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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01690
Radgröße                       8 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
202            01690202 / L-Ø65.06                 5/108/65,1         38        705    1995

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01690 202
Radgröße                       8 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 38
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°      130                    30
S02    Serienschraube M12x1,75       Kegel 60°      110                    28
S03    Schraube M12x1,25             Kegel 60°      90                     26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 048072) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                           04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 407 Coupé      120            225/40R19      R37 T89 T93                   A02 A04 A05
6*XFV*, 6*UHZ*,        120-155        235/40R19      T92 T96                       A06 A08 A09
6*3FY*                 120-155        245/35R19      T89 T93                       A12 A14 A18
e2*2001/116*0295*..    120-155        245/40R19      G01 K56 T94                   Cpe RDK S03
e2*2001/116*0328*..,
e2*2001/116*0332*..
Peugeot 407/407SW      80-103         225/40R19      G16 T89 T93                   A02 A04 A05
6*...*                 80-155         235/35R19      K49 K50 T88 T91               A06 A08 A09
e2*2001/116*           80-155         245/35R19      K46 K49 K50 T89 T93           A12 A14 A18
0293-0297,0312,        93-155         225/40R19      T89 T93 Z17 Z18               Car Lim RDK
0328,0330-0332,                                                                    S03
0336,0346*..
Peugeot 607            79-155         225/40R19      T93                           A02 A04 A05
9 / 9*****             79-155         235/35R19      T91                           A06 A08 A09
e2*98/14*0199*..       79-155         245/35R19      K49 K50 T93                   A12 A14 A18
                       79-155         245/40R19      G01 K41 K45 K46 K49 K50       Pe8 RDK S03
Volvo C70              120-180        225/35R19      K42 K45 K46 K49 K50 L02 T88   A02 A04 A05
N                      120-180        235/35R19      G01 K42 K45 K46 K49 K50 LV1   A06 A08 A09
e4*96/27, 98/14,                                     T87 T88                       A12 A14 A18
2001/116*0015*..                                                                   B02 Cbo Cpe
                                                                                   S02
Volvo S60 R            220            235/35R19      K41 K42 K45 K46 K49 K50 T91   A02 A04 A05
R                                                                                  A06 A08 A09
e9*2001/116*0036*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   B02 S01
Volvo S60, -/BiFuel    85-191         225/35R19      K42 K45 K46 K49 K50 T88       A02 A04 A05
R, H                   85-191         235/35R19      G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56   A06 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*                                  LV2 T87 T91                   A12 A14 A18
0036,0044*..                                                                       B02 S01
Volvo S80, -/BiFuel    96-200         235/35R19      K42 K46 K49 K56 T87 T88 T91   A02 A04 A05
T, K                   96-200         245/35R19      K41 K42 K46 K49 K56 LK6 T89   A06 A08 A09
e9*96/79,98/14,                                      T93                           A12 A14 A18
2001/116*                                                                          B02 K50 NBF
0028,0043*..                                                                       S01
Volvo V70 R            220            235/35R19      K41 K42 K45 K46 K49 K50 T91   A02 A04 A05
S                                                                                  A06 A08 A09
e4*2001/116*0040*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                   B02 X7V S01
Volvo V70, -/BiFuel  85-191           225/35R19      K42 K45 K46 K49 K50 T88       A02 A04 A05
S, J                 85-191           235/35R19      G52 K41 K42 K46 K49 K50 K56   A06 A08 A09
e4*98/14,2001/116*                                   LV2 T88 T91                   A12 A14 A18
0040,0061*..                                                                       B02 X7V S01
Volvo XC70; V70 XC 120-154            245/40R19      K25 K42 K49 K50               A02 A04 A05
S                                                                                  A06 A08 A09
e4*98/14*0040*..,                                                                  A12 A14 A18
e4*2001/116*0040*..                                                                B02 S01
- XC (Cross Country)




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6
Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G16       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G52     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16;
235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten
Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-
/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LV1   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 271800) oder sonstige geeignete
Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17
ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-8072-A05-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 01690
Hersteller                      O.Z. Spa

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T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).

Z17   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z18    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll
Serienbereifung (Sommer).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 15.März 2006




Pohl                                                                    00091582.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim