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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera
Typ                            01711
Radgröße                       7 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
201            01711201 / S-Ø56.56                 4/100/56,6         42        540    1950

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01711 201
Radgröße                       7 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100                    26
S02    Schraube M12x1,5              Kegel 60°      100                    24

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 058127) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Fiat
                               Opel

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Grande Punto   48-96           205/40R18      K49 T82 T86                    A02 A04 A05
199                 48-96           215/35R18      K42 K49 K50 K56 T80 T84        A06 A08 A09
e3*2001/116*0217*..                                                               A12 A15 A18
                                                                                  Flh S02
Opel Astra            48-92         215/35R18      K56 T84                        A02 A04 A05
T98, T98/NB, T98V     48-92         225/35R18      K56 R70 T83                    A06 A08 A09
e1*97/27,98/14*                                                                   A12 A15 A18
0086,0092,0101*..                                                                 Flh Sth S01
Opel Astra            74-92         215/35R18      K56 T84                        A02 A04 A05
T98C                  74-92         225/35R18      K50 K56 R70 T83 T87            A06 A08 A09
e1*98/14*0132*..                                                                  A12 A15 A18
- Coupé, Cabrio                                                                   Cbo Cpe S01
Opel Astra Car.       48-92         215/35R18      T84                            A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V       48-92         225/35R18      R70 T83                        A06 A08 A09
e1*97/27,                                                                         A12 A15 A18
98/14*0087*..,                                                                    Car S01
e1*97/27*0092*..
Opel Calibra          85-110        215/35R18      T84                            A02 A04 A05
Calibra A                                                                         A06 A08 A09
F406                                                                              A12 A15 A18
                                                                                  S01
Opel Corsa            43-92         215/35R18      G01 K41 K42 K45 K46 K50 K56    A02 A04 A05
Corsa-C                                            T80                            A06 A08 A09
e1*98/14*0148*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                  S01
Opel Meriva-A         55-92         215/35R18      T84                            A02 A04 A05
X01Monocab                                                                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0215*..                                                               A12 A15 A18
                                                                                  K46 K50 K56
                                                                                  S01
Opel Tigra          51,66,92        215/35R18      LK6 T80                        A02 A04 A05
X-C/Roadster                                                                      A06 A08 A09
e11*2001/116*0227*.                                                               A12 A15 A18
                                                                                  S01
Opel Vectra           42-110        215/35R18      K42 T84                        A02 A04 A05
Vectra A                                                                          A06 A08 A09
E947, /1                                                                          A12 A15 A18
                                                                                  F01 F02 S01
Opel Vectra           42-110        215/35R18      K42 T84                        A02 A04 A05
Vectra A-CC                                                                       A06 A08 A09
E948, /1                                                                          A12 A15 A18
                                                                                  F01 F02 S01
Opel Vectra           55-110        215/35R18      K42 T84                        A02 A04 A05
Vectra A-X                                                                        A06 A08 A09
E951, /1                                                                          A12 A15 A18
                                                                                  F01 F02 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra B         55-85          225/35R18         K42 K50 K56 R70 T83               A02 A04 A05
J96                   60-85          215/40R18         T85                               A06 A08 A09
e1*93/81, 95/54,      60-85          225/40R18         G46 K42 K50 K56 L02 R70 T85       A12 A15 A18
98/14*0030*..                                                                            S01
Opel Vectra Caravan   60-85          215/40R18         108 T85                           A02 A04 A05
J96/Kombi             60-85          225/40R18         108 G46 K42 K50 K56 L02 R70       A06 A08 A09
e1*95/54,                                                                                A12 A15 A18
98/14*0044*..                                                                            S01

Auflagen und Hinweise

108     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1080 kg.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F01    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F02    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G46    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig bzw. ww. nicht mit der Reifengröße 195/65R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        05-8127-A07-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01711
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 2.Dezember 2005




Pohl                                                                 00087895.DOC




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