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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               39 02 001060

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01690
Radgröße                       8 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
202            01690202 / L-Ø63.4                  5/108/63,4         38        705    1995

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01690 202
Radgröße                       8 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 38
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       125                    -
S03    Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°       140                     31

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 048072) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Jaguar
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus         166               225/35R19      Flh K41 K44 K46 K49 K50 K56   A02 A04 A05
DA3, DB3                                            T88                           A06 A08 A09
e13*2001/116*      166               235/35R19      Flh G01 K29 K41 K44 K45 K46   A12 A14 A18
0144,0157*..                                        K56                           B02 S01
                   166               245/30R19      Flh K41 K44 K46 K49 K50 K56
                   59-107            225/35R19      Car Flh K41 K44 K46 K49 K50
                                                    K56 Sth T84 T88
                      59-107         235/35R19      Car Flh G01 K25 K29 K41 K44
                                                    K45 K46 K56 Sth
                      59-107         245/30R19      Car Flh K25 K41 K44 K46 K49
                                                    K50 K56 Sth
                    59-92,107        215/35R19      Flh K56 Sth T85
Ford Focus C-Max    66-107           225/35R19      K29 K41 K42 K45 K46 K56 T88   A02 A04 A05
DM2                 66-107           245/30R19      K25 K29 K41 K44 K45 K46 K56   A06 A08 A09
e13*2001/116*0109*.                                                               A12 A14 A18
                                                                                  B02 K49 K50
                                                                                  S01
Ford Mondeo           66-166         225/35R19      K44 K49 K50 K56 T84 T88       A02 A04 A05
B4Y, B5Y                                                                          A06 A08 A09
e1*98/14*                                                                         A12 A14 A18
0154,0155*..                                                                      A58 B02 Flh
                                                                                  Sth S01
Ford Mondeo Kombi     66-166         225/35R19      K46 K49 K50 T88               A02 A04 A05
BWY                                                                               A06 A08 A09
e1*98/14*0156*..                                                                  A12 A14 A18
                                                                                  A58 B02 Car
                                                                                  S01
Jaguar X-Type         96-170         225/35R19      K41 K42 K45 K46 K49 K50 K56   A02 A04 A05
CF1                                                 T84 T88 Y16                   A06 A08 A09
e11*98/14*0176*..                                                                 A12 A14 A18
                                                                                  B02 Lim S01
Jaguar XJ           152-291          245/40R19      K41 R37 T94 T98               A02 A04 A05
N*3                 152-291          245/45R19      132 K41 M+S R09               A06 A08 A09
e11*2001/116*0217*. 152-291          255/40R19      K41                           A12 A14 A18
.                                                                                 B02 B03 J32
                                                                                  NBF S02
Volvo C70             103-162        225/35R19      T88                           A02 A04 A05
M                     103-162        235/35R19      K46 T87 T91                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0076      103-162        245/30R19      K42 K46 K66 T89               A12 A14 A18
*08-..                                                                            B02 Cbo S01
Volvo S40, V50        74-162         225/35R19      K41 K42 K45 K46 T84 T88       A02 A04 A05
M                     74-162         235/35R19      K25 K42 K43 K45 K46 T87 T88   A06 A08 A09
e4*2001/116*0076*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  B02 Car K49
                                                                                  K50 Lim S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S80             120-175        225/40R19         T93                               A02 A04 A05
A                     120-175        235/35R19         K46 K49 K50 T91                   A06 A08 A09
e9*2001/116*0057*..   120-175        245/35R19         K41 K42 K45 K46 K49 K50 T93       A12 A14 A18
                                                                                         A58 S03

Auflagen und Hinweise

132     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

J32   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 320
mm an Achse 1.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-8072-A17-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 6

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y16     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder
elektohydraulischem 6-Direktschaltgetriebe.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 4.September 2006




Pohl                                                                    00098237.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim