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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-8019-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera
Typ                            01731
Radgröße                       7 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01731201 / L-Ø63.4                  4/108/63,4         42        505    1875

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01731 201
Radgröße                       7 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 068019) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Mazda

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                         06-8019-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Fiesta           43-74          185/55R15         K50 M14 R37                       A02 A04 A05
JH1, JD3              43-74          195/45R15         K50 R37 T78                       A06 A08 A09
e1*98/14*0191*..,     43-74          195/50R15         K49 K50                           A12 A15 A18
e1*2001/116*0210*..   43-74          205/45R15         K49 K50 T79 T81                   Flh S01
Ford Fiesta ST 150    110            185/55R15         K50 M14 R37                       A02 A04 A05
JD3                   110            195/50R15         K49 K50                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0210*..   110            205/45R15         K49 K50 T79 T81                   A12 A15 A18
                      110            205/50R15         K44 K46 K49 K50                   Flh V15 S01
Ford Focus            55-85          195/50R15         101 R37 T82 T83                   A02 A04 A05
D . W, D . X          55-85          195/55R15         101 R37 T84 T85                   A06 A08 A09
e13*97/27*, 98/14*,   55-85          205/50R15         101 K42 K49                       A12 A15 A18
0037-40, 56-58*..     55-96          195/60R15         101 R09                           B02 B03 Car
                      55-96          195/60R15         101 G03                           Flh Sth S01
                      55-96          205/55R15         101 K42 K49
Ford Fusion           50-74          185/60R15         K49 R09                           A02 A04 A05
JU2                   50-74          195/55R15         K49 K50 R37                       A06 A08 A09
e1*98/14*0194*..      50-74          195/60R15         K49 K50                           A12 A15 A18
                      50-74          205/55R15         K49 K50                           B03 S01
                      50-74          215/50R15         K49 K50
                      50-74          215/55R15         K44 K46 K49 K50
Mazda 2               50-74          185/55R15         M14 R37                           A02 A04 A05
DY                    50-74          195/45R15         R37                               A06 A08 A09
e1*2001/116*0212*..   50-74          195/50R15         K49 K50                           A12 A15 A18
                      50-74          205/45R15         K49 K50                           Flh S01

Auflagen und Hinweise

101     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1010 kg.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.




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Nummer                         06-8019-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.




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Nummer                          06-8019-A08-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

M14     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      ab H                                           ---
Dunlop           ab H                                           WinterSport M2
Continental      ab H                                           ab H, TS 790
Goodyear         Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector                Eagle GW, Ultra Grip 5,-6
Michelin         MXV2, MXV3A, XGTV                              ---
Pirelli          P5000, P6000                                   ---
Semperit         M700                                           M728, Sport-Grip
Uniroyal         Rallye 440, 540                                MS*plus -3, -44, -55
Yokohama         A510                                           ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-8019-A08-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 01731
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 5

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    175/55R15      195/50R15
Nr. 2    185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 3    195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr. 4    195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr. 5    195/55R15      215/50R15
Nr. 6    205/45R15      215/40R15
Nr. 7    205/55R15      225/50R15
Nr. 8    205/60R15      225/55R15
Nr. 9    205/65R15      225/60R15
Nr. 10   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 1.März 2006




Pohl                                                                    00090874.DOC




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