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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01682
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01682201 / S-Ø54.06                 4/100/54,1         43       550     1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45647
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01682 201
Radgröße                       6.5 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 43
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      110               -
S02    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100               26
S03    Mutter M12x1,25               Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55813403) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai
                               Kia
                               Subaru
                               Suzuki
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent       71-83          185/55R15       R37                           A02 A04 A05
MC                   71-83          185/60R15       R37                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83          195/50R15       R37                           A14 A21 B03
                     71-83          195/55R15                                     Flh S01
Hyundai Accent       71-83          185/55R15       R37                           A02 A04 A05
MC, MCT              71-83          185/60R15       R37                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83          195/50R15       R37                           A14 A21 B03
e4*2001/116*0110*    71-83          195/55R15                                     Sth S01
Hyundai Getz         46-81          185/55R15                                     A02 A04 A05
TB                   46-81          195/50R15       A01 K42 K49 K50 K67           A08 A09 A12
e4*98/14*0066*..     46-81          205/45R15       A01 K49 K50 K67 T79 T81       A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Kia Picanto            44-55        195/45R15       A01 K42 K49 K50 T78           A02 A04 A05
BA                                                                                A08 A09 A12
e4*2001/116*0085*..                                                               A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Kia Rio                71-83        185/55R15                                     A02 A04 A05
DE                     71-83        185/60R15                                     A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..    71-83        195/50R15                                     A14 A21 Flh
                       71-83        195/55R15                                     S01
Subaru Justy G3X       51-73        185/55R15       K42                           A01 A02 A04
NH                     51-73        185/60R15       G03 K42                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0071*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S02
Suzuki Ignis           51-73        185/55R15       K42                           A01 A02 A04
MH                     51-73        185/60R15       G03 K42                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S02
Suzuki Swift           67-75        185/55R15       A33 R37                       A02 A04 A05
EZ                     67-75        185/60R15       A33                           A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*..    67-75        195/50R15       A12                           A21 A58 Flh
                       67-75        195/55R15       A12                           V15 S03
                       67-75        205/50R15       A01 A12 K42
                       67-75        205/55R15       A01 A12 K42
Suzuki Swift           51-75        185/55R15       A33 R37                       A02 A04 A05
MZ                     51-75        185/60R15       A33                           A08 A09 A14
e4*2001/116*0090*..    51-75        195/50R15       A12                           A21 A58 Flh
                       51-75        195/55R15       A12                           V15 S02
                       51-75        205/50R15       A01 A12 K42
                       51-75        205/55R15       A01 A12 K42
Suzuki Swift AWD       67-68        185/55R15       A33 R37                       A02 A04 A05
EZ                     67-68        185/60R15       A33                           A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*..    67-68        195/50R15       A12                           A21 A56 Flh
                       67-68        195/55R15       A12                           S03
                       67-68        205/50R15       A12
                       67-68        205/55R15       A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Corolla        55-81          185/55R15         R37                               A01 A02 A04
E11, E11U                                                                                A05 A08 A09
e6*95/54*0043*..,                                                                        A12 A14 A21
e11*98/14*0102*..                                                                        A58 LK6 S01
Toyota Corolla        66-141         195/60R15         A33                               A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS   66-141         205/55R15         A01 A12 K41 K42                   A08 A09 A14
e11*98/14,2001/116*   66-141         215/55R15         A01 A12 K41 K42 K49 LK6           A21 B03 Car
0178-0181,0251*..                                                                        Flh Sth Ver
                                                                                         S01



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K67    Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu entfernen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1    175/55R15      195/50R15
Nr.   2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5    205/45R15      215/40R15
Nr.   6    205/55R15      225/50R15
Nr.   7    205/60R15      225/55R15
Nr.   8    205/65R15      225/60R15
Nr.   9    215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.Dezember 2006




Pohl                                                                 00102052.DOC




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