TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Brocchi, 22
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QM-Nr.: Z-1209-00-2
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Ultraleggera
Typ 01731
Radgröße 7 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
251 01731251 / L-Ø65.06 4/108/65,1 25 525 1945
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01731 251
Radgröße 7 J x 15 H2
Einpresstiefe ET 25
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 26
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 068019) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3 49-80 185/60R15 K25 K46 K90 M11 A02 A04 A05
F*...* A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116* A12 A15 A18
0257-0259,0261, B48 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 B48 K25 K46 K90 M10 A02 A04 A05
H***** A06 A08 A09
e2*2001/116*0266*.. A12 A15 A18
B03 Cbo S01
Citroen C4 65-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05
L***** 65-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09
e2*2001/116*0302*.. 65-80 205/60R15 105 A33 K42 A15 A18 B03
65-80 215/60R15 105 A12 K42 B83 Cpe Lim
RDK S01
Citroen C5 66-103 195/65R15 105 R37 A02 A04 A05
D*...* 66-103 205/60R15 105 K45 R37 A06 A08 A09
e2*98/14* 66-103 205/65R15 103 K45 R09 A12 A15 A18
0215 bis 0221, 66-103 225/55R15 105 R03 B03 B27 Car
0249*.. Lim RDK V15
S01
Peug. 307 Break/SW 50-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* 50-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 105 A12 A15 A18 B03
0235,0242-245,0251, B83 Car S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206 40-66 185/55R15 Flh K49 M14 R37 A02 A04 A05
2*...* 55-100 185/55R15 Cbo Flh M14 R37 A06 A08 A09
e2*93/81,98/14, A12 A15 A18
2001/116* B03 B48 K42
0085,0168- 0174, K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311*..
Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 K49 A02 A04 A05
2*...* A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116* A12 A15 A18
0174,0212,0237-239, B48 Car S01
0250,291,310-311*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307 50-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* 50-80 195/65R15 105 A13 A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 105 A12 A15 A18 B03
0235,0242-245,0251, B83 Flh S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC 80-103 195/65R15 105 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* A06 A08 A09
e2*98/14,2001/116* A15 A18 B03
0235,0243-244,0290, B83 Cbo S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405 47-116 195/50R15 R37 T82 T83 A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E 47-116 195/55R15 A06 A08 A09
E666, /1,/2, A12 A15 A18
E815, /1,/2 Car Lim S01
Auflagen und Hinweise
103 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg.
105 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1050 kg.
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B27 Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.
B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ww. mit
5,5x14, ET 24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V
(65 kW), 1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M10 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone nur H, V, Z WT 11
Continental nur H, V TS 770 (H), TS 790
Dunlop alle ---
Falken nur H, V, Z ---
Fulda alle Kristall 3000
Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich nur H, V, Z ---
Kleber nur H, V, Z ---
Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Semperit nur H, V M 828 (H), Sport-Grip
Toyo nur H, V, Z ---
Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama A509 S760, S480
Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir.,
W190, W210- Perf., W210 Asim.
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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M11 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Continental Eco CP TS 790
Goodyear Eagle Touring NCT3, NCT5 Ultra Grip6
Semperit -- Sport-Grip
Uniroyal -- MS Plus 55
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
M14 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone ab H ---
Dunlop ab H WinterSport M2
Continental ab H ab H, TS 790
Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6
Michelin MXV2, MXV3A, XGTV ---
Pirelli P5000, P6000 ---
Semperit M700 M728, Sport-Grip
Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus -3, -44, -55
Yokohama A510 ---
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 06-8019-A10-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller O.Z. Spa
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 195/55R15 215/50R15
Nr. 6 205/45R15 215/40R15
Nr. 7 205/55R15 225/50R15
Nr. 8 205/60R15 225/55R15
Nr. 9 205/65R15 225/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 1.März 2006
Pohl 00090876.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim