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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                             Seite 1 von 9

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Bastion 49/4
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Ultraleggera
Typ                               01712
Radgröße                          8 J x 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                    (mm)
208          01712208 / L-Ø64.1                     5/114,3/64,1           35       675     2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50359
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             01712 208
Radgröße                          8 J x 18 H2
Einpresstiefe                     ET 35
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°      110                      -                    81710102

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Landrover

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda CR-V (I)         94,108         215/45R18   K1c K2b K42 Z70                    A01 A12 A15
RD1, RD3               94,108         225/45R18   K1c K2b K42 Z70                    A18 S02
e6*95/54*0044*..,      94,108         235/45R18   K1c K2c K42 K44 Z70
e6*98/14*0076*..       94,108         245/40R18   K1c K2c K42 K44 Z70
                       94,108         245/45R18   K1c K2c K42 K44 Z70
Honda CR-V (II)        110            225/45R18   K1c K2c K42                        A01 A12 A15
RD8                    110            235/45R18   K1c K2c K42                        A18 S02
e11*98/14*0190*        110            245/45R18   K1c K2c K42
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        225/45R18   K1c K2c K42                        A01 A12 A15
RD8, RD9               103-110        225/50R18   K1c K2c K42                        A18 S02
e11*98/14*0190*02-..   103-110        235/45R18   K1c K2c K42
e11*2001/116*0234*.    103-110        245/45R18   K1c K2c K42
                       103-110        255/45R18   K1c K2c K42 K44 LK6
Honda CR-V (III)       103-122        225/60R18   K1c K42                            A01 A12 A15
RE5, RE6, RE7          103-122        235/55R18   K1c K42                            A18 S02
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         225/60R18   K1c K2b K6c K6w                    A01 A12 A15
RE5, RE6               88-114         235/55R18   K1c K2b K6c K6w                    A18 A57 S02
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda Civic            73-110         215/40R18   K1c K5v T85 T89                    A01 A12 A15
FK1, FK2, FK3          73-110         225/35R18   K1c K2b K5x K8a T83 T87            A18 Flh V18
e11*2001/116*          73-110         225/40R18   K1c K2b K5x K8a                    S02
0255*07-..,            73-110         235/35R18   K1c K2b K5x K8i T86 T90
0256*07-..,            73-110         235/40R18   K1c K2b K5x K8i
0257*06-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer    92, 104        215/40R18   K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a    A01 A12 A15
FB1,FB2,FB7,FB8        92, 104        225/35R18   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6j K7i    A18 Sth S02
e11*2007/46*0183*..;                              K8e
e11*2007/46*0184*..;   92, 104        225/40R18   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6i K7i
e11*2007/46*0185*..;                              K8e
e11*2007/46*0186*..    92, 104        235/35R18   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6i K7i
                                                  K8e
Honda Civic Sport      66-118         215/35R18   K1c K2c K42 K56 T80 T84 X06        A01 A12 A15
EP1,-2,-4, EV1         66-118         215/40R18   K1c K2c K41 K42 K56                A18 Flh H5l
e11*98/14*             66-118         225/35R18   K1c K2c K42 K56 T83                S02
0173, 0174, 0188*..    66-118         225/40R18   K1c K2c K41 K42 K43 K56
e11*2001/116*0198*.
Honda Civic Tourer     88,104         215/40R18   K1c K5v T85 T89                    A01 A12 A15
FK2, FK3               88,104         225/35R18   K1c K2b K5x K8a T83 T87            A18 Car V18
e11*2001/116*          88,104         225/40R18   K1c K2b K5x K8a                    S02
0256*11-..,            88,104         235/35R18   K1c K2b K5x K8i T86 T90
0257*10-..             88,104         235/40R18   K1c K2b K5x K8i
- Modell 2014


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic TypeR      147            215/35R18    K1c K2b K41 K42                       A01 A12 A15
EP3                    147            225/35R18    K1c K2c K41 K42 K45 L02               A18 S02
e11*98/14*0175*..
Honda FR-V             92,103,110     215/40R18    K1c K2b K42 K43 K45 K46               A01 A12 A15
BE1, BE3               92,103,110     225/40R18    K1c K2b K42 K43 K45 K46               A18 K41 S02
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V             103            215/40R18    K17 K41 K42 K43 K45 K46 T89           A01 A12 A15
BE5                    103            225/40R18    K41 K42 K43 K45 K46 T92               A18 K1c K2b
e6*2001/116*0104*..                                                                      K41 S02
Honda HR-V             77-91          215/45R18    K1a K2b                               A01 A12 A15
GH1,2,3,4              77-91          225/40R18    K1c K2c                               A18 V00 V18
e6*98/14*0062,         77-91          235/40R18    K1c K2c K42                           S02
0063, 0067, 0068*..    77-91          245/35R18    K1c K2c K42
Honda Integra          140            225/35R18    G01 K1a K2b K42 K56                   A01 A12 A15
DC2                                                                                      A18 S02
e6*95/54*0052*..
Honda Stream           92, 115        225/40R18    K1c K2c K41 K42 LK6 T89               A01 A12 A15
RN1, RN3                                                                                 A18 S02
e6*98/14*0081*..,
e6*98/14*0082*..
Land Rover             71-130         245/45R18    K1c K2c K45 T00 T96 132               A01 A12 A15
Freelander                                                                               A18 S02
LN, LND
e11*96/79*0082*..,
e1*98/14*0134*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 9

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 9

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50359 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 9

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/35R18     255/30R18
Nr. 4    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18     245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18     255/35R18
Nr. 15   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18     275/45R18
Nr. 18   255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18     285/45R18
Nr. 21   255/55R18     285/50R18
Nr. 22   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z70     Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse
2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55801315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01712
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Februar 2015




Pohl                                                                  00224171.DOC




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