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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Superturismo GT
Typ                             01686
Radgröße                        7 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
203          01686203 / S-Ø 54,06                4/100/54,1          39         500    1850

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45782
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01686 203
Radgröße                        7 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET 39
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  81710002
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  81710100
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  81710100
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81710372
S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       26                 81710372
S07   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                  81710002
S08   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   120                      -                  81710002

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel.
                                Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider          103           205/40R18   K3u                            A01 A12 A14
NF                       103           215/35R18   K1a                            A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Fiat Abarth 124 Spider   125           205/40R18   K3u                            A01 A12 A14
NF                       125           215/35R18   K1a                            A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Hyundai Accent           71-83         205/35R18   K1c K2b R70 T81                A01 A12 A14
MC                       71-83         215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84            A21 Flh S02
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent           71-83         205/35R18   K1c K56 R70 T81                A01 A12 A14
MC, MCT                  71-83         215/35R18   K1c K2b K56 T80 T84            A21 Sth S02
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai i20              55-88         205/40R18   K1c K2b                        A01 A12 A14
GB, GB-HME               55-88         215/35R18   K1c K2b T84                    A21 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..;     55-88         215/40R18   G01 K1c K2b                    KOV S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20 Active       66-88         205/40R18                                  A12 A14 A21
GB, GB-HME               66-88         215/35R18   T84                            Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;     66-88         215/40R18   A01 G01
e13*2007/46*1603*..
Kia Rio                  65-83         205/35R18   K1a K2b R70 T81                A01 A12 A14
DE                       65-83         215/35R18   K1a K1b K2b K56 T80 T84        A21 Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio                  55-80         205/40R18                                  A12 A14 A21
UB                       55-80         215/35R18   A01 K2b T84                    A58 Flh S02
e11*2007/46*0195*..
- incl. Facelift 2015
Kia Rio                  57-89         205/40R18   K1c K2b K8e                    A01 A12 A14
YB                       57-89         215/35R18   K1c K2c K5b K8m T84            A21 A58 Flh
e11*2007/46*3777*..                                                               S08
Mazda 2 (III)            55-85         205/40R18   K4t                            A01 A12 A14
DJ1                                                                               A21 Flh S02
e1*2007/46*1335*..
Mazda MX-5 (II)          81-107        205/35R18   G01 R70                        A01 A12 A14
NB, NBD                                                                           A21 S02
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Mazda MX-5 1,5l (IV)     96            215/35R18                                  A12 A14 A21
ND                                                                                Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster
Mazda MX-5 2,0l (IV)     118           205/40R18   A01 K3u                        A12 A14 A21
ND                       118           215/35R18                                  Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster / RF


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Agila (II)        48-69         205/35R18     K1c K2b K41 K42 R70 T81               A01 A12 A14
H-B                    48-69         215/35R18     K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56           A21 S06
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Baleno          66-82         215/35R18     K1c K2b K6c K6j                       A01 A12 A14
EW                                                                                       A21 A58 Flh
e6*2007/46*0177*..                                                                       S04
Suzuki Splash          48-69         205/35R18     K1c K2b K41 K42 R70 T81               A01 A12 A14
EX                     48-69         215/35R18     K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56           A21 S06
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift           67-75         205/35R18     K1a K2b K42 R70                       A01 A12 A14
EZ                     67-75         215/35R18     K1c K2b K42                           A21 A58 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                      S03
Suzuki Swift           51-75         205/35R18     K1a K2b K42 R70                       A01 A12 A14
MZ                     51-75         215/35R18     K1c K2b K42                           A21 A58 Flh
e4*2001/116*0090*..                                                                      S05
Suzuki Swift 4x4       67-68         205/35R18     K1a K2b R70                           A01 A12 A14
EZ                     67-68         215/35R18     K1c K2b K42                           A21 A56 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                      S03
Toyota Corolla         66-141        215/35R18     K1c K2b K41 K42 T84 100               A01 A12 A14
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        225/35R18     K1c K2c K41 K42 R70 T83 99            A21 Car Flh
e11*98/14,2001/116*                                                                      Sth Ver S02
0178-0181,0251*..
Toyota IQ              50,66,72      205/35R18     K1c K2b K6c K6i R70                   A01 A12 A14
AJ1, /-MS1             50,66,72      205/40R18     K1c K2b K6c K6i                       A21 Flh S02
e6*2001/116*0119*..;
e11*2007/46*0238*
Toyota MR2             103           215/35R18     G01 K1c K2b K45                       A01 A12 A14
W3                                                                                       A21 S02
e11*98/14*0128*..,
e11*2001/116*0128*.
Toyota Yaris           51,66,73      215/35R18     K1a K1b K2b K6f K6g K6i               A01 A12 A14
XP13M(a)                                                                                 A21 Flh LY2
e11*2007/46*0152*..                                                                      S02
- Club / Trend
Toyota Yaris TS        98            205/35R18     R70 T81                               A12 A14 A21
XP9                    98            205/40R18                                           Flh S02
e11*2001/116*0248*     98            215/35R18     A01 K1c K2b K42 K56

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

99       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 8

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4t    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres
auszuschneiden.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. April 2017




Pohl                                                                  00268938.DOC




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