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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01682
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01682201 / S-Ø54.06                 4/100/54,1         43       550     1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45647
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01682 201
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 43
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      110               -
S02    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100               26
S03    Mutter M12x1,25               Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
55813403 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai, Kia,
                               Mazda, Subaru,
                               Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent       71-83          185/55R15       R37                           A02 A04 A05
MC                   71-83          185/60R15       R37                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83          195/50R15       A01 K1a R37                   A14 A21 B03
                     71-83          195/55R15       A01 K1a                       Flh S01
Hyundai Accent       71-83          185/55R15       R37                           A02 A04 A05
MC, MCT              71-83          185/60R15       R37                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83          195/50R15       A01 K1a R37                   A14 A21 B03
e4*2001/116*0110*    71-83          195/55R15       A01 K1a                       Sth S01
Hyundai Getz         46-81          185/55R15       A01 K1a K2b                   A02 A04 A05
TB, TBI              46-81          195/50R15       A01 K1a K2b K42 K67           A08 A09 A12
e4*98/14*0066*..,    46-81          205/45R15       A01 K1a K2b K67 T79 T81       A14 A21 Flh
e4*2001/116*0123*..                                                               S01
Kia Picanto          44-55          195/45R15       A01 K1b K2b K42 T78           A02 A04 A05
BA                                                                                A08 A09 A12
e4*2001/116*0085*..                                                               A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Kia Rio             71-83           185/55R15                                     A02 A04 A05
DE                  71-83           185/60R15                                     A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*.. 71-83           195/50R15                                     A14 A21 Flh
                    71-83           195/55R15                                     S01
Mazda 2             50-76           185/55R15       A91                           A02 A04 A05
DE, DE1             50-76           195/50R15       A12                           A08 A09 A14
e13*2001/116*0254*, 50-76           205/50R15       A12                           A21 Flh V15
e13*2001/116*0255*.                                                               S01
Subaru Justy G3X    51-73           185/55R15       K1c K2b K42                   A01 A02 A04
NH                  51-73           185/60R15       G03 K1c K2b K42               A05 A08 A09
e4*2001/116*0071*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S02
Suzuki Ignis           51-73        185/55R15       K42                           A01 A02 A04
MH                     51-73        185/60R15       G03 K42                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..                                                               A12 A14 A21
- ohne Radhaus-                                                                   KOV S02
  Verbreiterungen
Suzuki Ignis           51-73        185/55R15       K42                           A01 A02 A04
MH                     51-73        185/60R15       G03 K42                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..                                                               A12 A14 A21
- mit Radhaus-                                                                    KMV S01
  Verbreiterungen
Suzuki Swift           67-75        185/55R15       A33 R37                       A02 A04 A05
EZ                     67-75        185/60R15       A33                           A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*..    67-75        195/50R15       A01 A12 K2b                   A21 A58 Flh
                       67-75        195/55R15       A01 A12 K2b                   V15 S03
                       67-75        205/50R15       A01 A12 K2b K42
                       67-75        205/55R15       A01 A12 K2b K42




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift          51-75          185/55R15         A33 R37                           A02 A04 A05
MZ                    51-75          185/60R15         A33                               A08 A09 A14
e4*2001/116*0090*..   51-75          195/50R15         A12                               A21 A58 Flh
                      51-75          195/55R15         A12                               V15 S02
                      51-75          205/50R15         A01 A12 K2b K42
                      51-75          205/55R15         A01 A12 K2b K42
Suzuki Swift AWD      67-68          185/55R15         A33 R37                           A02 A04 A05
EZ                    67-68          185/60R15         A33                               A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*..   67-68          195/50R15         A01 A12 K2b                       A21 A56 Flh
                      67-68          195/55R15         A01 A12 K2b                       S03
                      67-68          205/50R15         A01 A12 K2b
                      67-68          205/55R15         A01 A12 K2b
Toyota Corolla        55-81          185/55R15         R37                               A01 A02 A04
E11, E11U                                                                                A05 A08 A09
e6*95/54*0043*..,                                                                        A12 A14 A21
e11*98/14*0102*..                                                                        A58 LK6 S01
Toyota Corolla      66-141           195/60R15         A33                               A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141           205/55R15         A01 A12 K41 K42                   A08 A09 A14
e11*98/14,2001/116* 66-141           215/55R15         A01 A12 K1c K41 K42 LK6           A21 B03 Car
0178-0181,0251*..                                                                        Flh Sth Ver
                                                                                         S01
Toyota IQ             50, 66         175/65R15         R70                               A02 A04 A05
AJ1                   50, 66         185/60R15                                           A08 A09 A12
e6*2001/116*0119*..                                                                      A14 A21 Flh
                                                                                         S01
Toyota Yaris TS       98             185/60R15         A90                               A02 A04 A05
XP9                   98             195/55R15         A12                               A08 A09 A14
e11*2001/116*0248*    98             195/60R15         A12                               A21 Flh S01
                      98             205/50R15         A12
                      98             205/55R15         A12



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 4 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K67    Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu entfernen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Oktober 2003 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 30.4.2009 in Lambsheim statt.



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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30.April 2009




Pohl                                                                  00136547.DOC




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