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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ultraleggera
Typ                             01709
Radgröße                        7,0J x 17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
250          01709250 / L-Ø 65,06                4/108/65,06         16         450    1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50356
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01709 250
Radgröße                        7,0J x 17H2
Einpresstiefe                   ET 16
Herkunftsmerkmal                Made in italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      26                 81710365
S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      26                 81710365
S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       26                 81710365

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2            50-80         205/40R17   G01 K1a K25 K2b K42 K56            A01 A12 A15
J*...*                                                                             A18 C25 S03
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2            90            205/40R17   G01 K1a K25 K2b K42 K56            A01 A12 A15
J*NFS                                                                              A18 S03
e2*2001/116*0309*..
Citroen C3            44-65         205/40R17   K1a K25 K2b K42 K56                A01 A12 A15
F*...*                                                                             A18 C34 S03
e2*98/14,2001/116
*0256,0257,0259,
0289,0317*..
Citroen C3            49-80         205/40R17   K1a K2b K42 K56                    A01 A12 A15
F*...*                49-80         215/35R17   K1a K2b K42 K56                    A18 C35 S03
e2*98/14,2001/116*    49-80         215/40R17   K1a K25 K2b K42 K56
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3            44-88         205/45R17   A01 K1a K2b                        A12 A15 A18
S*****, S             44-88         215/40R17   A01 K1a K1b K2b                    Y85 S03
e2*2007/46*0003*..;   44-88         215/45R17   A01 K1a K1b K2b
e2*2007/46*0060*..

Citroen C3 Pluriel    50,54,80      205/45R17   K1a K2b K42                        A01 A12 A15
H*****                50,54,80      215/40R17   B25 K1a K2b K42 K90                A18 Cbo S03
e2*2001/116*0266*..   50,54,80      215/45R17   B25 K1a K25 K2b K42 K90
Citroen C4 Cactus     55-81         205/50R17   A01 K2b                            A12 A15 A18
0                     55-81         215/45R17                                      A58 V17 S02
e2*2007/46*0440*00    55-81         225/45R17   A01 K2b
Citroen DS3           50-115        205/45R17   A01 K1a K2b                        A12 A15 A18
S*****, S             50-115        215/40R17   A01 K1a K1b K2b                    Cbo Y84 S03
e2*2007/46*0003*..    50-115        215/45R17   A01 K1a K1b K2b

Citroen Xsara         42-120        205/40R17   Cpe Lim T80 T81 T84                A01 A12 A15
N*...*                42-120        205/40R17   Car K15 T80 T81 T84                A18 K45 K56
e2*93/81, 98/14*                                                                   K66 L02 S03
0104-0113,
0115,0175,0189*..
Citroen Xsara         50-100        205/40R17   Cpe Lim T80 T81 T84                A01 A12 A15
N*...*                50-100        205/40R17   Car K15 T80 T81 T84                A18 K45 K56
e2*98/14,2001/116*                                                                 K66 L02 S03
0110,0128, 0189,
0232-0236, 0268*..
Peugeot 1007          50-80         205/40R17   A01 K1a K2a K46 K56 T80            A12 A15 A18
K*****                50-80         215/35R17   A01 K1a K2a K42 K46 K56 T79 T83    S03
e2*2001/116*0300*..   50-80         215/40R17   A01 K1a K2a K42 K46 K56




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 2008           50-88         205/50R17     91                                    A12 A15 A18
C                      50-88         215/45R17                                           A58 V17 S02
e2*2007/46*0070*..     50-88         225/45R17
Peugeot 206            40-100        205/40R17     G09 K1c K2c K41 K42 K56               A01 A12 A15
2*...*                                                                                   A18 Cbo Flh
e2*93/81,98/14,                                                                          S03
2001/116*
0085, 0168-0174,
0212, 0237-0239,
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 RC         130           205/40R17     K1c K2b K42                           A01 A12 A15
2*RFK*                 130           215/35R17     K1c K2c K42                           A18 Flh S03
e2*2001/116*0269*..
Peugeot 206 SW         44-100        205/40R17     G09 K1c K2b K42                       A01 A12 A15
2*...*                 44-100        215/35R17     K1c K2b K42 T79 T83                   A18 Car S03
e2*98/14,2001/116*
0174, 0212, 0237-
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44            205/40R17     G64 K1a K1b K2b K4h K6d K6i           A01 A12 A15
2*****                 44-55         215/35R17     K1c K2b K4h K6d K6i K8e               A18 Flh V17
e2*2001/116*0374*..;   50,54,55      205/40R17     K1a K1b K2b K4h K6d K6i X24           S04
e2*2007/46*0109*..
Peugeot 208            50-115        205/40R17     K2b K6r T80 T84 98                    A01 A12 A15
C                      50-115        205/45R17     K2b K6r 95                            A18 A58 Flh
e2*2007/46*0070*..;    50-115        215/40R17     K1a K2b K3a K5d K6r T83 T87 96        KOV S02
e2*2007/46*0071*..     50-115        215/45R17     K1a K2b K3a K5d K6r 93
Peugeot 208 XY         68-115        205/40R17     T80 T84 98                            A12 A15 A18
C                      68-115        205/45R17     95                                    A58 Flh KMV
e2*2007/46*0070*..     68-115        215/40R17     T83 T87 96                            S02
                       68-115        215/45R17     93
Peugeot 307            50-130        205/50R17     K1c K2b K46 K56 91                    A01 A12 A15
3*...*                 50-130        215/45R17     K1c K2b K46 K56 93                    A18 Flh K44
e2*98/14,2001/116*     50-130        225/45R17     K1c K2b K46 K56 92                    V17 S03
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

91       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

92       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

93       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

95       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

96       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 960 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

98       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                            Seite 5 von 9

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C34     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,11 m bzw. 3,2 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt. 1,1i (44 kW), 1,4i mit 5-Gang (49 bzw. 54 kW) und 1,4HDi (50 kW)).

C35    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit 6,0x15,
ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 9

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 9

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17      255/45R17
Nr. 17   235/55R17      255/50R17
Nr. 18   235/60R17      255/55R17
Nr. 19   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50356 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55800715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ 01709
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 9 von 9

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Februar 2015




Pohl                                                                 00223809.DOC




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