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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802704 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01686
Radgröße                       7 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01686201 / S-Ø60.06                 4/100/60,1         42        650    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45782
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01686 201
Radgröße                       7 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100                    26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55802704) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Dacia
                               Nissan
                               Renault

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802704 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan         50,55,64        215/35R18        T80                              A02 A04 A05
SD                  50,55,64        215/40R18        A01 G01                          A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..                                                                   A14 A21 Sth
                                                                                      S01
Nissan Micra        48-63           215/35R18        K25 K41 K42 K44 X30              A01 A02 A04
K12                 48-81           215/35R18        G01 K25 K41 K42 K44              A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*.                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      Cbo Flh K49
                                                                                      K50 S01
Nissan Note           50-85         205/35R18        T81                              A02 A04 A05
E11                   50-85         205/40R18        T82                              A08 A09 A12
e11*2001/116*0268*.   50-85         215/35R18        A01 K49 K50 T80 T84              A14 A21 S01
Megane                60-120        215/40R18        T85 T89                          A02 A04 A05
M                     60-120        225/40R18        R70                              A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..                                                                      A14 A21 Flh
                                                                                      RDK S01
Megane Cabrio         83-120        215/40R18        T85 T89                          A02 A04 A05
M                     83-120        225/40R18        R70                              A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..                                                                      A14 A21 Cbo
- Cabrio/Coupé                                                                        Cpe RDK S01
Megane Grandtour      60-99         215/40R18        T85 T89                          A02 A04 A05
M                     60-99         225/40R18        R70                              A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..                                                                      A14 A21 Car
                                                                                      RDK S01
Megane Stufenheck     60-99         215/40R18        T85 T89                          A02 A04 A05
M                     60-99         225/40R18        R70                              A08 A09 A12
e2*98/14*0272*..                                                                      A14 A21 RDK
                                                                                      Sth S01
Renault Clio          48-82         215/35R18        T80 T84                          A02 A04 A05
R                                                                                     A08 A09 A12
e2*2001/116*0327*..                                                                   A14 A21 Flh
                                                                                      R1S RDK S01
Renault Modus         48-82         215/35R18        G77 K44 K46 K49 K50 K56 T80      A01 A02 A04
P                                                    T84                              A05 A08 A09
e2*2001/116*0319*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      RDK S01
Renault Scenic II     60-120        225/40R18        R70 T89 T91                      A02 A04 A05
JM                    74-120        215/45R18        A59 T89 X71                      A08 A09 A12
e2*2001/116*0274*..   74-120        225/45R18        X71                              A14 A21 RDK
                                                                                      S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802704 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802704 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

G77     Für Fahrzeuge, die serienmäßig nicht wahlweise mit der Reifengröße 175/65R15, 185/60R15
oder 185/55R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R1S    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle
der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1).

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55802704 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 5

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X30    Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
175/65R15.

X71    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
195/65R15 oder 205/55R16.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11.Mai 2006




Pohl                                                                     00094485.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim