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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A12-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Ultraleggera HLT
Typ                            01803
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
206            01803 206 / L-Ø65.06                5/110/65,1         40       650     2050

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01803 206
Radgröße                       8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                  ET 40
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               26
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28,3

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 088012) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa Romeo
                               Opel

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-8012-A12-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-136         225/40R19       T93 Z17                         A02 A04 A05
939                    85-136         225/40R19       G16 T93                         A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    85-136         235/35R19       K50 T91                         A12 A16 A21
                       85-136         235/40R19       G73 K50 T92 T96                 A58 B02 Car
                                                                                      Lim RDK S02
Alfa 159/159 Sportw. 147-191          225/40R19       T93                             A02 A04 A05
939                  147-191          235/40R19       G73 K50 T96                     A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..                                                                   A12 A16 A21
- 2,4l D + 3,2l                                                                       B02 Car Lim
                                                                                      RDK S02
Alfa Brera             136            225/40R19       T93                             A02 A04 A05
939                    136            235/35R19       T91                             A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    136            235/40R19       G73                             A12 A16 A21
                       136            235/40R19       R09 Z18                         A58 B02 Cpe
                                                                                      RDK S02
Alfa Brera, Spider     147-191        225/40R19       T93                             A02 A04 A05
939                    147-191        235/40R19       G73 T96                         A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    147-191        235/40R19       T96 Z18                         A12 A16 A21
                                                                                      B02 Cbo Cpe
                                                                                      RDK S02
Alfa Spider            136            225/40R19       T93                             A02 A04 A05
939                    136            235/40R19       G73 T96                         A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    136            235/40R19       R09 T96 Z18                     A12 A16 A21
                                                                                      A58 B02 Cbo
                                                                                      RDK S02
Opel Signum            74-155         225/35R19       T88                             A02 A04 A05
Vectra/Car, Z-C/S      74-184         235/35R19       K49 K50 T87 T91                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,                                                                  A12 A16 A21
e1*2001/116*0291*..                                                                   Flh S01
Opel Vectra-C          74-155         225/35R19       T84 T88                         A02 A04 A05
Vectra/Lim, Z-C        74-206         235/35R19       K25 K49 K50 T87 T91             A06 A08 A09
e1*98/14*0187*..,                                                                     A12 A16 A21
e1*2001/116*0290*..                                                                   Flh Lim S01
Opel Vectra-C-Car.     74-155         225/35R19       T88                             A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206         235/35R19       K49 K50 T91                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,                                                                  A12 A16 A21
e1*2001/116*0292*..                                                                   Car S01
- Caravan, Kombi

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A12-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G16       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-8012-A12-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

G73     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist
der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-8012-A12-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ 01803
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 5

Z17   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z18    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll
Serienbereifung (Sommer).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 7.Mai 2008




Pohl                                                                  00122951.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim