TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0578-A00-V05
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa
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Hersteller O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell Ultraleggera HLT Ultraleggera HLT
Typ 01803 01806
Radgröße 8,5 J x 19 H2 11 J x 19 H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
001 01803 001 / ohne Ring 5/130/71,5 53 630 1975
003 01806 003 / ohne Ring 5/130/71,5 40 630 2040
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen OZ OZ
Radtyp und Ausführung 01803 001 01806 003
Radgröße 8,5 J x 19 H2 11 J x 19 H2
Einpresstiefe ET 53 ET 40
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 160 29 Serie
S03 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 29 Serie
Prüfungen
Die Gutachten Nr.08-8012-A00-V07 und 08-8022-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Porsche
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 08-0578-A00-V05
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
718 Boxster / 220, 257 235/40R19 R02 A06 A07 A12
Cayman 220, 257 295/35R19 K2c K6b K6i K8a K9g R03 A16 A21 A58
982 BnK Cbo
e13*2007/46*1607*.. Cpe ML7
V9B Vn3 S02
Porsche 911 257 235/40R19 R02 A06 A07 A12
991 257 245/35R19 R02 A16 A21 A56
e13*2007/46* 257 245/40R19 R02 BnK Cbo
1187*00-11 257 295/30R19 R03 Cpe
- Carrera 4/-4S 257 295/35R19 R03 123 P35 R21 Skb
- Targa 257 305/30R19 K2b R03 Tar V9P Vn5
257-316 235/40R19 M+S R02 S02
257-316 245/35R19 M+S R02
257-316 245/40R19 M+S R02
257-316 295/30R19 M+S R03
257-316 295/35R19 M+S R03 123
Porsche 911 239-254 295/30R19 K2b R03 A06 A12 A16
997 239-300 235/35R19 R02 A21 A56 Cbo
e13*2001/116*0137* 239-300 235/35R19 M+S R02 Cpe R21
.. 239-300 295/30R19 K2b M+S R03 SPo
- Carrera 4/-4S 239-300 305/30R19 K2b R03 Skb VP9 S03
- Targa
Porsche 911 Turbo 280-390 235/35R19 R02 A06 A12 A16
997 Turbo 280-390 235/35R19 M+S R02 A21 A56 Cbo
e13*2001/116*0177* 280-390 295/30R19 K2b M+S R03 Cpe R21
.. 280-390 305/30R19 K2b R03 SPo
Skb VP9 S03
Porsche 911/50 294, 316 235/40R19 M+S R02 A06 A07 A12
991 294, 316 245/35R19 M+S R02 A16 A21 A58
e13*2007/46* 294, 316 245/40R19 M+S R02 BnK Cpe P35
1187*00-11 294, 316 295/30R19 M+S R03 R21 Skb V9P
- Edition 50 Jahre 294, 316 295/35R19 M+S R03 Vn5 S02
Porsche Boxster / 155-250 235/40R19 R02 A06 A07 A12
Cayman 155-250 245/35R19 K1c R02 A16 A21 A58
981 155-250 295/35R19 K2c K6d K6h K6i K8e K9h R03 Cbo Cpe
e13*2007/46*1185*.. V9B Vn3 S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
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A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K9g An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
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K9h An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu
biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach vorne zu versetzen.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
ML7 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.
SPo Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.
Skb Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.
Tar Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.
V9B Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R19 265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr. 2 245/35R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 3 255/35R19 285/35R19, 295/35R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
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Nummer 08-0578-A00-V05
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
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V9P Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 2 245/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 3 245/40R19 295/35R19
Nr. 4 255/35R19 305/30R19, 315/30R19, 325/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VP9 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/35R19 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19 275/30R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Vn3 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Vn5 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0578-A00-V05
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l. im April 2008 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden
in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im Mai 2008 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 31. Mai 2017
Pohl 00273343.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim