TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-813403-A11-VTGA01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 4 Auftraggeber O.Z. Spa Via Brocchi, 22 I-36061 Bassano del Grappa(VI) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Superturismo GT Typ 01682 Radgröße 6.5 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 201 01682201 / S-Ø56.56 4/100/56,6 43 550 1980 Kennzeichnungen Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 01682 201 Radgröße 6.5 J x 15 H2 Einpresstiefe ET 43 Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55813403) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-813403-A11-VTGA01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Corsa 43-92 185/55R15 A02 A04 A05 Corsa-C 43-92 195/50R15 A06 A08 A09 e1*98/14*0148*.. 43-92 205/45R15 K08 T79 T81 A12 A14 A21 S01 Opel Meriva-A 55-92 185/60R15 T84 T88 A02 A04 A05 X01Monocab 55-92 195/55R15 T84 T85 T89 A06 A08 A09 e1*2001/116*0215*.. 55-92 195/60R15 A12 A14 A21 55-92 205/50R15 K46 K50 K56 T85 T86 V15 S01 55-92 205/55R15 K46 K50 K56 55-92 215/50R15 K46 K50 K56 55-92 215/55R15 K46 K50 K56 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-813403-A11-VTGA01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 4 K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 195/55R15 215/50R15 Nr. 6 205/45R15 215/40R15 Nr. 7 205/55R15 225/50R15 Nr. 8 205/60R15 225/55R15 Nr. 9 205/65R15 225/60R15 Nr. 10 215/40R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55-813403-A11-VTGA01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 4 Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 6.November 2003 Pohl 00056436.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim