TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 04-8072-A02-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Brocchi, 22
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QM-Nr.: Z-1209-00-2
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Superturismo GT
Typ 01690
Radgröße 8 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
200 01690200 / S-Ø57.06 5/100/57,1 35 615 1975
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01690200
Radgröße 8 J x 19 H2
Einpresstiefe ET 35
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 048072) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Chrysler
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 04-8072-A02-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 215/35R19 K49 K50 T85 A02 A04 A05
8L 66-132 225/35R19 K41 K45 K46 K49 K50 L02 T84 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., T88 A12 A14 A18
e1*98/14*0042*.. S01
Audi A3 S3 154-180 225/35R19 T84 T88 A02 A04 A05
8L A06 A08 A09
e1*98/14*0042*.. A12 A14 A18
L02 S01
Audi TT 110-180 225/35R19 K46 K90 T84 T88 A02 A04 A05
8N A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, A12 A14 A18
e1*2001/116*0089*.., L02 S01
e1*2001/116*0247*..
Audi TT 3,2 184 225/35R19 K46 T84 T88 A02 A04 A05
8N A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*.. A12 A14 A18
L02 S01
Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K15 K42 K49 K50 K56 T88 A02 A04 A05
JR 104-149 235/35R19 K15 K42 K45 K49 K50 K56 L02 A06 A08 A09
e11*98/14*0138*.. T87 T88 A12 A14 A18
- Limousine B02 Lim S02
Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K42 K49 K50 K56 T88 A02 A04 A05
JR 104-149 235/35R19 K42 K45 K49 K50 K56 L02 T87 A06 A08 A09
e11*98/14*0138*.. T88 A12 A14 A18
- Cabrio B02 Cbo S02
Seat Leon Cupra R 154, 165 225/35R19 K46 K49 K50 L02 T84 T88 A02 A04 A05
1M A06 A08 A09
e9*98/14*0026*.. A12 A14 A18
Flh S01
Seat Toledo / Leon 50-150 215/35R19 R37 T85 A02 A04 A05
1M 50-150 225/35R19 L02 T84 T88 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., A12 A14 A18
e9*98/14*0026*.. K46 K49 K50
S01
Skoda Octavia 44-132 215/35R19 K41 K46 K56 T85 A02 A04 A05
1U 44-132 225/35R19 K41 K46 K56 L02 T84 T88 A06 A08 A09
e11*95/54*0066*.. A12 A14 A18
K44 K49 K50
S01
VW Beetle, -Cabrio 55-125 215/35R19 K45 K46 K49 K50 R37 T85 A02 A04 A05
9C, 1Y 55-125 225/35R19 K41 K42 K45 K46 K49 K50 K90 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, L02 T84 T88 A12 A14 A18
2001/116*0106*.., Cbo Flh S01
e1*2001/116*0205*..
VW Golf / Bora 50-150 215/35R19 T85 A02 A04 A05
1J 50-177 225/35R19 K46 L02 T84 T88 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14, A12 A14 A18
2001/116*0071*.. Car Flh K45
K49 K50 R21
Sth S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 04-8072-A02-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller O.Z. Spa
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Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 04-8072-A02-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller O.Z. Spa
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K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 04-8072-A02-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller O.Z. Spa
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T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 6.Juli 2004
Pohl 00065644.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim