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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Cartigliana, 125/C
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01670
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
051            01670051 / ohne Ring                4/108/65,1         25       540     1945

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45527
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01670 051
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28
S02    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       100               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
55811603 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III)   55-88         215/55R16      A12 T91 T92 107               A02 A04 A05
7*****, 7, B9                                                                       A08 A09 A14
e2*2001/116*0366*..;                                                                A21 S02
e2*2007/46*0002*..;
N129
Citroen C3               49-80         195/45R16      R37                           A02 A04 A05
F*...*                   49-80         195/50R16      A01 B25 K25 K2b K46 K90       A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*       49-80         205/45R16      A01 B25 K25 K2b K46 K90       A14 A21 C35
0257-0259,0261,                                                                     S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C4               65-130        205/55R16      A30 K2b K42 Y19 109           A01 A02 A04
L*****                   80-110        205/55R16      A12 K2b K42 Y20 109           A05 A08 A09
e2*2001/116*0302*..                                                                 A14 A21 B83
                                                                                    Cpe Lim RDK
                                                                                    S01
Citroen C5               66-103        205/55R16      K45 R37 T88 T89 109           A01 A02 A04
D*...*                   66-152        215/55R16      K45 107                       A05 A08 A09
e2*98/14*                66-152        225/50R16      R03 109                       A12 A14 A21
0215 bis 0221,           66-152        235/50R16      K66 R03 107                   B25 Car Lim
0249*..                                                                             RDK V16 S01
Citroen C5               80-152        215/55R16      K45 107                       A01 A02 A04
R*...*                   80-152        235/50R16      K66 R03 107                   A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                        A12 A14 A21
0303 bis 0308,                                                                      B25 Car Lim
0315,0334,0335,                                                                     RDK V16 S01
0347,0348,0353,
0354*..
Peug. 307 Break/SW       50-103        205/55R16      109                           A02 A04 A05
3*...*                   50-103        225/50R16      A01 K1c K2b K45 K46 K56 109   A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*                                                                  A14 A21 Car
0235,0242-245,0251,                                                                 V16 S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206              40-66         195/45R16      Flh K1c K42 K56               A01 A02 A04
2*...*                   40-66         205/45R16      Flh K1c K42 K56               A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,          55-100        195/45R16      Cbo Flh K1a K42 K56 P26 R37   A12 A14 A21
2001/116*                55-100        205/45R16      Cbo Flh K1a K42 K56 P26       S01
0085,0168- 0174,
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 RC           130           205/45R16      K1a K1b                       A01 A02 A04
2*RFK*                                                                              A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                                 A12 A14 A21
                                                                                    B03 Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                   Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206 SW          44-80         195/45R16      K1b                           A01 A02 A04
2*...*                  44-80         205/45R16      K1b                           A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*      55-100        195/45R16      K1b P26                       A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,     55-100        205/45R16      K1b P26                       Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 206+            44-55         195/45R16      K6i                           A01 A02 A04
2*****                  44-55         205/45R16      K6i                           A05 A08 A09
e2*2001/116*0374*..                                                                A12 A14 A21
                                                                                   Flh S01
Peugeot 207 CC          80-110        195/55R16                                    A02 A04 A05
W*****                  80-110        215/45R16      T86                           A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..                                                                A14 A21 Cbo
- Cabrio-Coupé                                                                     S01
Peugeot 207, 207SW      50-128        195/55R16                                    A02 A04 A05
W*****                  50-128        215/45R16                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..     50-88         195/50R16      R37                           A14 A21 Car
                                                                                   Flh S01
Peugeot 307             50-130        205/55R16                                    A02 A04 A05
3*...*                  50-130        225/50R16      A01 K1c K2b K44 K45 K46 K56   A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*                                                                 A14 A21 B83
0235,0242-245,0251,                                                                Flh V16 S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC          80-130        205/55R16      109                           A02 A04 A05
3*...*                  80-130        225/50R16      A01 K1a K1b K46 K56 LK6 109   A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*                                                                 A14 A21 B83
0235,0243-244,0290,                                                                Cbo V16 S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308             66-110        195/60R16      A13 T89 Z15 108               A02 A04 A05
4*****                  66-120        205/55R16      A13 R37 109                   A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..     66-120        215/50R16      A33 R37 111                   A21 Cbo Flh
- Fließheck             66-120        215/55R16      A33 107                       V16 S01
- CabrioCoupé           66-120        225/50R16      A01 A12 K42 109
Peugeot 308 SW          66-110        195/60R16      A13 T89 Z15 108               A02 A04 A05
4*****                  66-120        205/55R16      A13 R37 109                   A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..     66-120        215/50R16      A33 R37 111                   A21 Car V16
                        66-120        215/55R16      A33 107                       S01
                        66-120        225/50R16      A01 A12 K42 109
Peugeot Partner (III)   55-88         215/55R16      A12 T91 T92 107               A02 A04 A05
7*****, 7, B9                                                                      A08 A09 A14
e2*2001/116*0365*..;                                                               A21 S02
e2*2007/46*0001*..;
N128




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                           Seite 4 von 8

Auflagen und Hinweise

107      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1070 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

108      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1080 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

109      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1090 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

111      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 5 von 8

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45527 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55811603 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01670
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 8

Y19        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 4-Gang Automatik oder manuellem 5-Gang Getriebe.

Y20        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 6-Gang Automatik oder manuellem 6-Gang Schaltgetriebe.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im September 2003 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 05.5.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2003.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Mai 2010




Pohl                                                                    00150620.DOC




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