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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01686
Radgröße                       7 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
051            01686051 / ohne Ring                4/108/65,1         25       630     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45782
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01686 051
Radgröße                       7 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55802704) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4            66-130         205/45R18      T90 Y19                       A02 A04 A05
L*****                66-130         215/40R18      T85 Y19                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0302*..   66-130         225/40R18      A01 K42 R70 Y19               A14 A21 A74
                      80, 100        205/45R18      A01 LK6 T86 Y20               Cpe Lim S01
                      80, 100        215/40R18      A01 LK6 T85 Y20
Citroen C4 Picasso    80-103         215/45R18      T93                           A02 A04 A05
U*****                                                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0345*..                                                               A14 A21 RDK
                                                                                  S01
Citroen C5            66-152         215/40R18      K45 T85 T89                   A01 A02 A04
D*...*                66-152         215/45R18      G42 K45 T89                   A05 A08 A09
e2*98/14*             66-152         225/40R18      K45 R70 T88 T89 T92           A12 A14 A21
0215 bis 0221,                                                                    B27 Car Lim
0249*..                                                                           RDK S01
Citroen C5            80-152         215/40R18      K45 T89                       A01 A02 A04
R*...*                80-152         215/45R18      K45 T89 T93                   A05 A08 A09
e2*2001/116*          80-152         225/40R18      K45 R70 T88 T89 T92           A12 A14 A21
0303 bis 0308,                                                                    A74 B27 Car
0315,0334,0335,                                                                   Lim S01
0347*..
Peug. 307 Break/SW    50-103         215/40R18      T85 T89                       A01 A02 A04
3*...*                50-103         225/40R18      K50 R70                       A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A21
0235,0242-245,0251,                                                               Car K49 S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206           40-60          205/35R18      Flh G54 K49 T81               A01 A02 A04
2*...*                55-100         205/35R18      Cbo Flh G54 K49 P26 T81       A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A21
2001/116*                                                                         K42 K56 X13
0085,0168- 0174,                                                                  X22 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 RC        130            205/35R18      K49 T81                       A01 A02 A04
2*RFK*                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh S01
Peugeot 206 SW        44-100         205/35R18      G54 K49 T81 X22               A01 A02 A04
2*...*                55-100         205/35R18      G54 K49 P26 T81 X22           A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,                                                               Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207           50-110         205/40R18      T86                           A02 A04 A05
W*****                50-110         215/35R18      T84                           A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..                                                               A14 A21 Flh
                                                                                  S01




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307           50-130         205/45R18                                           A02 A04 A05
3*...*                50-130         215/40R18         A01 K49 K50                       A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*    50-130         225/40R18         A01 K46 K49 K50 K56 R70           A14 A21 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                      S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-130         215/40R18         T85 T89                           A02 A04 A05
3*...*                80-130         225/40R18         R70                               A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*                                                                       A14 A21 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G42     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 oder
215/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeits-
messers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G54     Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 185/65R14 oder 195/55R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad- / Reifenkombination nicht als
wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P26    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit breitere Kotflügel an
Achse 1 (15 oder 16 Zoll Serienbereifung).

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X13     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig an den Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit 13 Zoll Bereifung ausgerüstet sind.

X22     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Serienbereifung ausschließlich 175/65R14.

Y19     Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 4-Gang Automatik oder manuellem 5-Gang Getriebe.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 6

Y20        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 6-Gang Automatik oder manuellem 6-Gang Schaltgetriebe.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 28.November 2006




Pohl                                                                    00101531.DOC




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