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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-8127-A05-V05
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 8

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ultraleggera
Typ                             01711
Radgröße                        7 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
201          01711201 / S-Ø54.06                 4/100/54,06         42           540   1950

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01711 201
Radgröße                        7 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET 42
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                   81710002
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                   81710100
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                   81710100
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                  81710372
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       26                  81710372
S06   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                   81710002
S07   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                   81710002

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
058127-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            05-8127-A05-V05
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider          103           205/40R18   K3u                                A06 A12 A15
NF, NFM                  103           215/35R18                                      A18 Cbo S06
e11*2007/46*3320*..;
e5*2007/46*1036*..;
e3*2007/46*0474*..
Fiat/Abarth 124 Spider   125           205/40R18   K3u                                A06 A12 A15
NF, NFM                  125           215/35R18                                      A18 B01 Cbo
e11*2007/46*3320*..;                                                                  S06
e5*2007/46*1036*..;
e3*2007/46*0474*..
Hyundai i20              55-88         205/40R18   K1c                                A06 A12 A15
GB, GB-HME               55-88         215/35R18   K1c K2b T84                        A18 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..;     55-88         215/40R18   G01 K1c K2b                        KOV S07
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
- Fließheck
- Coupé
incl. Facelift 2018
Hyundai i20              55-94         215/35R18   K1c K2b K5a K6g K7a K8g T80 T84    A06 A12 A15
PB, PBT                                                                               A18 Flh Flh
e11*2001/116*0333*.                                                                   S01
e11*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2012
Hyundai i20 Active       66-88         205/40R18                                      A06 A12 A15
GB, GB-HME               66-88         215/35R18   T84                                A18 Flh KMV
e11*2007/46*1600*..;     66-88         215/40R18   G01                                S07
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
Kia Rio                  57-89         205/40R18   K1a K1b K2b                        A06 A12 A15
YB                       57-89         215/35R18   K1c K2b K8e T84                    A18 A58 Flh
e11*2007/46*3777*..;                                                                  S07
e5*2007/46*1077*..
Kia Stonic               73-100        205/45R18                                      A06 A12 A15
YB                       73-100        215/45R18                                      A18 A58 Z17
e11*2007/46*             73-100        225/45R18                                      S07
3777*01-..;
e5*2007/46*1077*..
- 17 Zoll Serie
Kia Stonic               61-100        205/40R18                                      A06 A12 A15
YB                       61-100        215/35R18   T84                                A18 A58 Z15
e11*2007/46*                                                                          S07
3777*01-..;
e5*2007/46*1077*..
- 15 Zoll Serie
Mazda MX-5 1,5l (IV)     96, 97        215/35R18                                      A06 A12 A15
ND                                                                                    A18 Cbo S06
e11*2007/46*2661*..,
e5*2007/46*0069*..
- Roadster / RF




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-8127-A05-V05
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118, 135      205/40R18   K3u                               A06 A12 A15
ND                      118, 135      215/35R18                                     A18 B01 Cbo
e11*2007/46*2661*..,                                                                S06
e5*2007/46*0069*..
- Roadster / RF
Opel Agila-B            48-69         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K56               A06 A12 A15
H-B                                                                                 A18 S05
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Baleno           66-82         215/35R18   K1c K2b K6j                       A06 A12 A15
EW                                                                                  A18 A58 Flh
e6*2007/46*0177*..                                                                  S03
Suzuki Splash           48-69         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K56               A06 A12 A15
EX                                                                                  A18 S05
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift (IV)       67-75         215/35R18   K2b K42                           A06 A12 A15
EZ                                                                                  A18 A58 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                 S02
Suzuki Swift (IV)       51-75         215/35R18   K2b K42                           A06 A12 A15
MZ                                                                                  A18 A58 Flh
e4*2001/116*0090*..                                                                 S04
Suzuki Swift (VI)       66, 82        215/35R18   K1a K1b K2b                       A06 A12 A15
AZ                                                                                  A18 A58 Flh
e4*2007/46*1205*..                                                                  S03
Suzuki Swift 4x4 (IV)   67-68         215/35R18   K2b                               A06 A12 A15
EZ                                                                                  A18 A56 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                 S02
Toyota Corolla (IX)     66-141        215/35R18   K1c T84                           A06 A12 A15
E12-U -J -J1 -T -TS     66-141        225/35R18   K1c K2b LK6 R70 T83               A18 Car Flh
e11*98/14,2001/116*                                                                 K41 K42 Sth
0178-0181,0251*..                                                                   Ver S01
Toyota Yaris            51-82         215/35R18   K1a K1b K2b K6f K6g K6i           A06 A12 A15
XP13M(a), -/TMG                                                                     A18 Flh LY2
e11*2007/46*0152*..;                                                                S01
e13*2007/46*1722*..;
e6*2007/46*0344*..
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris TS         98            205/40R18                                     A06 A12 A15
XP9                     98            215/35R18   K1c K2b K42 K56                   A18 Flh S01
e11*2001/116*0248*

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A05-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A05-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A05-V05
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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Nummer                          05-8127-A05-V05
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im November 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2020 in Lambsheim statt.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        05-8127-A05-V05
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. Mai 2020




Pohl                                                                 00344281.DOC




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