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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ultraleggera
Typ                             01731
Radgröße                        7 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
200          01731200 / S-Ø58.06                 4/100/58,06         37         525    1895

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01731 200
Radgröße                        7 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Spezialschraube          Kegel 60°   90                       27,5               81710574
      M12x1,25 Typ
      A39LE-22
S03   Spezialschraube          Kegel 60°   100                      27,5               81710574
      M12x1,25 Typ
      A39LE-22

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
068019-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Citroen
                                Fiat
                                Lancia
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           06-8019-A01-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           103-114        195/55R15   K1a K2b K42                        A06 A12 A15
930                    66-114         205/50R15   K1a K2b K42                        A18 B02 S02
G731,                  66-95          195/50R15   K1a K2b K42
e3*96/27*0029*..       66-95          195/55R15   G03 K1a K2b K42
                       66-95          215/45R15   K1a K2b K42
Alfa Mito              51-99          195/60R15                                      A06 A12 A15
955                    51-99          205/55R15                                      A18 B02 B03
e3*2001/116*0278*..                                                                  Flh S02
Citroen Nemo           50,54,55       185/65R15   K1c K2b R70                        A06 A12 A15
A, 225L                50,54,55       195/60R15   K1c K2b                            A16 A18 B02
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55       205/55R15   K1c K2c                            S03
e3*2007/46*0013*..;    50,54,55       205/60R15   K1c K2c
N130
Fiat Bravo/Brava       108-113        195/55R15   K42 K45 K46 R37                    A06 A12 A15
182                    113            195/60R15   K42 K45 K46 R09                    A18 B02 S02
G983,                  55-113         205/50R15   K2b K42 K45 K46
e3*96/27*0019*..       55-113         215/45R15   K2b K42 K45 K46
                       55-83          185/55R15   R70 T81 T82 T85
                       55-83          195/50R15   K45 K46 T82
                       55-83          195/55R15   G03 K42 K45 K46
Fiat Coupe             96-142         195/55R15   R37                                A06 A12 A15
175, FA                96-142         195/55R15   M+S R09                            A18 B02 B03
G730,                  96-142         205/50R15                                      S02
e3*92/53,93/81,        96-142         205/55R15
95/54*
0001,0002,0008*..
Fiat Fiorino/Qubo      51-70          185/65R15   K1c K2b R70                        A06 A12 A15
225, 225L              51-70          195/60R15   K1c K2b                            A16 A18 B02
e3*2001/116*0271*..;   51-70          205/55R15   K1c K2c                            S03
e3*2007/46*0011*..;    51-70          205/60R15   K1c K2c
N157
Fiat Idea              51-88          195/60R15                                      A06 A12 A15
350                    51-88          205/55R15                                      A18 B02 B03
e3*2001/116*0153*..                                                                  S02
Fiat Linea             57-94          185/65R15   R70                                A06 A12 A15
323                    57-94          195/60R15   K2b                                A18 B02 Sth
e3*2001/116*0260*..    57-94          205/55R15   K1a K1b K2b                        S02
Fiat Marea             55-108         215/45R15   K1a K2b K42 K56 T84 X20 105        A06 A12 A15
185                    55-113         195/55R15   T84 105                            A18 B02 Car
e3*93/81*0003*..       55-113         195/60R15   R09 105                            Lim S02
e3*95/54*0003*..       55-113         205/50R15   K1a K2b K42 K56 T86 X20 105
e3*96/79*0039*..       55-113         205/55R15   K1a K2b K42 K45 K56 L02 T87 105
Fiat Palio Weekend     44-76          195/50R15   K1c K2c K42 K56 T82 105            A06 A12 A15
178                    44-76          205/50R15   K1c K2c K42 K46 K56 T85 T86 105    A18 B02 S02
e3*96/27*0033*..,      44-76          215/45R15   K1c K2c K42 K46 K56 T84 T85 105
e3*98/14*0033*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Punto             40-98         195/45R15    K1a K2b K42 K46 K56                  A06 A12 A15
176                                                                                    A18 B02 F01
G488,                                                                                  F02 F04 S02
e3*96/27*0022*..
Fiat Stilo, - Kombi    59-110        195/65R15    Flh 103                              A06 A12 A15
192                    59-110        195/65R15    Car K56 103                          A18 B02 B03
e3*98/14*0089*..       59-110        205/60R15    Car Flh K42 K45 K56 104              S02
                       59-110        225/55R15    Car Flh K2b K42 K44 K45 K56 L02
                                                  104
Lancia Dedra           55-102        185/55R15    K42 K46 R37 R70 T82 T85 T86 105      A06 A12 A15
835                    55-102        195/50R15    K42 K46 R35 R37 T82 T83 105          A18 B02 B25
F303, /1, /2,          55-102        215/45R15    K42 K46 T84 T85 105                  F04 K41 K44
e3*96/27*0020*..                                                                       K56 S02
Lancia Delta           51-102        195/50R15    K41 K42 R35 T82 105                  A06 A12 A15
836                    51-102        195/55R15    K41 K42 K45 R09 105                  A18 B02 F04
G489,                  51-102        215/45R15    K41 K42 K45 K46 105                  K1a K2b K56
e3*96/27*0021*..                                                                       S02
Lancia Musa            51-88         195/60R15                                         A06 A12 A15
350                    51-88         205/55R15                                         A18 B02 B03
e3*2001/116*0153*..                                                                    S02
Lancia Ypsilon         44-77         185/55R15    R70                                  A06 A12 A15
843                    44-77         195/50R15                                         A18 B02 V15
e3*2001/116*0149*..    44-77         195/55R15                                         S02
                       44-77         205/50R15    K2b K46
                       44-77         215/45R15    K46
Peugeot Bipper         50,54,55      185/65R15    K1c K2b R70                          A06 A12 A15
A, 225L                50,54,55      195/60R15    K1c K2b                              A16 A18 B02
e3*2001/116*0272*..;   50,54,55      205/55R15    K1c K2c                              S03
e3*2007/46*0012*..;    50,54,55      205/60R15    K1c K2c
N127

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           06-8019-A01-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                            Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

103      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1030 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

104      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

105      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich
mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

F01     Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F02     Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.

F04     Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G03      Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung)
ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ A39LE, siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ A39LE, siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   205/45R15     215/40R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X20      Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Februar 2006 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. März 2015




Pohl                                                                    00226095.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim