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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50361 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55800210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ 01854
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Superturismo LM
Typ                             01854
Radgröße                        8Jx18EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
210          01854 210 / XL-Ø 67.1               5/120/67,1             40       705     2115

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50361
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01854 210
Radgröße                        8Jx18EH2+
Einpresstiefe                   ET 40
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   150                      -                    81710405

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55800210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ 01854
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/45R18   A13 T95                           A16 A18 A58
KL1G                    118, 123       225/50R18   A12                               Lim S02
e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/45R18   A12
                        118, 123       245/40R18   A12
                        118, 123       245/45R18   A12
Opel Insignia           81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                   A16 A18 B03
0G-A                    81-191         225/50R18   A12 R37                           Flh Lim V00
e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93                       V18 S02
e1*2007/46*0374*..      81-191         235/45R18   A13
- incl. Facelift 2013   81-191         245/40R18   A12
                        81-191         245/45R18   A12
Opel Insignia           81-191         225/45R18   A13 R37 T91 T95                   A16 A18 B03
0G-A, -/V               81-191         225/50R18   A12 R37 T95                       Car KOV V00
e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/40R18   A13 T91 T93 T95                   V18 S02
e1*2007/46*0374*..;     81-191         235/45R18   A13 T94 T98
e1*2007/46*0860*..      81-191         245/40R18   A12 T93 T97
- Sports Tourer         81-191         245/45R18   A12
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        225/50R18   A12                               A16 A18 A56
Tourer                  120-184        225/55R18   A12                               Car KMV S02
0G-A                    120-184        235/45R18   A91
e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/50R18   A12
                        120-184        245/45R18   A12
                        120-184        245/50R18   A12
                        120-184        255/45R18   A12
Opel Insignia OPC       239            235/45R18   A91 M+S                           A16 A18 A56
0G-A                    239            245/40R18   A12 M+S                           Flh Lim S02
e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A12 M+S
e1*2007/46*0374*..
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            235/45R18   A91 M+S T94 T98                   A16 A18 A56
0G-A                    239            245/40R18   A12 M+S T93 T97                   Car KOV S02
e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A12 M+S
e1*2007/46*0374*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        225/45R18   A91 T95                           A16 A18 Lim
YS3G                    118-221        225/50R18   A12                               V00 V18 S02
e4*2007/46*0137*..      118-221        235/45R18   A91
                        118-221        245/40R18   A12
                        118-221        245/45R18   A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50361 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55800210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ 01854
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55800210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ 01854
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50361 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55800210 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18EH2+ Typ 01854
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 5

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/35R18     255/30R18
Nr. 4    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. März 2015




Pohl                                                                   00225317.DOC




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