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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01690
Radgröße                       8 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
200            01690200 / S-Ø57.06                 5/100/57,1         35        615    1975

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01690200
Radgröße                       8 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 35
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5              Kegel 60°      120                    28,3
S02    Mutter M12x1,5                Kegel 60°      120                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 048072) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Chrysler
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           04-8072-A02-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132          215/35R19      K49 K50 T85                   A02 A04 A05
8L                    66-132          225/35R19      K41 K45 K46 K49 K50 L02 T84   A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,                                    T88                           A12 A14 A18
e1*98/14*0042*..                                                                   S01
Audi A3 S3            154-180         225/35R19      T84 T88                       A02 A04 A05
8L                                                                                 A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                   L02 S01
Audi TT              110-180          225/35R19      K46 K90 T84 T88               A02 A04 A05
8N                                                                                 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                    A12 A14 A18
e1*2001/116*0089*..,                                                               L02 S01
e1*2001/116*0247*..
Audi TT 3,2          184              225/35R19      K46 T84 T88                   A02 A04 A05
8N                                                                                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   L02 S01
Chrysler Sebring      104-149         225/35R19      K15 K42 K49 K50 K56 T88       A02 A04 A05
JR                    104-149         235/35R19      K15 K42 K45 K49 K50 K56 L02   A06 A08 A09
e11*98/14*0138*..                                    T87 T88                       A12 A14 A18
- Limousine                                                                        B02 Lim S02
Chrysler Sebring      104-149         225/35R19      K42 K49 K50 K56 T88           A02 A04 A05
JR                    104-149         235/35R19      K42 K45 K49 K50 K56 L02 T87   A06 A08 A09
e11*98/14*0138*..                                    T88                           A12 A14 A18
- Cabrio                                                                           B02 Cbo S02
Seat Leon Cupra R     154, 165        225/35R19      K46 K49 K50 L02 T84 T88       A02 A04 A05
1M                                                                                 A06 A08 A09
e9*98/14*0026*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                   Flh S01
Seat Toledo / Leon    50-150          215/35R19      R37 T85                       A02 A04 A05
1M                    50-150          225/35R19      L02 T84 T88                   A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,                                                                  A12 A14 A18
e9*98/14*0026*..                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   S01
Skoda Octavia         44-132          215/35R19      K41 K46 K56 T85               A02 A04 A05
1U                    44-132          225/35R19      K41 K46 K56 L02 T84 T88       A06 A08 A09
e11*95/54*0066*..                                                                  A12 A14 A18
                                                                                   K44 K49 K50
                                                                                   S01
VW Beetle, -Cabrio    55-125          215/35R19      K45 K46 K49 K50 R37 T85       A02 A04 A05
9C, 1Y                55-125          225/35R19      K41 K42 K45 K46 K49 K50 K90   A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                      L02 T84 T88                   A12 A14 A18
2001/116*0106*..,                                                                  Cbo Flh S01
e1*2001/116*0205*..
VW Golf / Bora        50-150          215/35R19      T85                           A02 A04 A05
1J                    50-177          225/35R19      K46 L02 T84 T88               A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                   A12 A14 A18
2001/116*0071*..                                                                   Car Flh K45
                                                                                   K49 K50 R21
                                                                                   Sth S01


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             04-8072-A02-V01

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                              Seite 5 von 5

T85        Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87        Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 6.Juli 2004




Pohl                                                                        00065644.DOC




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