TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Brocchi, 22 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QM-Nr.: Z-1209-00-2 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Ultraleggera Typ 01731 Radgröße 7 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 251 01731251 / L-Ø65.06 4/108/65,1 25 525 1945 Kennzeichnungen Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 01731 251 Radgröße 7 J x 15 H2 Einpresstiefe ET 25 Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 26 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 068019) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C3 49-80 185/60R15 K25 K46 K90 M11 A02 A04 A05 F*...* A06 A08 A09 e2*98/14,2001/116* A12 A15 A18 0257-0259,0261, B48 C35 S01 0289,0317,0318, 0329*.. Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 B48 K25 K46 K90 M10 A02 A04 A05 H***** A06 A08 A09 e2*2001/116*0266*.. A12 A15 A18 B03 Cbo S01 Citroen C4 65-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05 L***** 65-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09 e2*2001/116*0302*.. 65-80 205/60R15 105 A33 K42 A15 A18 B03 65-80 215/60R15 105 A12 K42 B83 Cpe Lim RDK S01 Citroen C5 66-103 195/65R15 105 R37 A02 A04 A05 D*...* 66-103 205/60R15 105 K45 R37 A06 A08 A09 e2*98/14* 66-103 205/65R15 103 K45 R09 A12 A15 A18 0215 bis 0221, 66-103 225/55R15 105 R03 B03 B27 Car 0249*.. Lim RDK V15 S01 Peug. 307 Break/SW 50-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05 3*...* 50-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09 e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 105 A12 A15 A18 B03 0235,0242-245,0251, B83 Car S01 0252,0287-288,0299, 0301,0313,0333*.. Peugeot 206 40-66 185/55R15 Flh K49 M14 R37 A02 A04 A05 2*...* 55-100 185/55R15 Cbo Flh M14 R37 A06 A08 A09 e2*93/81,98/14, A12 A15 A18 2001/116* B03 B48 K42 0085,0168- 0174, K56 S01 0212,0237-239,0250, 0291,0310,0311*.. Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 K49 A02 A04 A05 2*...* A06 A08 A09 e2*98/14,2001/116* A12 A15 A18 0174,0212,0237-239, B48 Car S01 0250,291,310-311*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot 307 50-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05 3*...* 50-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09 e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 105 A12 A15 A18 B03 0235,0242-245,0251, B83 Flh S01 0252,0287-0288, 0290,0299,0301, 0313,0333*.. Peugeot 307 CC 80-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05 3*...* A06 A08 A09 e2*98/14,2001/116* A15 A18 B03 0235,0243-244,0290, B83 Cbo S01 0313*.. - Cabrio/Coupé Peugeot 405 47-116 195/50R15 R37 T82 T83 A02 A04 A05 15B, 4B, 15E, 4E 47-116 195/55R15 A06 A08 A09 E666, /1,/2, A12 A15 A18 E815, /1,/2 Car Lim S01 Auflagen und Hinweise 103 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1030 kg. 105 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1050 kg. A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden. A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. B27 Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist. B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist. B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 x 26 mm an Achse 1. C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ww. mit 5,5x14, ET 24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung"). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. M10 Folgende Reifen wurden geprüft: Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Bridgestone nur H, V, Z WT 11 Continental nur H, V TS 770 (H), TS 790 Dunlop alle --- Falken nur H, V, Z --- Fulda alle Kristall 3000 Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip Goodrich nur H, V, Z --- Kleber nur H, V, Z --- Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T) Semperit nur H, V M 828 (H), Sport-Grip Toyo nur H, V, Z --- Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H), MS Plus 55 Yokohama A509 S760, S480 Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir., W190, W210- Perf., W210 Asim. Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 M11 Folgende Reifen wurden geprüft: Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Continental Eco CP TS 790 Goodyear Eagle Touring NCT3, NCT5 Ultra Grip6 Semperit -- Sport-Grip Uniroyal -- MS Plus 55 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Bridgestone ab H --- Dunlop ab H WinterSport M2 Continental ab H ab H, TS 790 Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728, Sport-Grip Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus -3, -44, -55 Yokohama A510 --- Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8019-A10-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 195/55R15 215/50R15 Nr. 6 205/45R15 215/40R15 Nr. 7 205/55R15 225/50R15 Nr. 8 205/60R15 225/55R15 Nr. 9 205/65R15 225/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 1.März 2006 Pohl 00090876.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim