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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8116-A19-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01710
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera
Typ                            01710
Radgröße                       8 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
203            01710203 / L-Ø66.56                 5/112/66,6         48        615    1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01710 ...(s.o.)
Radgröße                       8 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET ...(s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel    Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5              Kugel D=24     130                    36,5
S02    Schraube M14x1,5              Kugel D=24     120                    36,5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 058116) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                           05-8116-A19-V03

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01710
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195         225/50R17         122                                A02 A04 A05
B8                     88-195         235/45R17         123                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..    88-195         245/45R17         123                                A12 A15 A18
                                                                                           Lim V17 S02
A-Klasse               60-142         205/45R17         K42 M31 R37                        A02 A04 A05
169                    60-142         215/45R17         K42                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                           S01
B-Klasse               70-142         215/45R17                                            A02 A04 A05
245                                                                                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                           S01
C-Klasse               100-170        205/50R17         A12 R37 R70 T89 T93                A02 A04 A05
204                    100-170        215/45R17         A32 R37 T87 T88 T91                A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..    100-200        225/45R17         A12                                A15 A18 A58
                       100-200        235/40R17         A12                                Lim V17 S01
                       100-200        235/45R17         A12
                       100-200        245/40R17         A12
C-Klasse Kombi         100-170        205/50R17         A12 R37 R70 T89 T93                A02 A04 A05
204K                   100-170        215/45R17         A32 R37 T91                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..    100-200        225/45R17         A12 T90 T91 T93                    A15 A18 A58
                       100-200        235/40R17         A12 T90 T94                        Car V17 S01
                       100-200        235/45R17         A12
                       100-200        245/40R17         A12 T91 T95

Auflagen und Hinweise

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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Nummer                         05-8116-A19-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01710
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                           Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M31     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.          Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Continental      CSC2                                          -
Pirelli          P Zero Asimmetrico                            -

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 205/45R17 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 8 J x 17 H2 montierbar sind.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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Nummer                          05-8116-A19-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01710
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   195/40R17     215/35R17
Nr.    2   205/40R17     225/35R17
Nr.    3   205/45R17     235/40R17
Nr.    4   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   5    215/40R17     245/35R17
Nr.    6   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.    7   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.    8   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.    9   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   10   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   11   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr.   12   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr.   13   235/50R17     255/45R17
Nr.   14   235/55R17     255/50R17
Nr.   15   245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr.   16   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr.   17   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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Nummer                        05-8116-A19-V03

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 01710
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 5

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 8.Februar 2008




Pohl                                                                 00118232.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim