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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera
Typ                            01731
Radgröße                       7 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
251            01731251 / L-Ø65.06                 4/108/65,1         25        525    1945

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01731 251
Radgröße                       7 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25             Kegel 60°      90                     26

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 068019) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                         06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3          49-80           185/60R15      K25 K46 K90 M11                A02 A04 A05
F*...*                                                                            A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A15 A18
0257-0259,0261,                                                                   B48 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel  50,54,80        185/65R15      B48 K25 K46 K90 M10            A02 A04 A05
H*****                                                                            A06 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A15 A18
                                                                                  B03 Cbo S01
Citroen C4            65-103        195/65R15      105 A13 M+S                    A02 A04 A05
L*****                65-80         195/65R15      105 A13                        A06 A08 A09
e2*2001/116*0302*..   65-80         205/60R15      105 A33 K42                    A15 A18 B03
                      65-80         215/60R15      105 A12 K42                    B83 Cpe Lim
                                                                                  RDK S01
Citroen C5            66-103        195/65R15      105 R37                        A02 A04 A05
D*...*                66-103        205/60R15      105 K45 R37                    A06 A08 A09
e2*98/14*             66-103        205/65R15      103 K45 R09                    A12 A15 A18
0215 bis 0221,        66-103        225/55R15      105 R03                        B03 B27 Car
0249*..                                                                           Lim RDK V15
                                                                                  S01
Peug. 307 Break/SW    50-103        195/65R15      105 A13 M+S                    A02 A04 A05
3*...*                50-80         195/65R15      105 A13                        A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*    50-80         205/60R15      105 A12                        A15 A18 B03
0235,0242-245,0251,                                                               B83 Car S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206           40-66         185/55R15      Flh K49 M14 R37                A02 A04 A05
2*...*                55-100        185/55R15      Cbo Flh M14 R37                A06 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A15 A18
2001/116*                                                                         B03 B48 K42
0085,0168- 0174,                                                                  K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311*..
Peugeot 206 SW        44-80         185/55R15      K49                            A02 A04 A05
2*...*                                                                            A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A15 A18
0174,0212,0237-239,                                                               B48 Car S01
0250,291,310-311*..




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307           50-103         195/65R15         105 A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15         105 A13                           A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15         105 A12                           A15 A18 B03
0235,0242-245,0251,                                                                      B83 Flh S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103         195/65R15         105 A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                       A15 A18 B03
0235,0243-244,0290,                                                                      B83 Cbo S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405           47-116         195/50R15         R37 T82 T83                       A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116         195/55R15                                           A06 A08 A09
E666, /1,/2,                                                                             A12 A15 A18
E815, /1,/2                                                                              Car Lim S01

Auflagen und Hinweise

103     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg.

105     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1050 kg.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 4 von 7

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

B48    Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ww. mit
5,5x14, ET 24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V
(65 kW), 1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Nummer                         06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M10     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      nur H, V, Z                                    WT 11
Continental      nur H, V                                       TS 770 (H), TS 790
Dunlop           alle                                           ---
Falken           nur H, V, Z                                    ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Goodyear         nur T, H, V, Z                                 Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich         nur H, V, Z                                    ---
Kleber           nur H, V, Z                                    ---
Michelin         MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1          XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Semperit         nur H, V                                       M 828 (H), Sport-Grip
Toyo             nur H, V, Z                                    ---
Uniroyal         nur H, V                                       MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama         A509                                           S760, S480
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000           W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                W190, W210- Perf., W210 Asim.

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

M11     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Continental      Eco CP                                         TS 790
Goodyear         Eagle Touring NCT3, NCT5                       Ultra Grip6
Semperit         --                                             Sport-Grip
Uniroyal         --                                             MS Plus 55

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

M14     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      ab H                                           ---
Dunlop           ab H                                           WinterSport M2
Continental      ab H                                           ab H, TS 790
Goodyear         Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector                Eagle GW, Ultra Grip 5,-6
Michelin         MXV2, MXV3A, XGTV                              ---
Pirelli          P5000, P6000                                   ---
Semperit         M700                                           M728, Sport-Grip
Uniroyal         Rallye 440, 540                                MS*plus -3, -44, -55
Yokohama         A510                                           ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A10-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   195/55R15     215/50R15
Nr.   6   205/45R15     215/40R15
Nr.   7   205/55R15     225/50R15
Nr.   8   205/60R15     225/55R15
Nr.   9   205/65R15     225/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 1.März 2006




Pohl                                                                    00090876.DOC




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