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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01682
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01682201 / S-Ø60.06                 4/100/60,1         43        550    1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45647
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01682 201
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 43
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100                    26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55813403) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan         50,55,64         185/65R15                                     A02 A04 A05
SD                  50,55,64         195/60R15                                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*.. 50,55,64         205/55R15                                     A14 A21 Sth
                    50,55,64         205/60R15                                     V15 S01
Nissan Micra        48-63            175/65R15       M53 R09                       A02 A04 A05
K12                 48-81            175/60R15       M52 R37                       A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*. 48-81            185/55R15       A01 K49 K50                   A14 A21 Cbo
                    48-81            195/50R15       A01 G66 K42 K49 K50           Flh S01
                    48-81            195/55R15       A01 K25 K42 K49 K50
Nissan Note         50-85            185/65R15       A31                           A02 A04 A05
E11                 50-85            195/60R15       A12                           A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*. 50-85            205/55R15       A12                           A21 S01
                    50-85            205/60R15       A12
Megane              60-96            195/65R15       A11                           A02 A04 A05
M                   60-96            205/60R15       A12                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96            215/60R15       A12                           A21 B03 Flh
                    60-96            225/55R15       A12                           RDK S01
Megane Cabrio       83-96            195/65R15       A11                           A02 A04 A05
M                   83-96            205/60R15       A12                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    83-96            215/60R15       A12                           A21 B03 Cbo
- Cabrio/Coupé      83-96            225/55R15       A12                           Cpe RDK S01
Megane Grandtour    60-96            195/65R15       A11                           A02 A04 A05
M                   60-96            205/60R15       A12                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96            215/60R15       A12                           A21 B03 Car
                    60-96            225/55R15       A12                           RDK S01
Megane Stufenheck 60-96              195/65R15       A11                           A02 A04 A05
M                   60-96            205/60R15       A12                           A08 A09 A14
e2*98/14*0272*..    60-96            215/60R15       A12                           A21 B03 RDK
                    60-96            225/55R15       A12                           Sth S01
Renault Clio        48-82            175/65R15       A11 R70                       A02 A04 A05
R                   48-82            185/60R15       A63                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*.. 48-82            195/55R15       A12                           A21 B03 Flh
                                                                                   R1S RDK S01
Renault Clio          63-82          175/65R15       A11 R70                       A02 A04 A05
R                     63-82          185/60R15       A11                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..   63-82          195/55R15       A31                           A21 B03 Flh
                                                                                   R1B RDK S01
Renault Modus         48-57,5        185/55R15       A11 R37 T81 T82               A02 A04 A05
P                     48-82          175/65R15       A11 R09 R70                   A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..   48-82          175/65R15       A01 A11 G03 R70               A21 RDK S01
                      48-82          185/60R15       A11
                      48-82          195/55R15       A12




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu
gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

G66     Für Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/65R15 ausgerüstet sind, ist der
Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige
angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

M52      Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.         Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           SP Sport 200E                                SP Winter Sport M3
Toyo             R610                                         --

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 175/60R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 6,5 J x 15 H2 montierbar sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

M53     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Continental      ContiEcoContact 3                      --
Dunlop           SP Sport 200E                                  SP Winter Sport M2

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 175/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 6,5 J x 15 H2 montierbar sind.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= C).

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 6

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1    175/55R15     195/50R15
Nr.   2    185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3    195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4    195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5    195/55R15     215/50R15
Nr.   6    205/45R15     215/40R15
Nr.   7    205/55R15     225/50R15
Nr.   8    205/60R15     225/55R15
Nr.   9    205/65R15     225/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.April 2006




Pohl                                                                    00092631.DOC




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