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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01686
Radgröße                       7 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
051            01686051 / ohne Ring                4/108/65,1         25       630     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45782
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01686 051
Radgröße                       7 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
55802704 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                          O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III)   55,66,80        215/45R18      T89 T93 126                   A02 A04 A05
7*****, B9                                                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0366*..,                                                                  A14 A21 S01
N129
Citroen C3 Picasso       66-88           205/40R18      T86                           A02 A04 A05
SH****                                                                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0371*..                                                                   A14 A21 S01
Citroen C4               66-130          205/45R18      T90 Y19                       A02 A04 A05
L*****                   66-130          215/40R18      T85 Y19                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0302*..      66-130          225/40R18      A01 K42 R70 Y19               A14 A21 A74
                         80-110          205/45R18      A01 LK6 T86 Y20               Cpe Lim RDK
                         80-110          215/40R18      A01 LK6 T85 Y20               S01
Citroen C4 Picasso       80-110          215/45R18      T93                           A02 A04 A05
U*****                                                                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0345*..                                                                   A14 A21 A74
                                                                                      RDK S01
Citroen C5               66-152          215/40R18      K45 T85 T89                   A01 A02 A04
D*...*                   66-152          215/45R18      G42 K45 T89                   A05 A08 A09
e2*98/14*                66-152          225/40R18      K45 R70 T88 T89 T92           A12 A14 A21
0215 bis 0221,                                                                        B25 Car Lim
0249*..                                                                               RDK S01
Citroen C5               80-152          215/40R18      K45 T89                       A01 A02 A04
R*...*                   80-152          215/45R18      K45 T89 T93                   A05 A08 A09
e2*2001/116*             80-152          225/40R18      K45 R70 T88 T89 T92           A12 A14 A21
0303 bis 0308,                                                                        A74 B25 Car
0315,0334,0335,                                                                       Lim RDK S01
0347,0348,0353,
0354*..
Peug. 307 Break/SW       50-103          215/40R18      K1b T85 T89                   A01 A02 A04
3*...*                   50-103          225/40R18      K1b K2b R70                   A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                    A12 A14 A21
0235,0242-245,0251,                                                                   Car S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206              40-60           205/35R18      Flh G54 K1c T81               A01 A02 A04
2*...*                   55-100          205/35R18      Cbo Flh G54 K1a P26 T81       A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                       A12 A14 A21
2001/116*                                                                             K42 K56 X13
0085,0168- 0174,                                                                      X22 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 RC           130             205/35R18      K1a K1b T81                   A01 A02 A04
2*RFK*                                                                                A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      Flh S01




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206 SW         44-100         205/35R18         G54 K1b T81 X22                    A01 A02 A04
2*...*                 55-100         205/35R18         G54 K1b P26 T81 X22                A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                         A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,                                                                        Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207 CC         80,88,110      205/40R18         T86                                A02 A04 A05
W*****                 80,88,110      215/40R18         A01 G01 T89                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..                                                                        A14 A21 Cbo
- Cabrio-Coupé                                                                             S01
Peugeot 207, 207SW     50-128         205/40R18         T86                                A02 A04 A05
W*****                 50-128         215/35R18         T84                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..    50-128         215/40R18         A01 G01                            A14 A21 Car
                       66-88          215/40R18         R60                                Flh S01
Peugeot 307            50-130         205/45R18                                            A02 A04 A05
3*...*                 50-130         215/40R18         A01 K1c K2b                        A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*     50-130         225/40R18         A01 K1c K2b K46 K56 R70            A14 A21 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                        S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-130         215/40R18         T85 T89                            A02 A04 A05
3*...*                 80-130         225/40R18         R70                                A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*                                                                         A14 A21 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                        S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308            66-110         205/45R18         R37 T86 T90                        A02 A04 A05
4*****                 66-110         215/40R18         T85 T89                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0362*..                                                                        A14 A21 B03
                                                                                           Flh S01
Peugeot 308 SW         66-110         205/45R18         R37 T86 T90                        A02 A04 A05
4*****                 66-110         215/40R18         T85 T89 X77                        A08 A09 A12
e2*2001/116*0362*..                                                                        A14 A21 B03
                                                                                           Car S01
Peugeot Partner (III) 55,66,80        215/45R18         T89 T93 126                        A02 A04 A05
7*****, B9                                                                                 A08 A09 A12
e2*2001/116*0365*..,                                                                       A14 A21 S01
N128

Auflagen und Hinweise

126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G42     Ist die Reifengröße 205/65R15 oder 215/55R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G54     Ist die Reifengröße 185/65R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X13    Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X77        Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y19        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 4-Gang Automatik oder manuellem 5-Gang Getriebe.

Y20        Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 6-Gang Automatik oder manuellem 6-Gang Schaltgetriebe.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Februar 2004 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 03.4.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55802704 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 3.April 2009




Pohl                                                                  00135081.DOC




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