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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0540-A00-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und
                                11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 5

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          Ultraleggera HLT              Ultraleggera HLT
Typ                             01803                         01806
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last      (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
001         01803 001 / ohne Ring           5/130/71,5             53          630     1975
002         01806 002 / ohne Ring           5/130/71,5             65          630     2040

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               OZ                            OZ
Radtyp und Ausführung           01803 001                     01806 002
Radgröße                        8,5 J x 19 H2                 11 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET 53                         ET 65
Giessereikennzeichen            -                             -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm     130                         29
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm     160                         29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.088012 und Nr.088022 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0540-A00-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und
                                11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 911 Carrera   257            235/40R19         A12 R02                           A02 A04 A05
/-S                   257            245/35R19         A12 R02                           A06 A07 A08
991                   257            245/40R19         A12 R02                           A09 A16 A21
e13*2007/46*1187*..   257            285/35R19         A91 R03                           A58 BnK Cbo
                      257            295/30R19         A12 R03                           Cpe R21
                      257            295/35R19         A12 R03                           V9P Vn5 S02
                      257            305/30R19         A12 K2b R03
                      257-316        235/40R19         A12 M+S R02
                      257-316        245/35R19         A12 M+S R02
                      257-316        245/40R19         A12 M+S R02
                      257-316        285/35R19         A91 M+S R03
                      257-316        295/30R19         A12 M+S R03
                      257-316        295/35R19         A12 M+S R03
Porsche 911, 911S  239-300           235/35R19         R02 R35                           A02 A04 A05
997                239-300           295/30R19         R03 R35                           A06 A08 A09
e13*2001/116*0137* 239-300           305/30R19         K2b R03 R35                       A12 A16 A21
.                                                                                        A58 Cbo Cpe
                                                                                         R21 SPo
                                                                                         VP9 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0540-A00-V04
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und
                               11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0540-A00-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und
                                11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silberne auf schwarze Serien-Radschrauben. Die Schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem
Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen
Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

V9P     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   235/40R19285/35R19, 295/35R19
Nr.   2   245/35R19295/30R19, 305/30R19
Nr.   3   245/40R19            295/35R19
Nr.   4   255/35R19            305/30R19, 315/30R19, 325/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 235/35R19                 295/30R19, 305/30R19, 325/30R19
Nr. 2 245/30R19                 275/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn5     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps 01803 wurde im April 2008, die des Sonderradtyps 01806 im Mai
2008 in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l. durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 17. September 2011 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0540-A00-V04
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ 01803 und
                               11 J x 19 H2 Typ 01806
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. September 2012




Pohl                                                                         00184755.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim