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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Ultraleggera
Typ                             01712
Radgröße                        8 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
005           01712005 / ohne Ring                  5/114,3/66,1       35       620     2140

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           01712 005
Radgröße                        8 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Mutter M12x1,25              Kegel 60°       110               -
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               26
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       145               28,3

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Palatina unter der Gutachten Nr.
058117 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Renault




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 7

Spurverbreiterung                innerhalb 2%

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD        63, 77, 79    225/50R18      K1c K2a K2b                   A02 A04 A05
SD/SR                   63, 77, 79    235/45R18      K1a K1b K2b                   A06 A08 A09
e2*2001/116*            63, 77, 79    235/50R18      K1c K2c K3s                   A12 A15 A18
0314*32-../0323*21-.;   63, 77, 79    245/45R18      K1c K2a K2b K3s               A58 KOV
e2*2007/46*                                                                        S02
0013, 0030*..
Ren. Laguna Coupé    110-175          215/45R18      T89 T93                       A02 A04 A05
T                    110-175          225/40R18      K1a T89 T91                   A06 A08 A09
e2*2001/116*         110-175          225/45R18      T91                           A12 A15 A18
0363*07-..           110-175          235/40R18      K1c T91                       Cpe L06 V18
                     110-175          245/40R18      K1c K2b                       S03
Renault Koleos       110-127          225/50R18                                    A02 A04 A05
Y                    110-127          225/55R18      123                           A06 A08 A09
e11*2001/116*0261*. 110-127           235/50R18                                    A12 A15 A18
                     110-127          255/45R18                                    S01
Renault Laguna       81-173           215/45R18      T89 T93                       A02 A04 A05
T                    81-173           225/40R18      K1a K1b T88 T89 T91 T92       A06 A08 A09
e2*2001/116*0363*..; 81-173           225/45R18      K1a K1b T91                   A12 A15 A18
e2*2007/46*0012*..   81-173           235/40R18      K1c K2b T91 T93               Car Flh L06
                     81-173           245/40R18      K1c K2b K56                   V18 S03
Renault Megane       78-103           215/40R18      K2b K4i R37 T85 T89           A02 A04 A05
Z                    78-132           225/40R18      K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88   A06 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;                                 T89                           A12 A15 A18
- Cabriolet          78-132           235/35R18      K1a K1b K2b K4i K6g K8f T86   Cbo V18 S02
                                                     T90
                        78-132        245/35R18      K1a K1b K2b K4i K6h K8k T88
                                                     T89
Renault Megane          63-103        215/40R18      K6g R37 T85 T89               A02 A04 A05
Z                       63-132        225/40R18      K1a K1b K2b K6h K8f           A06 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    63-132        235/35R18      K1a K1b K2b K6h K8f T86 T90   A12 A15 A18
e2*2007/46*0010*..      63-132        245/35R18      K1a K1b K2b K6h K8k           Car V18 S02
- Grandtour
Renault Megane          63-103        215/40R18      K2b K6g R37 T85 T89           A02 A04 A05
Z                       63-132        225/40R18      K1a K1b K2b K6h K8f           A06 A08 A09
e2*2001/116*0373*..;    63-132        235/35R18      K1a K1b K2b K6h K8f T86 T90   A12 A15 A18
e2*2007/46*0010*..      63-132        245/35R18      K1a K1b K2b K6h K8k           Cpe Flh V18
- Fließheck                                                                        S02
- Coupé
Renault Scénic III      63-103        215/45R18      R37 T93                       A02 A04 A05
JZ                      63-118        225/40R18      K2b K4a T91 T92               A06 A08 A09
e2*2001/116*0379*..,    63-118        225/45R18      K2b K4a T91 T95               A12 A15 A18
e2*2007/46*0011*..      63-118        235/40R18      K2b K4a K8f T91 T95           A58 A60 V18
- Scénic / Gr. Scénic   63-118        245/40R18      K1a K1b K2b K4a K8f           S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm bis 100mm vor Radmitte
um 5mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18            Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind
folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/40R18     225/35R18
Nr. 2      205/45R18     225/40R18
Nr. 3      215/35R18     245/30R18, 255/30R18
Nr. 4      215/40R18     245/35R18
Nr. 5      215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 6      225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7      225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8      225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9      225/50R18     245/45R18
Nr. 10     235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11     235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 12     235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 13     245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 14     245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15     245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16     245/50R18     275/45R18
Nr. 17     255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18     255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19     255/50R18     285/45R18
Nr. 20     255/55R18     285/50R18
Nr. 21     265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Dezember 2005 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20.7.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-8117-A39-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 20.Juli 2010




Pohl                                                                   00153417.DOC




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