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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera HLT
Typ                            01803
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
203            01803 203 / L-Ø66.56                5/112/66,6         38        715    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01803 203
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 38
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kugel D=24      130                    36,5
S02    Schraube M14x1,5             Kugel D=24      120                    36,5
S03    Schraube M14x1,5             Kugel D=24      150                    40
S04    Schraube M14x1,5             Kugel D=24      150                    36,5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 088012) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                           08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195         225/40R19       T89 T93                       A02 A04 A05
B8                     88-195         235/35R19       T87 T88 T91                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..    88-195         245/35R19       K49 K50 K56 T89 T93           A12 A16 A21
                       88-195         255/35R19       K49 K50 K56                   Car Lim V19
                                                                                    S02
C-Klasse               100-200        225/35R19       K41 K42 K49 K50 K56 T84 T88   A02 A04 A05
204                    100-200        235/35R19       K41 K49 R02 T87 T91           A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..    100-200        235/35R19       G01 K42 K50 K56 R03 T87 T91   A12 A16 A21
                       100-200        245/30R19       K41 K42 K43 K44 K49 K50 K56   A58 Lim V19
                                                      T89                           S01
                       100-200        255/30R19       K44 K50 K56 R03 T91
C-Klasse Kombi         100-200        225/35R19       K41 K49 R02 T84 T88           A02 A04 A05
204K                   100-200        235/35R19       K41 K49 R02 T87 T91           A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..    100-200        235/35R19       G01 K42 K50 K56 R03 T91       A12 A16 A21
                       100-200        255/30R19       K44 K50 K56 R03 T91           A58 Car V19
                       115,135        245/30R19       K41 K42 K43 K44 K49 K50 K56   S01
                                                      T89
CL-Klasse              220-368        245/40R19       K41 K45 K49 R35               A02 A04 A05
215                                                                                 A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                    A12 A16 A21
                                                                                    B03 R21 S03
CL-Klasse              285            235/45R19       A10 R37 T95 T99               A02 A04 A05
216                    285            245/40R19       A10 R37 T94 T98               A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..    285            255/40R19       A12                           A16 A21 Cpe
                       285,380        255/40R19       A12 M+S                       RDK VS9 S04
CL63, CL65-AMG         386,450        255/40R19       A12 M+S                       A02 A04 A05
216, 216AMG                                                                         A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..,                                                                A16 A21 Cpe
e1*2001/116*0426*..                                                                 RDK S04
E-Klasse               75-200         235/35R19       R37 T91                       A02 A04 A05
211                    75-285         245/35R19       T93                           A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,                                                                   A12 A16 A21
e1*2001/116*0183*..                                                                 Lim S01
S-Klasse               110-300        245/40R19       K42 K45 K50 T94 T98 143       A02 A04 A05
140                    110-300        255/40R19       K42 K45 K50 T00 T96 143       A06 A08 A09
F690,                                                                               A12 A16 A21
e1*96/27*0056*..                                                                    R21 S03
S-Klasse               205-290        245/40R19       K42 K45 K50 T94 T98           A02 A04 A05
140C                   205-290        255/40R19       K42 K45 K50                   A06 A08 A09
G165,                                                                               A12 A16 A21
e1*96/27*0057*..                                                                    R21 S03
S-Klasse               145-368        245/40R19       K41 K42 K56 T94 T98 143       A02 A04 A05
220                                                                                 A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                    A12 A16 A21
                                                                                    A61 B03 NBF
                                                                                    R21 S03




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               155-285        245/40R19         R37 T94 T98 143                    A02 A04 A05
221                    155-285        255/40R19         143                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..    155-380        255/40R19         M+S T00 T96 143                    A12 A16 A21
                                                                                           RDK S04
S63, S65 AMG         386,450          255/40R19         M+S                                A02 A04 A05
221, 221AMG                                                                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..,                                                                       A12 A16 A21
e1*2001/116*0396*..                                                                        A58 RDK S04

Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                           Seite 5 von 7

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19     255/35R19
Nr. 3      235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4      235/40R19     275/35R19
Nr. 5      235/45R19     255/40R19
Nr. 6      245/30R19     305/25R19
Nr. 7      245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 8      245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 9      245/45R19     275/40R19
Nr. 10     255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 11     255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 12     255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 13     265/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

VS9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      255/40R19     275/40R19, 285/35R19, 295/35R19
Nr. 2      235/45R19     255/40R19
Nr. 3      245/40R19     275/35R19, 285/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A08-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Mai 2008




Pohl                                                                  00123113.DOC




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