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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Superturismo GT
Typ                               01904
Radgröße                          6 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
200          01904 200 / S-Ø60,06                  4/100/60,1         36       480     1835

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49252
Herstellerzeichen                 O.Z.
Radtyp und Ausführung             01904 200
Radgröße                          6 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 36
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               26
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan           50-65          165/80R14   R37 R70                          A02 A04 A05
SD/SR                 50-65          175/70R14   R37                              A08 A09 A12
e2*2001/116*          50-77          185/70R14                                    A14 A21 B03
0314*00-61;           50-77          195/65R14                                    Sth S02
0323*00-29;           50-77          205/60R14
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Sandero         50-77          165/80R14   A11                              A02 A04 A05
SD/SR                 50-77          165R14      A11                              A08 A09 A14
e2*2001/116*          50-77          175/70R14   A11                              A21 B03 Flh
0314*00-61;           50-77          185/70R14   A31                              S02
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra          48-65          165/70R14   K1c K2b R70                      A01 A02 A04
K12                   48-65          175/65R14   K1c K2c                          A05 A08 A09
e11*2001/116*0195*.   48-65          185/60R14   K1c K2c                          A12 A14 A21
                      48-65          195/60R14   K1c K2c K42                      B03 Flh S02
Nissan Micra          59, 72         165/70R14   K1a K1b R70                      A01 A02 A04
K13                   59, 72         175/65R14   K1c K2b K8c                      A05 A08 A09
e13*2007/46*1111*..   59, 72         185/60R14   K1c K2b K8c                      A12 A14 A21
                      59, 72         185/65R14   K1c K2b K6g K6i K8m              Flh S03
                      59, 72         195/60R14   K1c K2b K6g K6i K8c
Renault Clio (I)      40-55          165/60R14                                    A02 A04 A05
57                    40-55          185/50R14                                    A08 A09 A12
e2*93/81*0064*..      66-79          175/60R14                                    A14 A21 B03
                      66-79          185/55R14                                    S02
Renault Clio (I)      40-66          165/60R14   R09                              A02 A04 A05
B/C57                 40-66          185/50R14                                    A08 A09 A12
F543                  66-108         165/65R14   M+S R09                          A14 A21 B03
                      66-79,5        175/60R14   R09                              S02
                      79-79,5        185/55R14
                      99             185/60R14
Renault Clio (II)     40-72          165/65R14   R37                              A02 A04 A05
B                     40-72          175/60R14   R37                              A08 A09 A12
e2*93/81*0126*..      40-72          185/55R14                                    A14 A21 S02
e2*98/14*0126*..      40-79          185/60R14
                      40-79          195/55R14   A01 K1b K2b K42 K46
                      42-79          175/65R14   R09
Renault Megane        47-84          175/65R14                                    A02 A04 A05
BA                    47-84          175/70R14   R09                              A08 A09 A12
e2*93/81*0010*..      47-84          185/55R14   T79                              A14 A21 B02
e2*98/14*0010*..      47-84          185/60R14                                    B03 S02
                      47-84          185/65R14   A01 K42 R09
                      47-84          195/55R14   A01 K42
                      47-84          195/60R14   A01 K2b K42
                      47-84          205/55R14   A01 K2b K42
                      51,5           165/65R14   T79
                      51,5           175/60R14   T79



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          47-70          175/70R14   R09                                   A02 A04 A05
Break                   47-70          185/65R14                                         A08 A09 A12
KA                                                                                       A14 A21 B02
e2*98/14*0192*..                                                                         B03 S02
Renault Megane          66-84          175/65R14                                         A02 A04 A05
Cabrio                  66-84          185/55R14                                         A08 A09 A12
EA                      66-84          185/60R14                                         A14 A21 B02
e2*93/81*0103*..        66-84          195/55R14                                         B03 S02
e2*98/14*0103*..
Renault Megane          47-83,5        175/65R14                                         A02 A04 A05
Classic                 47-83,5        175/70R14   R09                                   A08 A09 A12
LA                      47-83,5        185/55R14   T79                                   A14 A21 B02
e2*93/81*0072*..,       47-83,5        185/60R14                                         B03 S02
e2*98/14*0072*..        47-83,5        195/55R14

Renault Megane          66-83,5        175/65R14                                         A02 A04 A05
Coupé                   66-83,5        175/70R14   R09                                   A08 A09 A12
DA                      66-83,5        185/55R14   T79                                   A14 A21 B02
e2*93/81*0009*..        66-83,5        185/60R14                                         B03 S02
e2*98/14*0009*..        66-83,5        185/65R14   A01 K42 R09
                        66-83,5        185/65R14   A01 K42 X04
                        66-83,5        195/55R14   A01 K42
                        66-83,5        195/60R14   A01 K2b K42
                        66-83,5        205/55R14   A01 K2b K42

Renault Twingo 2        43             175/65R14   A01 A12 G03                           A02 A04 A05
N                       43             185/60R14   A01 A12 G50                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0359*..;    43-56          165/65R14   A12 LT1 R37                           A21 B03 Flh
e2*2007/46*0122*..      43-56          165/65R14   A13 LT2 R37                           S02
- incl. Facelift 2012   47-75          175/65R14   A12 LT1
                        47-75          175/65R14   A33 LT2
                        47-75          185/60R14   A12

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

LT1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

LT2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49252 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55808612 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 01904
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. März 2013




Pohl                                                                00192512.DOC




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