GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 9 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Superturismo GT Typ 01686 Radgröße 7 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 203 01686203 / S-Ø 54,06 4/100/54,1 39 500 1850 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45782 Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 01686 203 Radgröße 7 J x 18 H2 Einpresstiefe ET 39 Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81710002 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 81710100 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81710100 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81710372 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 81710372 S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 81710002 S07 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - 81710002 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki, Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat 124 Spider 103 205/40R18 K3u A01 A12 A14 NF, NFM 103 215/35R18 K1a A21 Cbo S06 e11*2007/46*3320*..; e3*2007/46*0474*.. Fiat/Abarth 124 Spider 125 205/40R18 K3u A01 A12 A14 NF, NFM 125 215/35R18 K1a A21 Cbo S06 e11*2007/46*3320*..; e3*2007/46*0474*.. Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K2b R70 T81 A01 A12 A14 MC 71-83 215/35R18 K1c K2b K56 T80 T84 A21 Flh S01 e4*2001/116*0103*.., Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K56 R70 T81 A01 A12 A14 MC, MCT 71-83 215/35R18 K1c K2b K56 T80 T84 A21 Sth S01 e4*2001/116*0103*.., e4*2001/116*0110* Hyundai i20 55-88 205/40R18 K1c K2b A01 A12 A14 GB, GB-HME 55-88 215/35R18 K1c K2b T84 A21 Cpe Flh e11*2007/46*1600*..; 55-88 215/40R18 G01 K1c K2b KOV S07 e13*2007/46*1603*.. - Fließheck - Coupé incl. Facelift 2018 Hyundai i20 Active 66-88 205/40R18 A12 A14 A21 GB, GB-HME 66-88 215/35R18 T84 Flh KMV S07 e11*2007/46*1600*..; 66-88 215/40R18 A01 G01 e13*2007/46*1603*.. Kia Rio 65-83 205/35R18 K1a K2b R70 T81 A01 A12 A14 DE 65-83 215/35R18 K1a K1b K2b K56 T80 T84 A21 Flh S01 e4*2001/116*0093*.. Kia Rio 55-80 205/40R18 A12 A14 A21 UB 55-80 215/35R18 A01 K2b T84 A58 Flh S01 e11*2007/46*0195*.. - incl. Facelift 2015 Kia Rio 57-89 205/40R18 K1c K2b K8e A01 A12 A14 YB 57-89 215/35R18 K1c K2c K5b K8m T84 A21 A58 Flh e11*2007/46*3777*.. S07 Kia Stonic 73-100 205/45R18 A12 A14 A21 YB A58 Z17 S07 e11*2007/46* 3777*01-.. - 17 Zoll Serie Kia Stonic 61-100 205/40R18 A12 A14 A21 YB 61-100 215/35R18 T84 A58 Z15 S07 e11*2007/46* 3777*01-.. - 15 Zoll Serie Mazda 2 (III) 55-85 205/40R18 K4t A01 A12 A14 DJ1 A21 Flh S01 e1*2007/46*1335*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda MX-5 (II) 81-107 205/35R18 G01 R70 A01 A12 A14 NB, NBD A21 S01 e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., e1*98/14*0192*.. Mazda MX-5 1,5l (IV) 96, 97 215/35R18 A12 A14 A21 ND Cbo S06 e11*2007/46*2661*.. - Roadster / RF Mazda MX-5 2,0l (IV) 118, 135 205/40R18 A01 K3u A12 A14 A21 ND 118, 135 215/35R18 Cbo S06 e11*2007/46*2661*.. - Roadster / RF Opel Agila-B 48-69 205/35R18 K1c K2b K41 K42 R70 T81 A01 A12 A14 H-B 48-69 215/35R18 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56 A21 S05 e4*2001/116*0135*.. Suzuki Baleno 66-82 215/35R18 K1c K2b K6c K6j A01 A12 A14 EW A21 A58 Flh e6*2007/46*0177*.. S03 Suzuki Splash 48-69 205/35R18 K1c K2b K41 K42 R70 T81 A01 A12 A14 EX 48-69 215/35R18 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56 A21 S05 e4*2001/116*0130*..; e4*2007/46*0283*.. Suzuki Swift (IV) 67-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A14 EZ 67-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh e4*2001/116*0102*.. S02 Suzuki Swift (IV) 51-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A14 MZ 51-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh e4*2001/116*0090*.. S04 Suzuki Swift (VI) 66, 82 215/35R18 K1c K2b K6c A01 A12 A14 AZ A21 A58 Flh e4*2007/46*1205*.. S03 Suzuki Swift 4x4 (IV) 67-68 205/35R18 K1a K2b R70 A01 A12 A14 EZ 67-68 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A56 Flh e4*2001/116*0102*.. S02 Toyota Corolla 66-141 215/35R18 K1c K2b K41 K42 T84 100 A01 A12 A14 E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 225/35R18 K1c K2c K41 K42 R70 T83 99 A21 Car Flh e11*98/14,2001/116* Sth Ver S01 0178-0181,0251*.. Toyota IQ 50,66,72 205/35R18 K1c K2b K6c K6i R70 A01 A12 A14 AJ1, /-MS1 50,66,72 205/40R18 K1c K2b K6c K6i A21 Flh S01 e6*2001/116*0119*..; e11*2007/46*0238* Toyota MR2 103 215/35R18 G01 K1c K2b K45 A01 A12 A14 W3 A21 S01 e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Yaris 51-82 215/35R18 K1a K1b K2b K6f K6g K6i A01 A12 A14 XP13M(a), -/TMG A21 Flh LY2 e11*2007/46*0152*..; S01 e13*2007/46*1722*..; e6*2007/46*0344*.. - incl. Facelift 2017 Toyota Yaris TS 98 205/35R18 R70 T81 A12 A14 A21 XP9 98 205/40R18 Flh S01 e11*2001/116*0248* 98 215/35R18 A01 K1c K2b K42 K56 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 9 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 9 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 9 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4t An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres auszuschneiden. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 9 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2019 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802704 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686 Hersteller O.Z. Spa Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Mai 2019 Pohl 00318839.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim