R14 T79 A14 A21 B02 e2*93/81*0072*.., 47-83,5 185/60R14 B03 S02 e2*98/14*0072*.. 47-83,5 195/55R14 Renault Megane 66-83,5 175/65R14 A02 A04 A05 Coupé 66-83,5 175/70R14 R09 A08 A09 A12 DA 66-83,5 185/55R14 T79 A14 A21 B02 e2*93/81*0009*.. 66-83,5 185/60R14 B03 S02 e2*98/14*0009*.. 66-83,5 185/65R14 A01 K42 R09 66-83,5 185/65R14 A01 K42 X04 66-83,5 195/55R14 A01 K42 66-83,5 195/60R14 A01 K2b K42 66-83,5 205/55R14 A01 K2b K42 Renault Twingo 2 43 175/65R14 A01 A12 G03 A02 A04 A05 N 43 185/60R14 A01 A12 G50 A08 A09 A14 e2*2001/116*0359*..; 43-56 165/65R14 A12 LT1 R37 A21 B03 Flh e2*2007/46*0122*.. 43-56 165/65R14 A13 LT2 R37 S02 - incl. Facelift 2012 47-75 175/65R14 A12 LT1 47-75 175/65R14 A33 LT2 47-75 185/60R14 A12 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G50 Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. LT1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. LT2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X04 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. März 2013 Pohl 00192512.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim