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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51914 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                             Seite 1 von 6

Auftraggeber                       O.Z. Spa
                                   Via Bastion 49/4
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                             Superturismo LM
Typ                                01853
Radgröße                           9,5Jx19H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                    (mm)
204          01853 204 / L-Ø60.1                    5/114,3/60,1           45       725     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         51914
Herstellerzeichen                  OZ
Radtyp und Ausführung              01853 204
Radgröße                           9,5Jx19H2
Einpresstiefe                      ET 45
Herkunftsmerkmal                   Made in Italy
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                       -                    81710209
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°     100                       -                    81710367

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Lexus
                                   Suzuki

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus GS               183-255        245/35R19    R03 T93                               A12 A16 A18
S19(a)                 183-255        255/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 T91 Z49           Lim V19 HA2
e6*2001/116*           183-255        255/35R19    A01 K2b K42 K56 R03 Z49               S02
0103*00-05             183-255        265/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 T93 Z49
                       183-255        275/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 Z49
                       183-255        285/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 Z49
Lexus GS 450h          218            245/35R19    R03 T93                               A01 A12 A16
HS19(a)                218            255/35R19    A01 K2b K42 K56 R03 T96 Z49           A18 Lim V19
e6*2001/116*           218            275/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 T96 Z49           HA2 S02
0106*00-07             218            285/30R19    A01 K2b K42 K56 R03 Z49
Lexus IS               110-153        245/35R19    A01 G01 R03 T89                       A12 A16 A18
XE2(a)                 110-153        255/35R19    A01 G01 R03                           Lim V19 VL9
e11*2001/116*          110-153        265/30R19    R03 T89                               HA2 S02
0206*00-09             110-153        275/30R19    A01 G01 R03
Lexus IS 250c          153            245/35R19    A01 G01 R03 T89                       A12 A16 A18
XE2(a)                 153            255/35R19    A01 G01 R03                           Cbo VL9 HA2
e11*2001/116*          153            275/30R19    A01 G01 R03                           S02
0206*00-09
Lexus SC 430           210            245/35R19    R03                                   A12 A16 A18
Z4                     210            275/30R19    R03                                   V19 HA2 S02
e6*98/14*0084*..,
e6*2001/116*0084*..
Suzuki Grand Vitara    78-122         255/45R19    R03                                   A01 A12 A16
JT                                                                                       A18 Y84 HA2
e4*2001/116*0091*..;                                                                     S03
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         255/45R19    K2b R03                               A01 A12 A16
JT                                                                                       A18 Y85 HA2
e4*2001/116*0091*..;                                                                     S03
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51914 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 34, Gutachten Nummer 55102414, Ausfertigung 1
(RADTYP 01852) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/45R19     295/40R19
Nr. 24   265/50R19     295/45R19
Nr. 25   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 225/35R19        245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 2 235/35R19        245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
Nr. 3 255/30R19        255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51914 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55801610 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19H2 Typ 01853
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Dezember 2017




Pohl                                                                 00284970.DOC




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