Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        08-0577-A00-V06

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Ultraleggera HLT               Ultraleggera HLT
Typ                           01803                          01806
Radgröße                      8,5 J x 19 H2                  11 J x 19 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
001         01803 001 / ohne Ring           5/130/71,5            53          630   1975
001         01806 001 / ohne Ring           5/130/71,5            50          630   2040

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             OZ                             OZ
Radtyp und Ausführung         01803 001                      01806 001
Radgröße                      8,5 J x 19 H2                  11 J x 19 H2
Einpresstiefe                 ET 53                          ET 50
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube         Kugel       160                    29                  Serie
      M14x1,5                D=28mm
S03   Serienschraube         Kugel       130                    29                  Serie
      M14x1,5                D=28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.08-8012-A00-V07 und 08-8022-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Porsche

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0577-A00-V06

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911        257                235/40R19        A12 R02                        A06 A07 A16
991                257                245/35R19        A12 R02                        A21 A56 BnK
e13*2007/46*       257                245/40R19        A12 R02                        Cbo Cpe P35
1187*00-11         257                295/30R19        A32 R03                        R21 Skb Tar
- Carrera 4/-4S    257                295/35R19        A32 R03 123                    V9P Vn5 S02
- Targa            257                305/30R19        A12 R03
                   257-316            235/40R19        A12 M+S R02
                   257-316            245/35R19        A12 M+S R02
                   257-316            245/40R19        A12 M+S R02
                   257-316            295/30R19        A32 M+S R03
                   257-316            295/35R19        A32 M+S R03 123
Porsche 911        257                235/40R19        R02                            A06 A07 A12
991                257                245/35R19        R02                            A16 A21 A58
e13*2007/46*       257                245/40R19        R02                            BnK Cbo
1187*00-11         257                295/30R19        K2c K6c K6g R03                Cpe
- Carrera /-S      257                295/35R19        K2c K6c K6g R03 123            P35 R21 Ska
                   257                305/30R19        K2c K6f K6h R03                V9P Vn5 S02
                   257-316            235/40R19        M+S R02
                   257-316            245/35R19        M+S R02
                   257-316            245/40R19        M+S R02
                   257-316            295/30R19        K2c K6c K6g M+S R03
                   257-316            295/35R19        K2c K6c K6g M+S R03 123
Porsche 911        239-254            295/30R19        A12 R03 R35                    A06 A16 A21
997                239-300            235/35R19        A12 R02 R35                    A56 Cbo Cpe
e13*2001/116*0137* 239-300            235/35R19        A12 M+S R02                    R21 SPo Skb
..                 239-300            295/30R19        A63 M+S R03                    VP9 S03
- Carrera 4/-4S    239-300            305/30R19        A12 R03 R35
- Targa
Porsche 911 Turbo  280-390            235/35R19        A12 R02 R35                    A06 A16 A21
997 Turbo          280-390            235/35R19        A12 M+S R02                    A56 Cbo Cpe
e13*2001/116*0177* 280-390            295/30R19        A63 M+S R03                    R21 SPo Skb
..                 280-390            305/30R19        A12 R03 R35                    VP9 S03

Porsche 911, 911S  239-300            235/35R19        R02                            A06 A12 A16
997                239-300            295/30R19        K2c K42 R03                    A21 A58 Cbo
e13*2001/116*0137* 239-300            305/30R19        K2c K42 K44 K56 R03            Cpe R21
.                                                                                     SPo VP9
                                                                                      S03
Porsche 911/50        294, 316        235/40R19        A12 M+S R02                    A06 A07 A16
991                   294, 316        245/35R19        A12 M+S R02                    A21 A58 BnK
e13*2007/46*          294, 316        245/40R19        A12 M+S R02                    Cpe P35 R21
1187*00-11            294, 316        295/30R19        A32 M+S R03                    Skb V9P Vn5
- Edition 50 Jahre    294, 316        295/35R19        A32 M+S R03                    S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0577-A00-V06

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0577-A00-V06

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0577-A00-V06

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

Ska    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler
Karosserievariante.

Skb    Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter
Karosserievariante.

Tar       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Targa.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   235/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19              295/35R19
Nr.   4   255/35R19              305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0577-A00-V06

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Ponte San Marco beim TÜV
Rheinland Italia S.r.l. im April 2008 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden
in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. im Mai 2008 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 30. November 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0577-A00-V06

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und 11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. November 2016




Pohl                                                                         00261039.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim